So leer wie die sind Da ist man ja nicht direkt Filmkritikerin und die haben wohl auch nicht schlecht über deren Filme geredet, weil sie sich nicht dafür interessieren. Und ich meinte natürlich nur jene die freischaffend arbeiten, aber das ist bei Antje auch nicht mehr der Fall, sie ist ja überall vernetzt mittlerweile, jetzt noch bei Quadratauge usw.
Alleine was man hier so liest klingt schon reichlich merkwürdig.
Hab bis jetzt nur die Unterhaltung zu “Terminator Dark Fate” geschaut, und werde sobald ich mit der letzten Folge Beanstalk durch bin die Kino + Folge als Podcast anfangen.
Bin mal gespannt was da los war! ^^
Ich verrate euch bald mehr zu der Sache. Ich muss mir nur noch eine kluge Taktik überlegen… ^^ Stay Tuned!
Ich drück’ die Daumen, dass sich das alles (vor allem zu deinen Gunsten) aufklärt
Das ist gemein erst teasen und dann den Beitrag löschen, wenn ich nur die ersten Zeilen gelesen habe .
Ja, ich hab gemerkt, dass es erstmal klüger sein dürfte, noch keine Details zu verraten… Aber kommt noch. Keine Sorge!
Ich habe ihn zwar noch lesen können, aber du hast deinen Beitrag sicher nicht ohne Grund gelöscht.
Dennoch möchte ich dir auf diesen antworten:
Deine Befürchtungen sind noch erschreckender als das, was du bisher bekannt gegeben hast.
Ich hoffe aber für dich, dass dies nicht der Fall ist. Das wäre ein absoluter Skandal. Für dich, für den Journalismus, für Filmfreunde, für die Freiheit, für alle.
“Hoffen” wir, dieser Verleih hat einfach nur einen
beschissenen Mitarbeiter, dessen Arbeitsweise seinem Unternehmen bislang nicht bewusst war und alsbald von denen gelöst wird.
Aber sollten sich deine Befürchtungen bestätigen, dann lasse dich nicht kleinkriegen. Lasse dich auch weiterhin nicht mundtot kriegen und verzichtet in Zukunft auch ohne freie Tickets auf die Filme dieses Verleihs!
Direkt zu Beginn der Sendung stimme ich @Simonster bei seiner Anmerkung zu das „Das Imperium schröckt zurück“ eindeutig besser klingt!
„Das Schröckperium“ klang schon immer reichlich holprig und unrund.
Ich wäre auch für die Änderung!
Wollte man das nicht eh immer wieder mal ändern und nicht nur die zwei Sachen benutzen. Ich mein es fehlt definitiv was für Simon, Antje, Andi, Wolfgang ^^
Die Rückkehr des Wolfgang M. Schmitt
Angriff der Simonster
Die Rache der Antje (passend zum Zeitgeschehen:)
Die dunkle Androhung
Ein neuer Eddy oder A New Grump ^^
Damit wäre es die perfekte Saga
Wikipedia zum Begriff der Meinungsfreiheit (Hervorhebung von mir):
Bei Art. 5 GG handelt es sich wie bei allen Freiheitsrechten um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Es ermöglicht daher die Abwehr hoheitlicher [Eingriffe] in die geschützten Freiheitsbereiche.
es nicht cool, das der verleih versucht, einfluss auf die meinung von kritikern zu tun, aber mit einer einschränkung der meinungsfreiheit (der begriff ist ja mehrmals gefallen) hat das nichts zu tun. der verleih ist nicht der staat und kann einladen wen er will. nochmal: definitiv kritikwürdig, nur würde ichs präziser formulieren
Ja, der Verleih hat in der Zeit, in der er diesen Saal gebucht hat dort Hausrecht. Er kann also hereinlassen bzw. abweisen, wen er möchte. Wenn ich mir einen Raum für eine Geburtstagsfeier miete und dort Leute sind, die ich nicht da haben möchte, schicke ich diese auch wieder heim.
Hier geht es ja mehr um die Pressefreiheit. Und wenn sich das rumspricht, das dieser Verleih so arbeitet (die Filmjournalisten sind gut vernetzt), dann könnte er sein blaues Wunder erleben.
Wenn es @baukran hier um die richtige Formulierung in nem rechtlichen Rahmen geht is halt Pressefreiheit auch nicht wirklich korrekt. Auch hier gilt das die Presse nicht vom Staat kontroliert/zensiert/blockiert oder sonst wie behindert werden darf. Die Pressefreiheit gibt aber, entgegen dem Denken vieler Leute, der Presse keine Rechte auf irgendwas im privaten oder wirtschaftssektor. Wenn eine Person oder Firma keine infos an die Presse geben will oder nur zu ihren speziellen Bedingungen ist das völlig legitim, wenn auch schlecht für die Vita ^^
Passt schon, kann ich verstehen im Gegensatz zu meiner Neugierde ^^.
Durch die Aussage „Sie dürfen gern weiterhin über die Filme schreiben, nur müssen Sie sich dafür ein Kinoticket kaufen.“ sind die, glaube ich, schon auf der sicheren Seite was Presse- und Meinungsfreiheit angeht. Deshalb habe ich selbst bisher auch nie von Zensur oder Dergleichen gesprochen, da ich glaube, dass das zu hoch gegriffen ist. Durch das Hausrecht im Kino an dem Tag ist es auch keine Nötigung, mich nicht ins Kino zu lassen. Dennoch bleibt die Aktion natürlich fragwürdig. Nur mit derartigen Begriffen muss man eben wohldosiert umgehen, einfach schon, um weiterhin den deutlich seriöseren Eindruck zu machen als der Verein es tut.
Ich glaube auch dass der Verleih juristisch auf der sicheren Seite ist. Deshalb finde ich den Schritt ganz gut, dass du Aufmerksamkeit für die Problematik schaffst und es auch an die Kritikervereinigung trägst. Ich hoffe, dass du von denen Unterstützung bekommst. Das ganze wäre eigentlich ein Thema das Wolfgang mit dem nötigen Nachdruck als Video verarbeiten könnte.
Im Endeffekt ist es eine unglaublich peinliche Aktion seitens des Verleihs. Als Anbieter von Produkten des Kulturbetriebs sollte man in der Lage sein mit Kritik umzugehen und nicht direkt die Beleidigungskarte ausspielen, um dann Personen, deren Meinung einem unlieb ist, auszusperren. Die Professionalität verlangt hier einfach ein anderes Handeln.
Ich bin selbst im künstlerischen Bereich tätig und würde mir nie erlauben, jemanden so zu behandeln, nur weil die Person meine künstlerische Arbeit kritisiert. Das ist schlicht unprofessionelles und blamables Verhalten.
Jein. Ich weiß, dass du das nicht meintest, aber ganz frei entscheiden darf man auch nicht wer reinkommt oder nicht. Es gilt immer auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, d.h. man dürfte z.B. bestimmte Gruppen (Frauen, Männer, Berufsgruppen etc ) nicht von vorneherein ausschließen.
#paragraphennazi
Warst du schonmal in einer Disco ? Natürlich darf man unter Berufung des Hausrechts dich auch wegen deinem Geschlecht ausschließen. Das AGG gilt nur für Angestellte, Auszubildende aber nicht für Kunden (außer bei Versicherungen und Massengeschäften), man hat ja mit der Vertragsfreiheit das Recht mit wem man will, Verträge zu schließen. Aber da es hier um ne Einladung des Verleihers geht, den Film kostenlos in der PV anschauen zu dürfen, findet das auch keine Anwendung. Einladen darf man ja, wen man will. Aber dann sollte man es nicht Pressevorführung nennen, sondern Pressevorführung für Presse und Influencer, die ne Meinung vertreten, die uns passt. Die Filmbranche könnte soweit gehen und einfach nur Influencer einladen und sie umgarnen, um den Journalismus komplett zu umgehen, um die PV zu einer reiner Promo-Veranstaltung zu machen und die Arbeit des journalistiischen Filmkritikers mit erheblichen Mehrkosten auszustatten und so zu beeinträchtigen.
Der Besuch eines Clubs oder einer Diskothek ist im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 AGG ein zivilrechtliches Schuldverhältnis, bei dem es beim Einlass keine Rolle spielen darf, welche Person hinein möchte. Im Rahmen seines Hausrechts und seiner wirtschaftlichen Freiheit darf ein Disko-Betreiber zwar vorgeben, welche Kleiderordnung erwünscht ist, welche Verhaltensregeln angebracht sind oder ob er eine bestimmte Kundengruppe ansprechen will. Die Einschränkungen müssen aber gem. § 20 AGG sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. So ist es z.B. unzulässig, wenn die Motivation allein im Ausschluss von Personen wegen Ihres Alters, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Identität oder einer eventuellen Behinderung liegt. Der Besuch eines Clubs oder einer Diskothek ist im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 AGG ein zivilrechtliches Schuldverhältnis, bei dem es beim Einlass keine Rolle spielen darf, welche Person hinein möchte. Im Rahmen seines Hausrechts und seiner wirtschaftlichen Freiheit darf ein Disko-Betreiber zwar vorgeben, welche Kleiderordnung erwünscht ist, welche Verhaltensregeln angebracht sind oder ob er eine bestimmte Kundengruppe ansprechen will. Die Einschränkungen müssen aber gem. § 20 AGG sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. So ist es z.B. unzulässig, wenn die Motivation allein im Ausschluss von Personen wegen Ihres Alters, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Identität oder einer eventuellen Behinderung liegt.
man darf also nicht von vorneherein auf grund z.b. des geschlechts ausschließen