Menschen in Schichtarbeit werden öfter krank, Menschen, die 4 anstatt 5 Tage arbeiten sind weniger krank,… das umfasst sowohl langfristige, als auch kurzfristige Erkrankungen.
Es ging doch allgemein um Arzttermine (auch Sonntags) und ob dafür Urlaub genommen werden müsse.
Würdest du denn da unterscheiden? Nur bei nachgewiesenen berufsbedingten Krankheiten muss man keinen Urlaub nehmen? Bei allen anderen Dingen wie jährliche Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Zahnarzt, Hautarzt) oder „ich gehe mal lieber zum Arzt, bevor es schlimmer wird, auch wenn ich noch arbeiten könnte“ sollte man weiterhin Urlaub nehmen?
Ich finde halt, wenn ich nachweisen kann, dass ich beim Arzt war, dass ich dann für die Arbeit freigestellt werden sollte und nichts nacharbeiten muss. Von einem gesunden Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer ja auch mehr als von einem, der länger ausfällt, weil Krankheiten zu spät diagnosiziert werden. Aber führt jetzt natürlich etwas vom Thema ab
Arztbesuche während der Arbeitszeit müssen, sofern diese nicht anders gelegt werden können, vom Arbeitgeber möglich gemacht und auch als Arbeitszeit abgegolten und bezahlt werden.
Hierzu zählen insbesondere alle akuten Fälle, die nicht warten können - selbst wenn man noch arbeitsfähig sein sollte und in der Regel alle Facharzttermine, da hier die Wartezeiten an sich immer besonders lang sind und man sich die Termine schlicht nicht aussuchen kann. Hier muss dann auch kein Urlaub genommen werden. Dies ist bereits gesetzlich so geregelt.
Es geht mir doch aber nicht um akute Krankheiten, sondern um Routinechecks oder Vorsorgeuntersuchungen. Da muss ich das doch meines Wissens doch sehr wohl versuchen, die in meine Freizeit zu legen? Wenn ich akute Beschwerden habe, werde ich doch eh krank geschrieben.
Ja, für einen Kontrollbesuch beim Zahnarzt oder um sich Blut abnehmen zu lassen, muss der Arbeitgeber dich nicht frei stellen.
Angenommen Du arbeitest sitzend im Büro und hast ein Hühnerauge. Das hindert Dich nicht am Arbeiten, aber der Facharzt gibt Dir den nächsten Termin am Mittwoch um 9:30. Dann darfst Du in der Arbeitszeit da hin. Brauchst Du ein Hautscreening und der Hautarzt hat in den nächsten 3 Monaten ausschließlich vormittägliche Termine frei, dann gehst Du da auch während der Arbeitszeit hin.
Möchte Dein Hausarzt Dir Blut abnehmen und Du musst nüchtern sein und zwischen 8 und 9 morgens da sein, Deine Arbeit beginnt aber um 7, dann gehst Du während der Arbeitszeit bezahlt da hin.
- Korrekt (es sei denn die Kontrolle muss innerhalb der nächsten 3 Monate gemacht werden und der Arzt hat keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten frei, ist bei uns der Regelfall)
- Nicht korrekt. Blutabnahmen, die nüchtern gemacht werden müssen, werden morgens gemacht und damit in der Regel während der Arbeitszeit.
Mein Arzt nimmt ausschließlich morgens Blut, da die Konserven um 9 vom Labor abgeholt werden und er keine ausreichende Lagermöglichkeit hat.
beantwortet aber zb nicht, wie die lage ist, wenn es keine feste arbeitszeit mehr gibt.
bei uns zb kann man zwischen 6 und 19 Uhr arbeiten wie man will (man muss eben an und abstempeln)
Doch, das beantwortet die Frage ebenso. Wenn Du einen Termin beim Arzt um 9 bekommst, dann klappt es außerhalb der Arbeitszeit, Bekommst Du einen Termin um 13 Uhr, dann ist es innerhalb der Arbeitszeit. Mal von einem 8 Stunden Tag ausgehend und mit den von Dir angegebenen Kernzeiten. Es sei denn Du kannst problemlos zwischendurch eine Stunde oder zwei weg, dann gilt abstempeln und danach wieder weiterarbeiten.
Das dürfte aber für den Großteil der Arbeitenden nicht möglich sein. Durch eher starre Arbeitszeitmodelle von 7 bis 16 Uhr und solche Geschichten.
Man probiert es ja schon durch die verkaufsoffenen Sonntage aus
Ich glaube zu einem Mediamarkt würde ich als allerletztes an einem Sonntag hin gehen.