Interessantes und Beeindruckendes (Teil 1)

Alle wollen erneuerbare Energien, aber bitte nicht in meinem Garten :eddyclown:

An meinem Knie kann ich das grad auch richtig beobachten.
Obwohl die Wunde die erste Zeit recht hartnäckig war. Jetzt gehts endlich voran.

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Doch im eigenen Garten ist okay. Nur nicht beim Nachbarn :smiley:

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Bin mir ziemlich sicher, wenn’s um Windräder :wind_face: geht sowohl als auch nicht :ugly:

Im eigenen Garten bekommt man ja Geld dafür. Ansonsten bekommt ja der Nachbar das Geld. Oder ganz schlimm: es nutzt der Allgemeinheit.

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Die Kage gegen die Solarpanels wurde abgewiesen. Oder es geht hier um einen ähnlichen Fall:

Nein, ist der gleiche Fall. Meinte ja sie wurde abgewiesen aber halt am OLG was krass ist für was so Banales. Dann schau halt nicht ausm Fenster und selbst wenn, dann brennt es dir nicht die Augen aus

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Naja, das ist aber schon auch etwas einseitig vermessen gedacht. Ich kann mir schon vorstellen, dass das im richtigen Winkel störend ist. Wenn dir das Licht dann übelst in die Wohnung knallt. Also ich kenn jetzt den genauen Fall nicht, aber „dann guck halt nicht ausm Fenster“ finde ich da schon unangemessen.

Ich weiß noch früher, als ich noch bei meinen Eltern gewohnt hab. Da wurde irgendwann am Nachbarhaus in der Einfahrt ne Lampe angebracht (vorher gab es dort keine), die nachts meinen Eltern voll ins Schlafzimmer geleuchtet hat. Die hat mein Vater irgendwann nach ewigen Diskussionen nachts dann dunkelblau angesprüht :simonhahaa:

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Meh, auf so eine Aussage reagiere ich allergisch.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die PV-Anlage hier jetzt so groß stören kann, eine mögliche Reflektion würde ja mit dem Sonnenstand weiterwandern.
Aber mit einem solchen Satz könntest du ja jegliche Shenenigans eines Nachbarn durchwinken. Dich stört die Blinkende Anzeigetafel, die plltzlich vor deinem Schlafzimmerfenster entstanden ist? Guck halt nicht aus dem Fenster…

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Immerhin ist eine Verzögerung von Genehmigungsverfahren jetzt nicht mehr so einfach möglich. Die Nutzung erneuerbarer Energien steht gesetzlich jetzt im „überragenden öffentlichen Interesse“.

Ja, ich habe auch Licht vom Nachbarshaus im Zimmer nachts. Aber das ist doch auch mein Problem. Nennt sich Vorhang.

Ja, klar geh ich damit bis vors EuGH… Wasn das für ne Lebenseinstellung. Zumal ne Solaranlage nur blendet, wenns Tag ist. Also wo ist die Störung. Es gibt auch ne ziemlich eindeutige Rechtslage: Wenns nur Reflexion von natürlichem Licht ist, zB durch ne weiße Hausfassade, ist es nichts worauf man ein Anrecht hat…

…das war nicht der Punkt.

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Eine nicht ausweichliche Störung ist eine andere als eine ausweichliche. Entsprechend wiegt das Recht des Nachbarn ein Haus zu haben schwerer als dein Panorama Ausblick.

Ist übrigens sehr zuträglich für eine offene Diskussion die Argumente einfach so stark zu überdehnen und verfremden, das man sich einfach über sie stellen kann und sein Gegenüber damit abwertet.
Schöne Zirschaustellung von Diskussionskultur.

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Ich empfand dein Kommentar ging in die Richtung, dass nicht aus dem Fenster gucken zu können um 12 Uhr mittags ein unendlicher Freiheitseinschnitt ist. Entsprechend musste ich meine Kommentare dahingehend auch ins Extreme übertreiben. Denn eine hässliche Nachbarfassade kann das auch machen, dass ich nicht rausschauen kann. Wir reden hier halt eben nicht von Lichtemissionen, die in der Größenordnung von der Bib in Freiburg sind oder halt den Schlaf rauben.

  1. Woher kommt denn jetzr die Uhrzeit? Davon habe ich meinem Beitrag nix geschrieben.
  2. Dachte ich eigentlich, dass ich in meinem Beitrag klar gemacht habe, dass ich mich lediglich an der alllgemeingehaltenen Aussage „dann guck halt nicht aus dem Fenster“ störe, da man diese ebensogut verwenden kann, wenn mal wirklich ein drastische Störung vorliegt.

Ernsthaft: warum müssen solche Diskussionen immer künstlich verschärft werden, indem man seinem Gegenüber was andichtet?! Ist doch vollkommen unnötig und kontraproduktiv.

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Ja, eben aber wieso sollte ich, mit allgemeinen Menschenverstand, implizieren, dass Dann schau nicht aus dem Fenster als allgemeingültige Losung benutze und damit jede Freiheitseinschränkung legitimiere.

Es geht hier in diesem Fall wie gesagt darum, dass das Nachbardach bei hochstehender Sonne besonders hell ist. Deshalb 12 Uhr da hier die Einschränkung am größten wäre.

Würden wir immer gesunde Menschenverstand voraussetzen, dann hätten wir solche Gerichtsverhandlungen nicht. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Deswegen halt lieber nicht solche Aussagen nutzen, die man sehr schnell für alles mögliche auslegen kann.

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Also ist nachts Licht im Zimmer nun schlimm oder nicht? :beannotsure: