Falsch, siehe unten. Du kannst dir als Veranstalter nicht aussuchen, welches Recht gerade für wen gilt, sondern anders herum: das Recht gilt immer.
Bei Clubs / Diskos ist das allein deswegen nie ein Problem, weil niemand auf die Idee kommt, sich in den Club einzuklagen.
Hier geht es aber ja nicht darum, dass Antje ausgeladen wurde, weil sie eine Frau ist (das wäre nämlich illegal), sondern, weil sie sich wahrscheinlich negativ geäußert hat. Das ist im AGG nicht beinhaltet bzw. findet hier keine Anwendung. Mir ging es einzig darum, die allgemeine Aussage “Als privater Veranstalter darf man frei entscheiden” zu korrigieren.
Wie gesagt, persönliche Einladungen unterliegen nie dem AGG, das Beispiel mit der Disco mag falsch gewesen sein, aber es geht hier nicht darum, dass sie nicht ins Kino darf, wenn sie sich an die Hausregeln gehalten hat, sondern darum dass sie nicht eingeladen bzw. ausgeladen wurde. Privat kann man einladen, wen man möchte, es wird dir auch niemand vorwerfen, dass du nur Jungs zum Geburtstag einlädst. Wenn aber die Einladung an alle akkreditierten Filmjournalisten geht und nicht persönlich ausgestellt wird, dann könnte es schon ne Diskriminierung sein. Kommt ganz auf die Formulierung an.
Ich habe mir die Folge in Ruhe angeguckt und kann es echt noch immer nicht fassen, dass es, von allen FilmkritikerIn da draußen, Antje erwischt hat. Das ist für mich so abstrakt Abgesehen davon, wie unprofessionell das alles auch war.
Wenn Andi mal wieder losbrüllt „Leute, wir drehen!!!“ denke ich immer nur:
Diese Leute hab ich noch nie gehört, aber Andis Ausflipper schon. Das hat mich schon ein paar mal richtig erschreckt. @LeSchroeck könntest du Andi da nicht mal ins Gewissen reden?