Sparen, Geld anlegen, reich werden

Darum hab ich genau die als Beispiel genommen :slight_smile:
Den genauen Grund hatte ich jetzt nicht mehr auf dem Schirm, aber das sind ja keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn Südkorea die Einstufung irgendwann mal ernsthaft anstrebt.

Bei China seh ich das halt noch gar nicht. Der Finanzmarkt ist ja zu großen Teilen nicht mal für Ausländische Investoren zugänglich. Das hier fand ich dazu auch ein Interessantes Interview:

Ja und nein, eine Steuererklärung muss gemacht werden und es müssen Steuern gezahlt werden auf den Gewinn.

Wenn ich mich jetzt nicht vertue wird ein nicht ausgezahlter Gewinn der Kapitalrücklage des Gesellschafters gut geschrieben und es kann später ausgezahlt werden.

Wenn er aber privatentnahmen tätig ist das ja eine Unter jährige Gewinnausschüttung oder Vorauszahlung des Gewinns.

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Ich merke schon das 1 zu 1 zu vergleichen ist schwierig :smiley: naja ich habs versucht. Hat mich nämlich wirklich mal interessiert. Habe zwei Freunde die selbst Gesellschafter sind und die meckern immer nur über alles. Ich gebe zu, dass das manchmal einfach nervt. Außerdem habe ich das Gefühl die meckern auf relativ hohem Niveau. Deshalb wollte ich das mal durchrechnen :smiley: will den beiden aber auch nicht Unrecht tun. Deshalb meine Nachforschung heute.

Ich würde mal nachfragen ob er wirklich 25.000€ gewerbesteuer zahlt oder das die Steuern insgesamt, also inklusive Einkommensteuer. Bei deiner Berechnung hast du zwei Punkte glaube ich außer Acht gelassen. Es gibt einen Freibetrag von 24. 500€ bei der Gewerbesteuer und die gezahlte Gewerbesteuer kann man sich zu großen Teilen von der Einkommensteuer zurück holen. Ich glaube bei einer reinen Gewerbesteuer Belastung von 25.000€ müsste dein Kumpel weit über deinen Beträgen sein.

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Den Freibetrag habe ich eingerechnet. Hier mal mein Rechenweg:

Quelle: Gewerbesteuer einfach erklärt | Definition, Vorgaben

Jahresgewinn: X
Zu versteuernder Gewinn: X – 24.500 Euro
Gewerbesteuermessbetrag: (X – 24.500 Euro) x 0,035
Gewerbesteuer: ((X – 24.500 Euro) x 0,035) x 4,3 (Hebesatz 430) = 25.000€

Dann Rückwärts auflösen
((X – 24.500) x 0,035) x 4,3 = 25.000€ | :4,3
(X - 24.500) x 0,035 = 5.813,95 | :0,035
X - 24.500 = 166.122,95 | +24.500
X = 190.612,95

Dann kann es ja schonmal keine GMBH sein korrekt ?

weil da ist keine Privatentnahme möglich.

Privatentnahme verringert das Betriebsvermögen, aber man muss es eben als Einkommen versteuern am Jahressende.

Jeder firmenchef meckert, liegt in der Natur, Xtausend weniger Steuern zahlen würden Xtausend mehr auf dem Konto bedeuten :wink:

der einzige den ich kenne der nicht meckert (nicht persönlich, aber kenne Leute im Betriebsrat in der Firma), hat die Firma geerbt, kriegt seinen 6stelligen Betrag im Jahr, hat keinen Plan was die angestellten Geschäftsführer machen und ist happy.

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Es ist eine Personengesellschaft. Ich vermute GbR? Weiß es aber nicht sicher.

Edit: Heißt auf Privatentnahmen entfallen keine Gewerbesteuer aber eben Einkommenssteuer. Oder wird das dann quasi doppelt besteuert?

da gibt es eben diverse Faktoren und wir wissen ja nichtmal ob man dir es 100% richtig gesagt hat,

das kann man so einfach nicht easy peasy sagen

Privatentnahmen: Diese 3 Risiken müssen Sie beachten (steuerberatung-breit.de)

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Naja wenigstens kann ich ihn mal fragen ob mein ausgrechneter Gewinn grob stimmt :smiley: ich kann auch verstehen, dass man bei dem ganzen Steuerzeug + diverse Auflagen genervt ist und deshalb viel meckert. Aber bei uns im Freundeskreis ist er einer dem es finanziell am besten geht. Und so ein Firmengebäude + Grundstück ist sicher auch ne super Altersvorsorge. Dafür ist so ne eigene Firma deutlich mehr Stress und Arbeit als eine klassische 40h Woche. Aber gut, dass hat er sich so ausgesucht :smiley:

Danke für die Hilfe :wink:

ja wie gesagt, meckern gehört da dazu, weil Firmenbesitzer im Gegensatz zu Privatleuten eben weit mehr Methoden haben differenziert an das Thema Steuer ranzugehen.

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Bei der Rechnung würde er irgendwas um die 60.000 Einkommensteuer zahlen und könnte davon wahrscheinlich fast die ganze gezahlte Gewerbesteuer abziehen, wodurch er im Prinzip keine Gewerbesteuer zahlt.

Privatentnahmen bei Personengesellschaften werden nicht versteuert.

Versteuert wird der Gewinn. Der wird über eine Feststellungserklärung der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Der vom Finanzamt aufgrund der Erklärung festgestellte Gewinn wird dann in der Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter berücksichtigt. Da wird dann Einkommensteuer bezahlt.

Gewerbesteuer zahlt hingegen die Personengesellschaft. Diese wird aber - wie hier schon erwähnt wurde - auf die Einkommensteuer der einzelnen Gesellschafter teilweise angerechnet. Der Anteil wird ebenfalls über die oben genannte Feststellungserklärung der Personengesellschaft erklärt und vom Finanzamt festgestellt.

Privatentnahmen kann man tätigen, wie und wann man lustig ist. Das ist ein Vorteil der Personengesellschaft gegenüber der Kapitalgesellschaft. Man sollte allerdings aufpassen, dass man keine Überentnahmen tätig (also nicht mehr rausnehmen, als man erwirtschaftet hat).

Je nach Perspektive. Privatentnahmen sind keine steuerlichen Ausgaben, weshalb der Gewinn dadurch nicht gesenkt wird und in dem Sinne ist die privatentnahme eine vorläufige Gewinnentnahme, welche ja versteuert wird.

Ne, das stimmt einfach nicht. Versteuert wird der Gewinn.

Wenn du 80.000,- EUR Gewinn im Jahr 2021 aus einer Personengesellschaft erzielst, dann versteuerst du 80.000,- EUR.

Egal, ob du 0,- EUR entnimmst, oder 20.000,- EUR oder 80.000,- EUR oder sogar 100.000,- EUR.

Das schreibe ich doch auch, wenn du in deinem Beispiel aber schon innerhalb des Jahres 10.000 entnimmst, zahlst du dir etwas von deinem Gewinn schon aus.

Ja, aber das hat mit der Steuerbelastung nix zu tun, um die es hier in der Ausgangsfrage geht.

Daher vermutlich auch das „Jammern“ von hfb11 Freunden. Man muss halt auch Geld versteuern, das man gar nicht in der Tasche hat. z.B., weil man es für anstehende Investitionen therausiert statt zu entnehmen.

Das ist ein Nachteil der Personengesellschaft. Und nebenbei erwähnt auch das größte Problem der möglichen Vermögenssteuer. Ein Haus kann man schlecht an das Finanzamt überweisen.

Aber ist auch egal. Mir war nur wichtig, klarzustellen, dass Privatentnahmen nicht versteuert werden. Das ist offensichtlich geklärt.

Das wäre doch bei jeder anderen Gesellschaftsform auch der Fall, oder?

Zudem gibt es zumindest einen kleinen Investitionsabzugsbetrag, bei dem man bis zu 50% Investitionskosten (max. 200T€) schon vorher ansetzten kann, wenn man eine betriebliche Investition plant. Gerade für die kleinen Unternehmen ist das wichtig.

Jein.

Bei Kapitalgesellschaften zahlt die Gesellschaft auf den Gewinn Steuern (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer), aber auf Gesellschafterebene (also in der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter) passiert erst dann was, wenn die Gesellschaft (offen) ausschüttet. Dann werden 25% Kapitalertragsteuer einbehalten, die man eventuell anteilig wieder bekommt, eventuell aber auch nicht. Das ist dann wieder individuell in der Einkommensteuererklärung zu prüfen.

Die Gesellschafter sind da also erst steuerlich belastet, wenn es auch wirklich zu Ausschüttungen kommt (Arbeits- oder Dienstverträge mit der Kapitalgesellschaft mal außen vorgelassen, diese sind i.d.R. - und wenn ordentlich gestaltet - unabhängig von der Beteiligung an der Gesellschaft zu betrachten). Bei der Personengesellschaft sind Gesellschafter immer aufgrund des Gewinns steuerlich belastet. Unabhängig von Entnahmen.

Ja, klar gibt es dann steuerliche Sondervorschriften wie den Investitionsabzugsbetrag oder auch Reinvestitionsrücklagen, die diesen Effekt zumindest teilweise abfedern. Ich wollte jetzt aber nicht sooooo tief in das Steuerrecht einsteigen. Das verwirrt dann nur und ist nicht zielführend bei der Ausgangsfrage. Meine Intention war es wirklich nur ein offensichtliches Missverständnis aufklären.

Es las sich so, als würde hfb11 wirklich davon ausgehen, dass Privatentnahmen bei Personengesellschaften versteuert werden. Ich empfinde es als wichtig, das klarzustellen, weil das oft auch ein entscheidender Punkt ist, um sich für die eine oder andere Gesellschaftsform zu entscheiden. Mehr wollte ich gar nicht und ich glaube, dann ist es auch gut.

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Ich glaube bei dieser Perspektive ist wirklich der Empfänger entscheidend. Wenn ich Mandanten früher gesagt hätte, auf ihre Privatentnahmen müssen sie keine Steuern zahlen, ist das in dem Moment zwar faktisch richtig, aber spätestens bei der Erstellung der Steuererklärung hätte ich verwirrte Nachfragen bekommen, warum denn die Privatentnahmen nicht vom Gewinn abgezogen wurden und er jetzt so viele Steuern zahlen muss.

Immernoch wahr! :beanjoy:

In der aktuellen Krise kann man eigentlich super „anfangen“ mit dem Sparen (falls hier jemand mitliest und mit dem Anfangen hadern sollte).
Ist für die Psyche dann sehr schonend wenn man direkt nach der Krise mit einem ordentlichen Plus rausgeht und das erstmal länger behält.

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