Hürden für PietSmietTV: Sendelizenz, Twitch-Partnerschaft und Exklusivität

Sorry, das weiß man hier nie so genau. :grin:

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Das ist halt alles sehr schwammig. Wenn ich jetzt nen illegalen Radiosender betreibe und damit nur mein Mini-Dorf mit 200 Einwohnern erreiche besteht trotzdem die theoretische Möglichkeit, dass auf einmal ne Reisegruppe mit 1000 Leuten vorbeikommt und den Sender auch empfangen kann :smiley:

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Per Bus, Zug oder Flugzeug ?

Per A380 :slight_smile:

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Das is ne gute Autobahn :blue_car:

Nix Autobahn. Fallschirme :smiley:

Ich würde die Stelle im Rundfunkstaatsvertrag (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RStV)

 Kein Rundfunk sind Angebote, die
1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen 
   Empfang angeboten werden

so interpretieren, das sich das Potential, also die Möglichkeit, auf die Technologie bezieht. Die Streaming-Plattform Twitch bietet eben diese Möglichkeit von 500 Nutzern. Soweit ich die Ausführungen von Solmecke richtig in Erinnerung habe, betrachtet er das ebenfalls so.

Auch der Wissenschaftliche Dienst sieht es auch so. In der Ausarbeitung von 2014 heißt es:

Vom Gesetzgeber ausgenommen wurden Angebote, die sich an einen im Voraus bestimmbaren Adressatenkreis richten oder weniger als 500 potentielle Nutzer erreichen. Der überwiegende Teil heutiger Livestreams über das Internet dürfte aber ein Angebot an die Allgemeinheit im Sinne der Bestimmung sein.

Sie schließen in der Interpretation auf fast alle Onlinedienste und sagen eben selbst, dass es im überwiegenden Falle des LIvestreams erfüllt ist.

Daher hat @Luzifer323 hier in der Sache meiner Meinung nach Recht

Das mit dem im vorraus bestimmbaren Adressatenkreis würde ich ja dann bei lokalem Rundfunk verstehen. Aber die 500 potentiellen Nutzer hätte man auch einfach weglassen können. Denn wie Max schon meinte hat doch jeder Vertriebsweg die potentielle Möglichkeit mehr als 500 Nutzer zu haben, solange ich keine künstliche Begrenzung wie zB „Plätze auf nem TS-Server“ setze. Komisch alles :smiley:

Wenn du auf einer Frequenz sendest die nur eine sehr begrenzte Reichweite hat eben nicht. Aber auch das kommt eben noch aus Zeiten, in denen man mit Frequenzen argumentieren musste…

Wir drehen uns im Kreis… wie gesagt, wenn die Reichweite nicht gerade nur 10m sind, bekomm ich da schon iwie 500 Mann gestapelt :stuck_out_tongue:

In Städten vielleicht, denk mal ans Land^^

Zählen kuhställe als Zuhörerschaft?

Ich denke man wird das eher verstehen, wenn man sich das Gesetz aus Sicht der Medienanstalten ansieht. Der hier diskutierte 3 Absatz wurde erst spät, im Dezember 2008, hinzugefügt. Er bezog sich ganz explizit auf das Internet.(*1)
Wenn man sich die knappe Begründung(*2) ansieht, dann war es auch das Ziel absolut jede öffentliche Verbreitung zu erfassen. Nun warum also die Grenze bei 500 Zuschauern? Andererseits wollte man eben private Verbreitungen, die unter keinen Umständen zur öffentlichen Verbreitung gedacht sind, ausnehmen (also wenn ich zwar Inhalte verbreite, aber als Empfänger nur einen Nutzerkreis von 5 Familienmitgliedern haben möchte).
Denn natürlich ist jede öffentliche Verbreitung imstande 500 Nutzer gleichzeitig zu erreichen


Internet-Regulierung
Zusammen mit der Begriffsdefinition des Rundfunks muss dessen Regulierung bei der Internetverbreitung betrachtet werden. Es stellt sich die Frage, ob angesichts der speziellen Nutzergewohnheiten und Zugriffsmöglichkeiten im Internet die gleichen Anforderungen wie für andere Rundfunkverbreitungsformen gelten sollen.

Begründung:
Nach Nummer 1 [Nummer des hier besprochenen Gesetzes] ist unterhalb von 500 potenziell möglichen Zugriffen keine rundfunk-rechtliche Zulassung notwendig. Bei derartigen Angeboten kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Angebot für die Allgemeinheit bestimmt ist. Die Bagatellgrenze weist die Angebote dem persönlichen Bereich zu. Die Verwendung des Wortes „jedenfalls“ kennzeichnet, dass hier eine absolute Untergrenze festgelegt wird.

Und was ist mit Kamerateams, die gerade Bauer sucht Frau auf Bauernhöfen drehen?

Es Gibt Neuigkeiten:

Ja, der YouTube Channel ist wirklich sehr offline. Die Recherche der FAZ ist einfach unschlagbar

weder ist der Youtube Channel “Pietsmiet” noch “Pietsmiet TV” offline.

Wenn überhaupt ist der Twitch Kanal “Pietsmiet TV” offline.

naja, meine Meinung habe ich da schonmal geschrieben.

Es ist völlig hirnrissig, dass Streamer und Youtuber eine Rundfunklizenz brauchen, was für den TV zugeschnitten ist.
Ich hätte es völlig verstanden, wenn man eine Internet-Rundfunklizenz entwickeln würde, was eben für YouTube und Streaming passend ist.
Man kann aber nicht TV mit Streaming o. YouTube vergleichen. So kommt es mir vor, dass die Medienanstalten einfach mehr Geld machen wollen.

Die Anzeige kam bestimmt vom Fernsehen, hört sich an nach Lobby Arbeit :joy:

Hi all,

Der gute Peter hat ein neues Video zum Thema rausgehauen (incl. Dragrace zwischen Fabian Döhla und Frodo)

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Naja zum Thema Rundfunklizens war wenig bis gar nichts informatives drin (Gronkh betroffen, und Hauptkanal bis jetzt nicht betroffen).
Ist eher ein Apell an die Zuschauerschafft evtl. wahr zu nehmen, das Politik bis ins dunkle Kellerzimmer relevant ist und es daher nicht schaden kann und nicht unrealistisch ist sich mit der Politik aktiv oder zumindest passiv (als Wähler) auseinander zu setzen.

Bereitet das jemand schon mal seine Karriere vor :smiley: ?