Interessantes und Beeindruckendes (Teil 1)

Dagegen wehre ich mich noch. ^^

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Das sollte man auch unbedingt machen, so lange es geht. :fist:

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Aus Steuergründen macht das doch nur in klassischen Familien Sinn, in denen die Frau nur wenig oder gar nicht arbeiten geht. Wenn beide ähnlich viel verdienen, sparst du da steuerlich nix

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hust Meine Partnerin verdient deutlich besser als ich

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ja, gut, eben in Familien, in denen eine Person signifikant mehr verdient als die Andere.

Auch im umgekehrten Fall ergibt das nur Sinn, wenn du dich finanziell komplett von ihr abhängig machen willst :man_shrugging:

es lohnt dann wenn eine Partei mehr verdient.
Das kann auch der Fall sein wenn A normal Arbeitet, B aber Abteilungsleiter/in ist.

plus bei versicherungen und co wird man teils auch besser eingestuft wenn man verheiratet ist.

Das ganz tolle klassische Modell, das dazu geführt hat, dass haufenweise geschiedene Frauen in Altersarmut abrutschen, da sie wenig bis gar nicht gearbeitet haben, was von diesem Modell massiv begünstigt wird.

Ehegattensplitting sollte komplett abgeschafft werden :man_shrugging:

Beide können übrigens auch einfach Steuerklasse 4 wählen, wenn sie heiraten.

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Wirds afaik ja auch in der aktuellen Form zumindest.

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Sehr gut, ist mMn auch archaischer Mist, der nur dafür designt wurde, dafür zu sorgen, dass Frauen möglichst daheim bleiben und net arbeiten.

Kein Plan was das Alternativmodel genau wird.

Aber so wie ich das verstanden habe, wird die Steuerklassen 3/5 Kombi abgeschafft.

Stattdessen wird einfach für beide Ehepartner das gemeinsame Einkommen als zu versteuerndes Einkommen genommen oder so.

So ganz im Detail hab ich mich noch nicht reingelesen.

Das ist alles richtig; in D darf man als Frau auch erst seit 1996 seinen eigenen Nachnamen nach Heirat behalten (zuvor max. als Doppelnamen).

Aber es geht hier gerade darum, dass es nach wie vor oft heißt, mind. 3 Monatsgehälter für einen Verlobungsring. Alles andere ist gerade ein komplett anderes Fass.

Ich persönlich wollte nie einen Verlobungsring; wenn es einen gegeben hätte, dann wirklich max. 100€. Da ist mir der Ehering wesentlich mehr Wert und selbst da würde ich nichts tragen wollen, was nur annähernd 3 Monatsgehälter ausmacht.

Wobei das doch auch Nachteile hat, wenn du weniger verdienst. Dann bezahlst du doch auch prozentual wesentlich mehr :sweat_smile:

Jein, wenn das Einkommen einfach beiden zugerechnet würde, würdest du dafür ja z.B. dann auch mehr Rentenanteile bekommen.

Aber wie gesagt: Keine Ahnung wie der genaue Plan aussieht. Weiß die Regierung vermutlich auch noch nicht so genau. Soll aber afaik 2023 kommen :smiley:

Bin gespannt, könnte mittelfristig ja eventuell mal interessant werden :smiley:

Ich weiß nicht ob @Behnson da recht hat, da ich dazu bisher nichts gelesen habe, aber eine Abschaffung der Klassen 3 und 5 mit Beinbehaltung des Splittings wäre eigentlich keine große Veränderung. Der einzige Unterschied wäre, dass man unterjährig weniger vom Brutto hätte und dafür in der Steuererklärung ein größerer Erstattung bekommt.

Ich finde das Splitting eigentlich gut.

Wäre für mich ein Ehering tbh.

Auf eine grundlegende Steuerreform konnten sich die Ampelparteien nicht einigen, doch soll es das Ehegattensplitting mit den Steuerklassen 3 und 5 künftig nicht mehr geben. Tatsächlich hat die seit den 1950er-Jahren bestehende Regelung viele Frauen in eine Geringverdiener-Tätigkeit abgedrängt. Zudem zahlt die schlechter verdienende Person (zumeist Frauen) mehr Steuern als der Partner mit dem höheren Einkommen. Anstelle des Ehegattensplittings soll dann ein sogenanntes Realsplitting treten. Ehepartner werden bei der Einkommenssteuererklärung damit künftig einzeln veranlagt. Wann die Änderung umgesetzt werden soll, bleibt aber unklar.

Eher das Gegenteil von dem, was ich im Kopf hatte :smiley:

Also soll die geringverdienende Partei in Zukunft nicht mehr steuerlich benachteiligt werden.

Aber die Umsetzung ist wie gesagt noch völlig offen soweit ich weiß

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Wäre dann nicht mehr oder minder einfach das, was man heute auch schon mit 4/4 kann? Da wird man doch mehr oder minder auch wie in 1 besteuert :thinking:

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Das ist inhaltlich falsch im Artikel, da man ja zusammen veranlagt. Der Partner mit dem geringeren Einkommen hat steuerlich gesehen keine Nachteile, die entstehen nur wenn man innerhalb der Partnerschaft andere Absprachen vornimmt.

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