Ich habe gute Laune, weil

Überraschend ist das nicht, aber es ist lustig wie Politik funktioniert :smile:

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Ich habe das versucht im “Tagesgeschehen” Thread zu begründen. Ich finde es mal wieder relativ clever von ihr muss ich sagen. Ich heiße es nicht gut wie sie teilweise die Marionetten tanzen lässt, aber sie beherrscht das Spiel wie keine Zweite.

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Die Namentliche Abstimmung könnten die aber öfters durchführen.

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Ihre vorgeschobene Begründung lautet ja so:

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte gegen den Gesetzentwurf und begründete dies mit verfassungsrechtlichen Gründen. “Für mich ist die Ehe im Grundgesetz die Ehe von Mann und Frau”, sagte die CDU-Vorsitzende. “Und deshalb habe ich heute auch dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.” Sie hoffe, dass mit dem Bundestagsbeschluss “auch ein Stück Friede und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschaffen wurde”.

Steht tatsächlich irgendwo im Grundgesetz, dass Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich ist?

Nein. Nur im BGB.

Wo steht das denn?

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Wo denn da? Das halte ich für ein Gerücht. :confused:

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Für mich klingt das wie das typische „Haben wir schon immer so gemacht!“

Bin trotzdem gespannter auf ihre Gamescom-Ansprache. :ugly:

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Artikel 6 erwähnt nichts von Mann und Frau. Es werden nur die Bezeichnungen “Eltern” und “Erziehungsberechtigte” benutzt

Die Ehe ist weder im BGB noch im GG geschlechtlich definiert.

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Merkel beim nächsten ChatDuell „Gamescom Special“ wäre doch was. Mal sehen ob Simon, Denzel und Nils dann wenigstens gegen ihr Games-Wissen anstinken können! :gunnar:

Das ist das Grundgesetz.

Edit: Im BGB gibt es imo nur eine Stelle wo explizit Mann und Frau erwähnt werden - da geht es um die Scheinehe. Ansonsten wird immer “Eheleute” oder “Ehepartner” verwendet.

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Hab’ ich doch gesagt, du Ei :eddy:

Weil du @anon76679885 geantwortet hast und die ja nach dem BGB gefragt hat. :stuck_out_tongue:

Nevermind. Hast auf einen anderen Beitrag geantwortet.

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Bist trotzdem 1 Ei :eddy:

EDIT: Sag’ ich doch :smiley:

Das wird sie da ja wohl hoffentlich nicht zum Thema machen, weils da irgendwie nicht so hingehört.

@KerMar24 @DoctorYoshi @Realbrainlessdude

Also ich bin auch der Meinung, dass das mit Mann und Frau nirgendwo im Gesetz geschrieben steht. Und wenn, denn möchte ich wirklich gerne wissen. Gerade unter dem Hintergrund, dass ich morgen eine Prüfung über Gesellschaftsrecht, Erbecht und Familienrecht schreibe und gerade den kompletten Familienrechtteil im BGB durchgearbeitet habe.

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Ahhh alles klar, hätte mich auch gewundert qenn das noch nicht aufgefallen wäre ^^

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Ich was vor kurzem darüber gelesen.

Es steht nicht expliziert drin weil zu damaliger Zeit davon Grundsätzlich ausgegangen ist das eine Ehe zwischen Mann und Frau stattfindet.

Was ich etwas merkwürdig finde, da sogar der Tod genau definiert ist.

§§1303 ff. BGB
Geschäftsfähigkeit
Scheinehe
Schließen ein Mann und eine Frau eine Ehe nur zum Schein, so ist ihre Verbindung keineswegs automatisch anfechtbar oder gar nichtig…