Ah, Wien. Ja.
Da wundert mich nix :x
Ah, Wien. Ja.
Da wundert mich nix :x
nö … ist der “wiimote-anschluss” und kein usb
so wie ich das mitbekommen habe betrifft dies nur musik
Nein, alles was mit Kunst im erweiterten Sinn zu tun hat.
Der ist aber usb basiert, genauso wie der xbox1 Anschluss, nur ein anderer Stecker.
Ob das illegal ist oder nicht, muss jeder für sich selber entscheiden. Da es die Games weder für das Mini Nes/Snes zu kaufen gibt noch als Modulversion im Jahr 2017, entsteht ja kein wirtschaftlicher Schaden.
Ob es erlaubt ist, sich eine Privatkopie zu erstellen wenn man im Besitz des original Moduls ist, darüber wurde in den letzten 20 Jahren ja schon ewig diskutiert, hängt davon ab, ob die Modulform als ein Copyschutz angesehen wird oder eben nicht.
Zurzeit hat Media Markt welche zum vorbestellen
http://www.mediamarkt.de/de/product/_nintendo-classic-mini-super-nintendo-entertainment-system-nintendo-new-3ds-2ds-konsolen-2294881.html
Ich hab mir jetzt eine gesichert
Absolut gegenteilige Erfahrungen bisher gemacht.
Super kulant. Zumindest vor Ort im Geschäft.
ob das moralisch vertret bar ist oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden … ob illegal oder nicht entscheidet (gottseidank) immer noch die jurisdiktion / rechtssprechung
Huch, Mist, Vorbestellung verpasst. Naja, dann eben nicht.
Noch nie von der Seite gehört hoffe mal das die Seite Seriös ist .
Ich glaube, die Seite ist okay. Ich hab aber auch noch keine Erfahrung damit. Die waren oder sind wohl Partner von Gamestar.
Eben nicht im Fall eines Moduls beim Nes/Snes was die digitale Privatkopie angeht. Es gab dort sowohl in der Vergangenheit juristisch die Auslegung, das es Legal ist, da kein Kopierschutz umgangen wird aber eben auch die Auslegung, das sehr wohl einer umgangen wird.
In einem Punkt gebe ich dir natürlich recht, du musst das original Modul besitzen, bevor du dir das Game dann auf den MiniNES/MiniSNES packst.
Wird das Geld sofort abgebucht oder erst bei versand?
Das weiß ich leider nicht.
Gleich mal bestellt. Jetzt heißt es hoffen.
Jo und ober sticht unter sprich die Entscheidung eines höheren Gerichts ist dann die welche in der Rechtsauffassung als geltend angesehen wird.
In Karlsruhe ist allerdings bis heute kein solcher Fall gelandet.
Selbst Gregott beschreibt auf seinem Kanal, wie es technisch machbar ist:
Wenn dir das original Modul gehört, wird es schon keinen Kläger geben bei der Privatkopie Rechtslage in Deutschland, der Lust auf eine Runde Bundesgerichtshof hat.
Und zack, da kam die Stornierung von mcgame.com
System hat am Wochenende zu viele Bestellungen angenommen
Auch ohne Modul wird es keinen Kläger geben.
Ich halte dieses “Ich hab das original Modul also darf ich das ROM auch auf 20 andere Geräte aufspielen”-Rumgeeiere immernoch für eine Grauzone die mal eindeutig geklärt werden sollte.
Dito.