Tiere am Arbeitsplatz- Diskussion über Probleme und Vorteile

Vermutlich ja.

Ganz davon ab, dass du so etwas vermutlich bei den aller wenigsten Jobs überhaupt erwähnen musst, weil es für die Ausübung des Jobs komplett irrelevant ist.

In der Theorie könnte also durchaus jemand der eine Allergie hat verlangen, dass der Hundebesitzer seinen Hund nicht mehr mitbringt, nachdem er eingestellt wurde.

Bin mir relativ sicher, dass da die Gesundheit des Mitarbeiter über dem Recht auf Hund steht. Ob man sich damit Freunde macht, ist natürlich ne ganz andere Frage.

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Das ist beruflich gesehen vielleicht wahr aber den Hund anzuschaffen ist ja deine freie Entscheidung gewesen, eine Allergie zu haben nicht^^ ich glaube darum geht es hier in der ganzen Diskussion mit Privileg usw

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Nicht vermutlich, sondern definitiv.

Ah, so meinst du das :thinking:

Exakt, nur ist im Fall des allergikers die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt, während der Hundebesitzer nur ein benifit verliert. Es ist nämlich im Gegensatz zu dem, wie du es hier dar stellst, nicht für die geistige Gesundheit notwendig, den Hund mit auf Arbeit zu nehmen. Millionen von Hundebesitzern haben nicht psychische Probleme, weil sie ihn nicht mit nehmen können und wer so eine unnatürlich krampfhafte Bindung aufgebaut hat, sollte lieber selbst in Therapie.

Es gibt kein Recht darauf, einen Hund zu besitzen und erst recht nicht, ihn mit zur Arbeit zu bringen. Das einzige, was dein Vergleich zeigt, ist eine übertriebene h zum Tier, die für beide Seiten nicht gesund ist.

Die meisten Allergiker, die ich kenne kommen sehr gut damit zurecht, indem sie sich einfach weit genug von dem entsprechenden Tier fern halten, ja.

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Ja, bei Rechtsfragen schreibe ich grds. lieber im Konjunktiv :grin:

Nicht ich, aber vielleicht andere hier. Das lässt deine Forderung nach Behandlung usw vielleicht ungerecht erscheinen^^

Schon die Frage alleine wäre bei den meisten Jobs nicht zulässig.

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Natürlich darfst du das. Ich glaube vielen ging es eher um die selbstverständlichkeit wie du Allergiker/Phobiker auferlegst das sie nur Rücksicht zu erwarten haben, wenn sie sich therapieren lassen.
Du als Hundebesitzerin hast aber nunmal eine Pflicht deinen Hund so zu halten, das du andere nicht beeinträchtigst. Daher finde ich solche Aussagen schon bedenklich, denn das scheinst du ja nicht so zu sehen.

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Ach Nein?^^ sowas aber auch…
Natürlich war der schlecht, weil im Eifer des Gefechts. :smile:

Weil man wie so oft scheinbar nur das Negative sieht, nicht aber worauf sie Stellung bezieht, die erste Aussage von Marah würde ich als Antwort auf:

sehen.
Zugegeben, die Wortwahl hätte sie in Betracht ziehen sollen, wie ich beim schlechten Gag gerade eben, aber wie gesagt Eifer des Gefechtes. ^^

Weil sie das Tier über den Arbeitsaltag anderweitig unterbringen können, ist korrekt.

Gut, dann kannst du ca. 50% der meisten Hundehalter direkt in Therapie schicken, die treffen sich dann mit den Allergikern zum Plausch jeden Dienstag Win/Win. :slight_smile:

Scheinbar ja nicht, wenn das oben beschriebene Beispiel mit dem Großraum Büro nicht greift.
Hundehaare hast hat man im Ernstfall überall, wie Midgar das schon beschrieb.
Wenn die Anwesenheit des Tieres nicht mal notwendig ist, sondern der Kontakt mit dem Halter aussreicht, dann ist das eine sehr gewagte These, dass das diese Personen nicht einschränkt. ^^
Ich hab ne Katzen und Pferdehaar Allergie, ich weiß wovon ich spreche, wenn ich bei meinen Eltern war ist die Nase zu und die Augen Rot, da muss ich keines der Tiere auch nur gesehen haben.

Ja, war schon provokant formuliert. Daraus hat sich eine spannende Diskussion ergeben, das benötigt manchmal einen Funken.

Ich habe mir interessiert die Erfahrungen von Betroffenen durchgelesen. Wenn es bei RBTV zu diesem Fall kommen sollte, bin ich sicher, dass sich eine Lösung findet :wink:

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Ihr habt ja nicht umsonst zwei häuser :beansmirk:

Naja wenn das schon zu Einstellungsbeginn vereinbart wurde, und ich glaube da ist es dann auch egal ob schriftlich oder mündlich, weill dann eine Art Gewohnheitsrecht gilt, schon. Da kann dann nicht der Arbeitgeber von heute auf morgen sagen “Übrigens, du bringst deinen Hund jetzt zwar schon seit 5 Jahren jeden Tag mit. Ab morgen kommt aber ein schwerer Hundehaarallergiker zu dir ins Büro, das heißt das hört sofort auf”.

Letztlich ist das dann natürlich das Problem des Arbeitgebers, er kann einerseits (zumindest nicht offiziell) nicht jemanden wegen einer Allergie, die nichts mit dem Berufsfeld zu tun hat nicht einstellen. Andererseits aber auch nicht einen Mitarbeiter entlassen der schon immer seinen Hund mitbringen durfte und dass dann plötzlich aus welchem Grund auch immer vor die Wahl gestellt wird “Hund oder Arbeitsplatz”.

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Und? Was unternimmst du dagegen? Oder denkst du dir wie beim krebs: ach den fuß brauche ich eh nicht?

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In dem Fall würde ich davon ausgehen dass der Arbeitgeber den Bewerber in Gespräch auf den Hund am Arbeitsplatz anspricht aber interessant dass man da als Arbeitgeber Ärger bekommt sofern man ehrlich ist. War bei einem meiner Praktikas zum Beispiel auch so dass ich die Stelle nur bekommen hab weil ich mit den Hunden im Büro einverstanden war. (Haben den Chefs gehört)

Wo wurde das gefordert? Es ging eigentlich die ganze Zeit nur darum den direkten Kontakt zu verhindern.

Wie bei jeder Allergie gibt es auch hier unterschiedliche Abstufungen. Bei manchen schlägt sie nur bei hohen Dosen (direkter Kontakt) komplett an bei anderen so wie dir schon beim kleinsten Haar. Ob ne Therapie notwendig ist, ergibt sich natürlich daraus.

Für phobiker oder anderweitig negativ beeinflusste, gilt das ganze ja eh nicht.

PS: ich bin mir ziemlich sicher, dass weit mehr als 50% der Hundebesitzer völlig ohne seelische quaal mal ein paar Stunden von ihm getrennt sein können :wink:

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Befinde mich in Behandlung und versuche, auf anraten des Arztes mich des öfteren mit den Tieren zu umgeben, da dies ebenfalls beim Prozess helfen soll. :slight_smile:

Öhm, ja gut ok. Dann hast du das Ziel wohl erreicht.

@josynger
Nein, auch dann nicht. Der Chef kann und darf das entscheiden und auch wieder verbieten. Rechtlich gesehen gibt es da nichts zu rütteln.
Er muss sogar, da er eine Führsorgepflicht für seine Mitarbeiter hat.
Diese gilt aber nicht für Hunde. :wink:

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Sie sind berufstätig und wollen daher auf einen Hund verzichten?
Müssen Sie nicht! Genau für diesen Fall gibt es den Hundekindergarten-Hamburg - ein Kindergarten, halt nur für Hunde.

Was ich gerade gefunden habe. :smiley: Zumindest in HH existiert ein Hundekindergarten.

€: Und scheint es in vielen weiteren (Groß)städten zu geben. Es hätte mich auch gewundert, wenn es sowas nicht geben würde.

Bist du da sicher? Denn das:

Gilt ja für beide Seiten. Also auch für den Mitarbeiter der schon lange dort ist und für den es eben Nachteilig wäre den Hund plötzlich nicht mehr mitbringen zu dürfen, wenn es vorher ohne Probleme möglich war.