Interessantes und Beeindruckendes (Teil 1)

Die DNA-Reparatur hat sich stark entwickelt, weil eine gute Reparatur (in kritischen Bereichen) dafür sorgt, dass negative Mutationen repariert werden.

Quasi wurde der Spezies „beigebracht“, keine dummen Ideen zu haben.

Verlobungsringe sind nicht doof.

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Pflicht nicht, aber man hat ein Anrecht auf Arbeit während der Arbeitszeit.

Aus gutem grund, da sonst der Mitarbeiter quasi gefoltert werden kann (zb Betriebsratmitglied oder jemand anders den man aufgrund bestimmter Bedingungen nicht kündigen kann oder will) in dem man ihn zb an einen Platz setzt, ohne Arbeit, und dann darauf wartet ob er irgendwas verbotenes macht für das man ihn dann abmahnen kann, oder ihn einfach damit psychisch zermürben.

Wobei das auch nur klappt, wenn der ring ein einfacher Ring ist, wo das Metall den Wert hat.
Sobald Diamanten, fancy gravuren, oder andere Steine dazu kommen, funktioniert das ganze nicht mehr, da du für Diamanten etc nur den Bruchteil dessen im Ankauf kriegst, was dir der Juwelier dafür berechnet.

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Ist in Japan teilweise usus für ältere Mitarbeiter die dem Kündigungschutz unterliegen.
Die sitzen dann über Jahre 60 h in der Woche am im Büro am Fenster, ohne was machen zu dürfen und warten auf die Rente.

Also ist er verpflichtet :smiley:

wobei das sprichwörtlich am aussterben ist, denke ich, das trifft ja nur auf diejenigen zu, die noch die ganz alten „lebenslang Verträge“ haben, die es ja heute so nicht mehr gibt.

Jo kommt halt auf die Firma an.

Pflicht ist ein Muss,
Anrecht ist etwas, das nicht sein muss aber kann, wenn der Arbeitnehmer es will.

Momentan hat der Arbeitgeber zb die Verpflichtung , OP Masken zu stellen mindestens.
Und ich hab ein Anrecht darauf,
Aber ich muss sie nicht nehmen und kann zb auch FFP2 von daheim nehmen.

andersrum bei Sicherheitsschuhen, die MUSS der AG stellen und die in der Fertigung MÜSSEN sie tragen.

Oder man entscheidet sich als (Ehe)rpartner nicht in die totale Abhängigkeit von seinem anderen (Ehe)partner zu treten.

Da steckt ein ziemlich weirdes Weltbild hinter finde ich, wenn man der Meinung ist man braucht den Ring als „Safety-Deposit“ für den Fall der Scheidung :sweat_smile:

Nehme das alles zurück, falls ich den Tweet falsch interpretiere.

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Musst bedenken - Frauen durften noch nicht so lange ein eigenes Konto haben. Entweder Vormundschaft der Eltern oder des Mannes. Das gab es bis in die 70er…

Und auch heute haben viele Paare ein gemeinsames Konto. Wenn da dann eine Hälfte ausbrechen muss, weil die andere gewalttätig ist, ist so ein kleiner Ring, det leicht verpfändbar ist, nicht schlecht.

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Klaro, aber 50 Jahre später gibt es noch immer diese „Regel“ und Verlobungsringe und darauf bezieht sich @Behnson vermutlich.

In anderen Kulturen wird zur Hochzeit bspw. Goldschmuck verschenkt, damit das Paar für schlechte Zeiten was hat. Das finde ich schon besser als ein Verlobungsring, den i.d.R. nur ein Partner kauft. Zumal es dann noch die Eheringe gibt, die dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nochmal teurer werden. Die Anwendung der Reglung heute hat imo eher eine andere Bedeutung.

€: Was bspw. der andere mind. Wert sein sollte und wie wichtig die Person für einen ist. Traurigerweise setzt diese „Regel“ viele unnötigerweise unter Druck und schafft ggf. so einen Anspruch, was der andere erwartet.

Sofern dieser dann behalten werden darf. Passiert leider häufig, dass dieser von der toxischen Seite zurückgefordert/einbehalten wird.

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Warum sollte sie den auch behalten sollen?

Weils ein Geschenk war :thinking:

Weil sowas eigentl. ein Geschenk ist und keine „Leihgabe“.

Nach BGB halt nicht, weil das Geschenk nur mit der Absicht der Hochzeit gemacht wurde. Wenn es die nicht gab, sollte die jeder auch zurück geben.

Nach § 1301 BGB kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe der während der Verlobung gemachten Geschenke fordern, wenn die Eheschließung nicht zustande kommt. Dies gilt grundsätzlich nicht, wenn das Verlöbnis durch Tod eines Verlobten ausgelöst wird.

Rechtlich gesehen kommt es hierbei nicht darauf an, welcher von beiden Partnern die Verlobung auflöst. Beide müssen die Geschenke zurückgeben, wenn der andere Partner es fordert.

Übliche Geschenke, die zum Geburtstag oder zu Weihnachten gemacht wurden, müssen nicht zurückgegeben werden. Die Rückgabeforderung kann zudem nur für Geschenke gelten, die noch vorhanden sind. Hat zum Beispiel ein Verlobter den Verlobungsring verloren, kann dieser vom anderen nicht zurückgefordert werden.

In der Tat. Das war mir neu :thinking:

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Eine Verlobung ist quasi ein Vertrag. Wenn meine Partnerin von heute auf morgen abhaut, kann ich von ihr fordern, dass ich das Geld, das ich dem Caterer gegeben habe, zurück bekomme.
Du kannst allerdings nicht auf Schließung der Ehe klagen.

Warum wird hier eigentlich jeder Fun Fact zu einer juristischen Diskussion

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Weißt nicht, dass wir uns hier im Obersten Forengerichtshof befinden?

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Finde das gerade absurd lustig. Einerseits, dass das rechtl. geregelt ist und andererseits, dass ich mir gerade die Paare versuche vorzustellen, die das so machen. „Hier der Ring unter Berücktsichtigung nach § 1301 BGB. Wenn es nicht zur Hochzeit kommt, gleich, ob von dir oder mir abgesagt, musst du mir diesen unverzüglich zurückgeben.“

Aber eigentl. zeigt der Paragraph ganz gut, wie unromantisch Ehe angegangen werden kann. :smiley: Und, dass das der obige Tweet Verlobungsring als „Versicherung“ für den anderen nichts aussagt.

Wenn der Verlobungsring verpfändet wird, kann die Person dann rechtl. anbelangt werden? Sowas wie „oh, habe den verloren“ müsste dann doch auch irgendwie bewiesen werden. :thinking:

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