Inkasso bitte: Schulden eintreiben

Ja gut. Das musstest du halt investieren, wird aber auch auf die Forderung raufgerechnet.

Glaube gern dass das nicht ganz einfach war, aber mir persönlich wäre es das wert allein zu wissen dass diese Person jeden Cent den sie über der Pfändungsgrenze verdient an mich abdrücken muss. Und die ist nun wirklich nicht allzu hoch.

bei diebstahl gibt es ein “objekt” das fehlt. bei betrug fehlt “nur” geld. das kann doch leicht erstetzt werden durch anderes geld.

konkretes beispiel: jemand stiehlt die mona lisa und vernichtet sie. niemand kann dem bestohlenen eine neue mona lisa übergeben. man kann dem bestohlenen vielleicht den Barwert der mona lisa übergeben und er hat keinen materiellen schaden, aber niemand kann die mona lisa ersetzen.

jemand verkauft dir eine switch für 1.000.000 EUR. dieser kann die 999.671 in bar übergeben und du bist somit “schadenfrei”. auch wenn die scheine eine andere nummerierung haben ist das ergebniss für dich das gleiche.

der gerichtsvollzieher würde im zweiten fall also einfach sachen im wert von 999.971 beschlagnahmen und dem geschädigten übergeben. (vorausgesetzt das gerichtsurteil ist zugunsten des geschädigten). theoretisch also leicht zu exektuieren. das problem entsteht meist mit der liquidität des gepfändeten.

Nope. Es gibt auch Betrug mit Dingen. So ists nicht :smiley:

Dass man Ersatz leisten muss wenn man es zerstört ist beim Diebstahl nicht anders.

im „inkasso bitte thread“? :thinking:

sorry, dass ich mich an den OP halte :slight_smile:

Sorry dass der GV nicht einfach hingeht und da irgendwelche Sachen pfändet, wenn derjenige verurteilter Betrüger ist. Klar schuldet er Geld. Aber man kann nicht einfach Dinge pfänden, an denen er evtl. kein Eigentum hat.

Der Gerichtsvollzieher ist nicht dafür da Eigentumsverhältnise zu klären. Es ist sogar so, dass er erstmal alles Pfändet (außer klares Fremdeigentum).

Dem Eingentümer steht dann der Rechtsweg offen

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Jo, aber er kann auch nicht einfach alles pfänden. Gibt ja Untergrenzen und Dinge die zum mindestlebensstandart gehören.

Wo wir wieder bei meiner Aussage wären, dass er uU dann kein Vermögen mehr hat

damit ist natürlich alles pfändbare gemeint. Er darf eben nicht das letzte Radio oder sogar den Fernseher mitnehmen. Auch darf er nicht das gesamte Geld mitnehmen. Aber dann kommt er gegebenfalls wieder.

doch, da diebesgut bereits die polizei beschlagnahmt hat, sonst wäre es vermutlich nicht zu einem prozess gekommen.

wie gesagt im ausgangsposting geht es um 700 EUR. der gerichtsvollzieher wird also zuerst zur bank des schuldners gehen und versuchen 700 EUR zu pfänden, danach geht er zum arbeitgeber des schuldners und versucht sein gehalt zu pfänden und danach macht er einen abstecher in die wohnung des schuldners und versteigert dinge (auto, uhr, schmuck, fernseher) bis 700 EUR erreicht sind.

dort wird er nichts fremdes pfänden, da hast du recht.

Solche Leute sind nicht selten Mehrfachtäter. Und eine Verurteilung hindert die wenigsten daran weiter zu machen.

Und kriminelle sind in ihrem kriminellen Tun leider eben auch oft recht clever.

10 000€ zu pfänden, Gerichtsvollzieher kommt und dann heist es “ja ne, der 8000€ Fernseher gehört meiner Freundin die bei mir wohnt” und wo sie das Geld dafür herhat, kann und darf erstmal keiner fragen.

Nur wenn sie verheiratet wären dürfte er auch die Besitztümer der Eherfrau pfänden