Lange ist es her …
Rechtsanwalt Alexander Boos war beim Landgericht Frankfurt, um einen Prozess zwischen Shurjoka und Tobias Huch zu beobachten. Auf der Klägerseite standen Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer sowie Shurjoka und Dave/0celot161, auf der Gegenseite Rechtsanwalt Nik Sarafi und Tobias Huch.
Bei diesem Prozess ging es allem Anschein nach um eine neue Unterlassungserklärung, als auch um ein Widerspruchsverfahren. Die Seite von Shurjoka wollte erwirken, dass Tobias Huch insgesamt sechs Äußerungen unterlässt. Dazu zählten u.a. sexuelle Belästigung im Zusammenhang mit Scurrows, antisemitische Äußerungen und die Bezeichnung „Hatefluencer“. Es wurde auch infrage gestellt, ob Shurjoka Hass verbreiten würde.
Das Gericht entschied, dass das UWG nicht anzuwenden sei, also das Sachlichkeitsgebot nicht greifen kann. Ansonsten müsse darüber gesprochen werden, dass beide Kanäle, also von Shurjoka und Tobias Huch, geschlossen werden müssen.
Die Richterin empfahl eine dringende Einigung, um diesen Streit endgültig zu beenden (das Ganze sei schwer justiziabel). Daher wurde ein Vergleich angestrebt, d.h. dass sich beide Seiten in Zukunft in den sozialen Medien in Ruhe lassen. Die Seite von Tobias Huch schien dem nicht abgeneigt zu sein, während die Gegenseite unbedingt die Unterlassung durchsetzen wollte. Außerdem sollten alle früheren Videos, die sich mit Shurjoka befassten, offline genommen werden (so forderte es Müller-Römer). Nik Sarafi, der Anwalt von Huch, wollte dies nur für die Zukunft gelten lassen. Am Ende kam es zu keinem Vergleich, die beiden Parteien konnten sich nicht einigen.
Beim Widerspruchsverfahren, wo es um den Vorwurf des „in den Suizid treiben“ einer jüngeren Jüdin geht, bleibt die Kammer bei einer Schmähkritik. Huch wird wohl noch vor das Oberlandesgericht gehen.
Das Ergebnis müsste inzwischen vorliegen, ist aber der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich gemacht worden. Es ist davon auszugehen, dass sich mindestens einer der Beteiligten noch zu Wort melden wird.
In dem Video geht es auch um die persönliche Interaktion der einzelnen Personen mit Alexander Boos, was ehrlich gesagt wenig zur Sache beiträgt. Klar ist: Boos fühlte sich von seinem Anwaltskollegen Müller-Römer herablassend behandelt, Shurjoka wollte nicht mit ihm reden und Dave rief ihm nach Prozessende noch etwas hinterher.