Ich finde da jetzt auch nichts verwerfliches dran, seine Patente und Markenrechte zu verteidigen. Ob das jetzt Sympathisch oder moralisch richtig ist, sei mal dahingestellt, aber wirtschaftlich ist das für ein so Unternehmen nun mal der logische Schritt.
Hab das ja auch versucht zu schreiben. Dieses verteidigen von 1:1 Kopien finde ich genauso schlimm, wie das generelle Anklagen von Lego. Meiner Meinung nach hat Lego ja valide und richtige Punkte, geht es für mein Verständnis nur völlig falsch an. Den Einzelhändler einzuschüchtern wenn man gegen den Hersteller nicht ankommt, ist halt nicht die feine englische Art.
Weil es halt offensichtlich nicht stimmt, und ich mir auch sehr sicher bin das Gerichte das anders sehen werden. Lego besitzt nicht die Deutungshoheit.
Ja ich weiß, ich auch nicht, aber deshalb habe ich auch Gerichte angeführt.
Du darfst es gerne darlegen wieso das offensichtlich falsch sein soll. Was macht dich denn so sicher, dass da Gerichte anders entscheiden würden?
die Rechtsabteilung großer Konzerne versucht erstmal alles was möglich ist.
throw shit and see what sticks ist leider viel gelebte Konzernpraxis.
Ungerechtfertigte Abmahnungen sind ja schnell verschickt, kostet den Konzern kaum was und damit kann man zb kleine Channels schnell ruhig stellen
Die für mich, als Verbraucher, erkennbaren Unterschiede.
Und darum geht es ja.
Nur hat man hier nicht unbedingt einen „kleinen xhannel“ abgemahnt. Die Reichweite im deutschsprachigen Raum was Lego angeht, die der Held mittlerweile hat, dürfte auch Lego bekannt sein.
Es geht hier gar nicht um den Helden. Ich denke, du solltest Johnnys Video gucken, bevor du über den Inhalt diskutierst. Dann wüsstest du auch, dass LEGO da Quatsch macht.
Das Video ist wesentlich besser ja das stimmt! Naja Lego muss wohl richtig der arsch auf Grundeis gehen!
Ich hab mir nun mal die Mühe gemacht und Jonnys Video angeschaut. Es wäre natürlich wesentlich einfacher, wenn er sich nicht nur auf das Zeigen der Bilder beschränken würde sondern die Erklärung an sich, den Text, mehr in den Vordergrund stellen würde. Da geht nämlich dann explizit hervor was genau angekreidet und untersagt wird. Was ich aus dem suboptimalen Filmen mit seinem Handy aber herauslesen konnte, dass es mindestens um folgende beiden Paragraphen geht:
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen
- ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
- ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit einer Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
- ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Thema Hände:
Ob die Hände als „technische Lösung“ gelten kann ich nicht beurteilen. Technische Lösungen sind als dreidimensionale Marke nicht möglich, als Patent kann es eingetragen werden.
Keine Ahnung auch in wie weit die Hände überhaupt als technische Lösung gelten oder ob hier argumentiert werden kann, dass dies auch anderst realisiert werden könnte.
Unionsmarkenverordnung - Art. 9 Rechte aus der Unionsmarke
(1) Mit der Eintragung einer Unionsmarke erwirbt ihr Inhaber ein ausschließliches Recht an ihr.
(2) Der Inhaber dieser Unionsmarke hat unbeschadet der von Inhabern vor dem Zeitpunkt der Anmeldung oder dem Prioritätstag der Unionsmarke erworbenen Rechte das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn
a)das Zeichen mit der Unionsmarke identisch ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist;
b)das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird;
c)das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr ähnlich ist, unabhängig davon, ob es für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind oder denjenigen ähnlich oder nicht ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Union bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
Also im Endeffekt der gleiche Sinn, nur einmal nationales (deutsches) Recht und einmal Unionsrecht (EU weit geltend).
Zugrunde gelegt wird hier der Absatz 2 b) „[…]das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird[…]“
Wer lesen kann und sich mit der Thematik etwas auseinandersetzt dem dürfte die Krux an der Sache auffallen, die es Lego als Unternehmen überhaupt erst ermöglichen entsprechende Unterlassungsklagen zu verschicken.
Durch die bisherige gefühlte Monopolstellung Legos in Deutschland ist der zweite Teil der Bedingung in 99,9% gegeben, man muss hierbei von der breiten Masse ausgehen und nicht von dem Wissen was man als informierter „Hobbyist (?)“ hat. Ich weiß nicht ob es im Markenrecht eine eigene Defioniton gibt, strafrechtlich definiert sich eine Gefahr aber wie folgt:
Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht.
Von der breiten Masse ausgehend ist erstmal alles was in die Richtung wie Lego geht auch „Lego“ und nicht „Klemmbausteine“, das kann natürlich als Gefahr und Schädigung der Marke „Lego“ intepretiert werden und wird mit Sicherheit vom Unternehmen (verständlich aus deren Sichtweise) auch so ausgelegt.
Durch das hübsche Wort „und“ ist aber auch klar, das dies alleine zur Erfüllung des Absatz 2 b) nicht ausreicht. Es muss auch noch dass das Zeichen (Hier die Minifiguren der anderen Hersteller. Weil die Minifigur als Markenzeichen von Lego eintragen wurde) mit der Unionsmarke (also der Lego Minifigur) identisch oder ihr ähnlich sein.
Also eine identische oder ähnliche Ähnlichkeit der Minifigur / Markenzeichen die eine Gefahr der Verwechslung möglich macht.
Und genau das ist nun das wo die Juristen ansetzen und sagen, dass die entsprechend aufgeführten Merkmale ausreichen um eine verwechselnde Ähnlichkeit hervorzurufen. Ich weiß allerdings auch nicht in wie weit hier eine Ähnlichkeit vorliegen muss. Muss „das Publikum“ das enstprechende „Zeichen“ ausgiebig studieren oder reicht es aus wenn auf den ersten Blick eine Verwechslung ermöglicht?
Die „Linoos“ Figur ähnelt liegend mMn schon der von Lego, ist die Frage in wie weit die Gelenke ausreichen um eine gerichtliche Beurteilung gegen Lego zu erstreiten. Von oben betrachtet ist keine Ähnlichkeit für mich vorhanden.
Bei „QMan“ muss ich sagen, sorry, dass ist für mich ne Legofigur mit einem großen Kopf.
Bei „Cogo“ sieht der Oberkörper und der Kopf für mich eindeutig nach „Lego“ aus, die Beine wiederrum nicht. Bleibt wieder die Frage, reicht das aus?
Was den Markenrechtsstreit über die Eintragungen angeht(QMAN vs Lego), da bin ich auch nur laie, denke aber dass wenn eine Ähnlichkeit gerichtlich bestätigt werden sollte das jüngere eingetragene Zeichen/Design/Marke gelöscht werden muss. Kann gut sein, dass es da auch eine gerichtliche Entscheidung geben wird / geben muss ob und wie der Vertrieb bis dahin fortgesetzt werden kann.
Könnte mir beispielsweise vorstellen, dass der Vertrieb zwar laufen dürfte, die Gewinne aber auf ein separates Treuhandkonto laufen müssen um je nach Entscheidung einen möglichen „Schaden“ für eine der beteiligten Parteien zu verhindern.
Was die Löschanträge prinzipiell angeht, also auch die für Lego denke ich dass hier die Beweislast beim Beantragten liegt, sprich dieser erstmal vorbringen muss warum eine Eintragung der Marke nicht rechtens war bzw nicht mehr rechtens ist.
(So beispielsweise 2005 (oder 2006) mit dem Rubic Cube geschehen. Bei dem festgestellt wurde dass das Design der technischen Lösung mit dem gelenk geschuldet ist und diese technische Lösung daher nicht als Marke eingetragen werden kann.)
Was die Meinung zu den „Gattungsbegriffen“ angeht wäre das für das Markenrecht an sich eher irrelevant. Den auch Gattungsbegriffe können als Marke eingetragen und geschützt sein.
Zu dem Rest von Ihm geäußerten Spekulationen / Mutmaßungen / etc möchte ich nicht viel sagen, aber sein „Argument“ mit der schlechteren Entwicklung für Kinder ohne Lego ist schon sehr Bananae. ach und früher war Lego auch kein „billiges Kinderspielzeug“. Es hat weniger gekostet, die Leute haben aber auch großteils erheblich weniger verdient.
Mir ist bewusst warum er spekuliert und mutmaßt und sich sozusagen als das kleine Opfer des bösen großen Konzerns darstellt, aber er hat ja selbst gesagt was Sache ist. Es geht ums Geld und logischerweise versucht der Konzern mit allen rechtlich zulässigen Mitteln seine Interessen und seine Einnahmen zu schützen.
Wenn er tatsächlich gedacht hat, dass da nichts passiert wenn er alle möglichen asiatischen Hersteller im Portfolio hat war er wirklich sehr naiv. Wenn dem so wäre verzeih ich ihm auch die Aussage, dass sich die anderen Hersteller Mühe gegeben haben eigene Minifiguren herzustellen… haha am Arsch. Es wird versucht eine Lego Minifigur zu entwerfen, die so nah wie möglich am Original ist ohne rechtlich angreifbar zu sein, den Lego ist nun mal das was jeder in Europa kennt. Dass das erst paar mal in die Hose geht bis eventuell jemand die „Lösung“ gefunden hat ist auch klar.
Würden sie tatsächlich eigene unverwechselbare Figuren herstellen könnte Lego hier auch nicht mit den Unterlassungsklagen wedeln und müsste mit der Qualität ihrer Produkte gegen die Konkurrenz aggieren, an sich genau das was sich jeder Freund dieses Hobbies an sich nur wünschen kann. Und bevor mir hier wieder irgendwas unterstellt wird, das wäre mir auch am liebsten. Eine gesunde Konkurrenz die uns viele schöne, gute, unterschiedliche Modelle und Themenbereiche liefern würde.
Was meistens schwer fällt wenn man in dem Bereich nicht unterwegs ist, ist das der „moralische Standpunkt“ in Angelegenheiten des Rechts nicht relevant ist. Es geht einzig und allein um das geschriebene Recht und wie dieses in bisherigen Entscheidungen ausgelegt wurde.
Es heißt nicht umsonst „Vor Gericht wird Recht gesprochen“, es geht nicht darum ob das Recht am Ende auch „gerecht“ ist. Das ist als Unbeteiligter häufiger nicht nachvollziehbar und sorgt immer wieder für moralisch / gesellschaftlich sehr fragwürdige Entscheidungen, lässt sich dann aber immer nur durch Änderung des geschriebenen Rechts für zukünftige Fälle ändern.
Brainless würde das bestätigen wenn er noch hier wäre.
Edit: Bezüglich der Verpackung. Es geht mMn nicht darum ihn einzuschüchtern sondern im Zweifel eines möglichen Verfahrens darum, dem Gericht enstprechend darzulegen warum aus Sicht von Lego dieses Produkt ihrem zum Verwechseln ähnlich sieht und dem möglichen Verbraucher täuschen könnte, der Lego kaufen möchte dann aber zum „falschen“ Produkt greifen könnte.
Ach und ja, logischerweise führt man dann auch offensichtliches auf. Das gehört sich so.
Dass das bei jedem der Lesen kann in der Realität nciht passieren wird ist erstmal irrelevant. Die Frage ist auch hier inwieweit wurde das Produkt kopiert und es wird mit Sicherheit auch hier Gesetze geben in wie weit man ein ähnliches Produkt immitieren kann.
Ich mutmaße mal dass auf das Fahrzeug deshalb nicht eingegangen wurde weil dies nur schwer zu schützen sein wird, die Diskussion bezüglich Fahrzeugen hatten wir ja bereits bei den Lambos.
Sorry, aber nahe zu alles von dem wird so 1 zu 1 in dem Video gesagt. Er nennt zwar keine konkreten Paragraphen o.ä., stellt den Inhalt des Textes aber verständlich da. Der einzige wesentliche Unterschied zwischen deinem Post und seinem Video ist, dass du Figuren, die komplett unterschiedlich sind als zum Verwechseln ähnlich einstufst. Und da ist dann leider keine Diskussionsgrundlage vorhanden.
naja wenn mnan von lego spricht denkt halt jeder an die klemmbausteine.
gibt halt marken die sich als normaler begriff etabliert haben.
Labello , Tempo usw…
Er macht das in diesem Falle aber extra.
Wegen Legos Abmahn Briefen.
Ja, klein Peter und seine Omma. Der Held weiß aber ganz genau was er sagt und was Klemmbausteine sind. Das hier ist, in der aktuellen Situation, ein ganz bewusster Mittelfinger nach Dänemark.
zu den Qman Häusern haben hier auch alle lego gesagt und waren verwundert wo es diese süßen coolen Häuser gibt …die stehen nämlich nicht im Katalog (pro haus 10 euro 380-460 teile pro haus)
Ich habe das gemacht was du verlangt hast, mir das Video angeschaut und anschließend meine Meinung dargelegt Warum es eben nicht völliger Quatsch ist den Lego da betreibt.
In Rechtsfragen ist der Text und vor allem auch der Wortlaut immens wichtig, es ist daher sehr schade dass man diesen im Video nur bedingt vermittelt bekommt. Daher habe ich versucht die Problematik hinter dem Thema sachlich, mit Quellen, und ohne Spekulationen, Mutmaßungen und Unterstellungen wie es der Herr in seinem Video betreibt, nochmal wiederzugeben. Entschuldige diesen Frevel…
Worüber man sich streiten kann ist ob die Ähnlichkeiten der einzelnen Figuren ausreichen um eine Markenverletzung zu begehen oder nicht, aber das darf, wenn es zu einem entsprechenden Verfahren kommen sollte, ein entsprechendes Gericht (oder ein vom Gericht berufener unabhängiger Sachverständiger) entscheiden.
Zu sagen, dass die Figuren aber gar keine Ähnlichkeit besitzen oder mit deinen Worten „komplett unterschiedlich“ sind ist schon lustig wenn man sich die Bilder anschaut.
Es geht ja nicht darum eine 1:1 Kopie produzieren oder zu verbieten. Es geht letzten Endes darum ab wann zu viele Ähnlichkeiten vorhanden sind die beim Publikum, also dem Endverbraucher (du, Ich, deine Oma, mein Onkel, unser Nachbar etc pp) ausreicht um eine Verwechslung und damit eine Schädigung im Sinne des Markenrechts hervorrufen.
Das hat nichts mit Frevel zu tun. Du hast nur nichts gesagt, was Johnny nicht auch schon erklärt hat.
Du darfst auf deinen Bildern ruhig die ganze Figur zeigen und nicht nur die jeweilige Hälfte, die dir in die Argumentation passt. Jeder, der auch nur ansatzweise in dem Thema drin ist, wird eine Qman- von einer LEGO-Figur unterschieden können. Alleine schon, dass der Kopf drei mal so groß ist, sollte reichen.
Darum geht es doch aber in seinem Text, dass es sehr wohl sehr starke Ähnlichkeiten in Teilen der Figuren gibt und ob diese Ähnlichkeiten ausreichen, um ein Verbot durch Lego zu erreichen, muss eben ein Gericht entscheiden.