Hürden für PietSmietTV: Sendelizenz, Twitch-Partnerschaft und Exklusivität

Die GEMA hat ein Recht darauf existieren zu dürfen. Klar haben sie veraltete Richtlinien, sie sind trotzdem nötig.

Meinst du nicht es gibt Wichtigeres als zweitrangige Gesetze die das Internet betreffen zu reformieren?

Dann lässt er seine Reruns halt nur 10 Stunden am Tag Laufen. Und Kohle genug, um die Lizenz zu bezahlen wird er wohl auch haben.

Mein Mitgefühl für dieses Problem hält sich in Grenzen.

Der Titel dieses Topics hat auch BILD Niveau

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Es gibt so einige, die sich damit längst hätten auseinander setzen müssen. Wer genau Lizenspflichtig ist, entscheidet scheinbar eher der Einzelfall. Mal gespannt wann es die ersten 1-Mann-Projekte trifft oder man die absichtlich durch Raster fallen lässt.

Lizenspflichtig ist derjenige, der 24 Stunden 7 Tage die Woche sendet und durchschnittlichen mehr als 500 Zuschauer hat.

99,9% der Streamer, streamen aber nicht 24h am Tag. Und die, die mit altem Content 24/7 über 500 Zuschauer kommen, haben auch genug Kohle, um die zu bezahlen.

lol ja lasst uns der welt frieden und wohlstand bringen. was für ein bullshit argument wenn man keine zum thema mehr hat. deutschland hat seinen erfolg seinem hohen technologischen know how zu verdanken, jetzt rate mal was passiert wenn es die bedeutenste technologie des jahrtausends verschläft.

Das Totschlagargument für absolut ALLES.
Glückwunsch, Sie haben diese Diskussion gewonnen.

Und genau das ist Blödsinn. Es muss nur „linear gesendet“ werden und die erwähnten zeitgleichen 500+ Zuschauern müssen vorhanden sein. Wer dies erfüllt kann Lizenzpflichtig sein und das trifft imho auf extrem viele Streamer zu.
Ich bin der Meinung, dass das Konzept komplett veraltet ist, da es zu einer Zeit erdacht wurde, als „Senden“ etwas extrem aufwendiges und teures war. Heute kann jeder voll Geschäftsfähige mit einem Handy unter diese Bedingungen fallen. Es sollte hier endlich mal eine einfachere Lösung für kleinere Streamingprojekte geben. Aktuell ist die Rechtslage aber nun mal wie sie ist und daher könnte das sehr eng für einige werden, wenn die Medienanstalten plötzlich anfangen würden jeden zu überprüfen.

Kannst du das belegen oder hast du davon gehört?

Schaust du hier:

Eine Sendelizenz benötigt man nach dem Rundfunkstaatsvertrag dann,

  • wenn man theoretisch mehr als 500 Personen gleichzeitig erreicht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RStV) – das ist bei YouTube Live-Dashboard der Fall, wenn man die Einstellung auf öffentlich oder mehr als 500 Leute eingeladen hat
  • und die Inhalte journalistisch-redaktionell gestaltet sind (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 RStV) – diese Voraussetzung wird in der Regel sehr weit gefasst - Katzenvideos oder Opas Geburtstag fallen nicht darunter -
  • und wenn die Inhalte nach einem Sendeplan im Rahmen einer zeitlich geordneten Folge veröffentlicht werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV) - bspw. wenn man jeden Donnerstag um 14.00 Uhr und jeden Sonntag um 17.00 Uhr seine Inhalte streamt
  • und es muss sich um einen linearen Informations- und Kommunikationsdienst handeln - dies ist bei Livestreaming der Fall, nicht aber bspw. bei YouTube Videos, da man diese zu jeder Zeit abrufen kann.

Quelle: https://ggr-law.com/social-media-recht/faq/youtube-live-live-streaming-was-man-rechtlich-beachten-muss/

Er fügt allerdings hinzu:

Das Thema Sendelizenz kann insbesondere für die Nutzer ernst werden, die
Livestreaming journalistisch und meinungsbildend in einem regelmäßigen
Format einsetzen. Sollte bspw. LeFloid regelmäßig Livestreams zu seinen
News-Sendungen machen, dann könnte nach aktuellem Recht eine Sendelizenz
notwendig werden.

Also Journalistisch/redaktionell sind aber die normalen Twitch Livestreamer nicht.

Diese Regelung ist wohl noch aus einer Zeit, als man nur an normales TV dachte und wird auch daher nicht bei kleineren Streamern angewandt.

Und für die großen Nummern wie PietSmiet sind

Eine Sendelizenz ist teuer. In Rheinland Pfalz bspw. muss man dafür zwischen 1.000 und 10.000 € bezahlen.

Jetzt kein Weltuntergang.

Ich zitiere mal den Spiegel:

Die Genehmigungspflicht für Rundfunkprogramme ist ein Relikt aus der Zeit vor dem Internet. Für zusätzliche Programme gab es im Kabelnetz und auf den Funkfrequenzen schlicht keinen Platz - im Internet hingegen ist der Platz praktisch unbegrenzt. Damals fürchtete man, einzelne Unternehmen könnten die knappen Frequenzen dominieren.

Sowas könnte man wirklich mal reformieren und ja es gibt wichtigere Themen aber dafür leisten wir uns ja auch ein großes Parlament um auch für eher unbedeutende Themen Spezialisten zu haben, die sich dafür einsetzen.

Naja, es ist ja nicht nur diese eine Hürde:

Im Zulassungsverfahren (§§ 20ff. RStV) müssen unter anderem der Gesellschaftsvertrag, mittelbare und unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse offengelegt werden.
Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Rundfunkveranstalter durch das Fernsehprogramm keine vorherrschende Meinungsmacht ausübt.
[…] . Gelingt es dem Veranstalter nicht, diese Vermutung zu widerlegen, müssen Maßnahmen zur Vielfaltssicherung ergriffen werden. Dies kann durch die Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen, die Einräumung von Sendezeit an unabhängige Dritte (z. B. die dctp) oder die Abgabe von Beteiligungen geschehen. Die Zuschaueranteile werden von der KEK ermittelt, die auch die jeweiligen Maßnahmen vorschlägt und am Zulassungsverfahren zwingend beteiligt ist.

Da scheint ne Meeenge Papierkrieg am Start zu sein. Dazu gibt’s Aufsichtsvorlagen & Strafen, dezidierte Werbevorgaben und -erlaubnisse, und und und. Ich hab leider keinerlei Wissen auf dem Gebiet (außer halt Wikipedia und Konsorten), aber das klingt schon nach wesentlich mehr Verantwortung, Probleme und Pflichten als „mal eben ein paar Kohlen überweisen“.

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Puh… zum Glück ist Martin Le mit seinem Kanal viel zu verplant, um in seinen Plan eine Regelmäßigkeit rein zu kriegen. :smiley: Aber ne mal im Ernst, das kann für viele Streamer zu nem ganz schönen Problem werden, besonders für jene, die ihre reguläre Arbeit dafür eingeschränkt / gekündigt haben.

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Und wer denkt an die hungernden Kinder in Afrika?

Da findet sich schon wer…

:smiley:

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Die Zeit ist kein Kriterium für die Frage ob etwas Rundfunk ist oder nicht, und die 500 Zuschauer müssen nur potentiell möglich sein. Trifft soweit also schonmal auf jeden streamer zu der vorher ankündigt was er wann streamt.

Man kann darüber diskutieren inwiefern ein normaler streamer seinen Stream journalistisch-redaktionell gestaltet, über den Punkt könnte man aus der Verpflichtung sich ne sendelizenz zu besorgen rauskommen.

Und dann ist da noch der Punkt “Kein Rundfunk ist ein Angebot das zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind.” Ist das bei nem Stream nicht so? Der Stream wird im Empfangsgerät gespeichert und unmittelbar wiedergegeben.

Deswegen gibt es ja in jeder Partei verschiedene Beauftragte für jegliche Themen. Deswegen sitzen auch nicht alle Abgeordneten immer zu allen Themen immer im Parlament.
Rechtssicherheit im Internet wäre schon was feines.

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Das ist aber wirklich das typische realitäsferne Todschlagargument…

Erst einmal macht nicht der Kanzler die Gesetze. Dafür hat er seine Minister und deren Mitarbeiter. Abgesehen davon gibt es diverse Fachausschüsse mit den jeweiligen Experten der einzelnen Bundestagsfraktionen.

Diese Gremien entwerfen und gestalten Gesetze. Oft unabhängig von einander. Natürlich können deshalb auch mehrere Gesetze gleichzeitig ausgearbeitet werden.

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Denkt doch an die Kinder !

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