Inkasso bitte: Schulden eintreiben

Da Jabbu glaub ich in Berlin wohnt wäre es wohl unwahrscheinlich :smiley:

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Ach nicht gesehen, danke. Das wäre ja mal was jemanden hier im Forum zu treffen der auch seine Problemchen mit ihr hat/hatte :sweat_smile:

Heißt das, dass die nur Forderungen übernehmen über die schon ein Titel existiert?

Nein, Jennifer und Berlin ^^

Werden sie nicht.
Das Mindeststrafmaß einer einfachen Körperverletzung (a tritt b vors Schienbein) ist genauso hoch wie das eines einfachen Diebstahls.
Je stärker die Gefährlichkeit der Behandlung wird desto höher wird auch das Strafmaß. Es gibt kein reines Vermögensdelikt, das über ein Strafmaß von 10 Jahren hinausgeht. Dagegen zahlreiche Straftaten, bei denen die Gesundheit eines anderen Menschen beeinträchtigt wird, die ein Strafmaß über 10 Jahre haben.

Das Ding ist: Gerade bei Leuten die bewusst Vermögensdelikte begehen (z.B. Diebe oder Betrüger) sammelt sich oft ein unglaublicher Bestand an Straftaten an.

Hab letztens einen Fall gehabt wo jemand in 300-400 Fällen des Betruges angeklagt wurde. Der Schaden war dort auch im 5 Stelligen Bereich.

“Leider” darf hier die Gesamtstrafe 15 Jahre nicht übersteigen.

15 Jahre ist erstmal grundsätzlich das Höchstmaß, abgesehen von Tatbeständen mit lebenslanger Strafe.
Das hat also erstmal nichts mit Vermögensdelikten zutun.
In den Fällen, wo eine solche Anzahl an Beteugsdelikten zusammenkommt wird zumeist zusätzlich eine Vermögensstrafe erhoben, die das gesamte Vermögen des Täters einbezieht.

Der Täter kommt also 15 Jahre ins Gefängnis und hat anschließend kein/kaum Vermögen. Zusätzlich dazu kommen zivilrechtliche Forderungen der Opfer.
Das ist in keiner Weise ein geringes Strafmaß

Ging mir nur darum deine Aussage von 10 Jahren zu “relativieren”. Eine Einzelstrafe kommt nicht über 10 aber eine Gesamtstrafe kann bis auf 15 Jahren gehen.

Daher auch die individuelle Bestimmung der Strafe durch einen Richter.

Dazu musst du erstmal nachweisen, dass das Vermögen auch aus den entsprechenden Taten erworben wurde, sonst kann der Staat da nur sehr wenig.

Hinzu kommt das so gewerbsmasige Betrüger auch in den seltensten Fällen das Vermögen großartig anhäufen, Es eher zum offenen Fenster hinauswerfen, was es auch den Betrogenen erschwert Schadensersatz zu erhalten.

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Und wie kommst du zu diesen Behauptungen?

Ich muss doch wissen wie ich mein Geld verdienen kann :wink:

Nö, der bestohlene meldet seine Forderung an und der Gerichtsvollzieher nimmt keine Rücksicht auf Herkunft des Vermögens

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Sicher? Ich weiß es jetzt nicht zu 100% aber beim Diebstahl geht z.B. auch kein Eigentum über. Also auch kein materieller Wert.

Ist das beim Betrug denn anders?

Ich habe in einem Buch von Mark Beneke gelesen, dass zumindest einer sogar wegen mehrfachen Betrugs in Sicherheitsverwahrung sitzt.
Vielleicht greift der Staat auch durch wenn es jemand keinen Tag ohne Straftat schafft.

Eigentum bedeutet, dass du die “Rechte” an einem Objekt hast - diese gehen beim Diebstahl natürlich nicht über, da das Diebesgut dir weiterhin zusteht. Da du durch den Diebstahl der Möglichkeit, diese Rechte auszuüben, beraubt wirst, muss der Dieb dir entsprechen Schadensersatz leisten - also den Wert ersetzen, ebenso wie beim Betrug.

Die Probleme liegen eher darin, dass der Straftäter natürlich ein Interesse daran hat, seine Vermögenswerte vor dem Zugriff der Strafverfolger und Opfer zu schützen, wenn dann die Familie des Täters in Kroatien eine Villa gebaut hat, die dem Täter aber nicht gehört, wird es schon sehr schwer einen Titel durchzusetzen.

Das mein ich ja. Der GV kann nicht einfach beim Betrüger pfänden, egal wo das Zeug nun herkommt, denn die Sachen/das Vermögen durch den Betrug kommt ja wieder einem anderen Gläubiger zu. Ich bin der Meinung da muss schon geschaut werden.

Ich würde es sein lassen,
Habe probiert 4200€ zurückzuholen über alle möglichen Wege, letzten Endes hat es mich nicht nur viel Geld gekostet sondern sehr sehr viel Zeit und Nerven ,
Ich wollte das Geld hauptsächlich auch nur zurück um dem Menschen zu schaden, dachte Karma wäre mal auf meiner Seite…

Wenn der Schuldner , die Schuldnerin kein Geld hat und auch keine Arbeit (hätte) ( so wie bei mir) sieht man sein Geld auch nie wieder.

Es kostet doch nun kein Vermögen alle paar Jahre über den Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft einzuholen. Das kostet glaub ich um die 30€. Den Titel hast du zu dem Zeitpunkt ja schon und der gilt ohne Kosten 30€.

Selbst wenn diese Leute nie Geld haben, werden sie immer die nagende Gewissheit haben, dass selbst wenn es in ihrem Leben bergauf gehen sollte, du sofort an deren Konto saugst.

Glaub mir mal dass das diese Leute innerlich teils stark belastet und mehr Karma ist als dir dein Geld wirklich zu zahlen. :smiley:

Musste eine Vorabzahlung für Anwalt/Gericht leisten, waren glaub ich so um die 200€,
Klar ich warte nur bis diese Person zu Geld kommt, 30 Jahre habe ich bzw. sie Zeit,

Ob es mir das ganze aber nochmal Wert wäre?
Ich denke nicht, Geld ist halt auch nur Geld und wenn man es nicht mal bekommt ist es doppelt so schlimm da man sich mit dem Thema Stundenlang auseinendergesetzt hat,