Einer der Hauptgründe, warum ich nicht einfach Atheist bin, sondern ein Atheist, der meckert.
Für alle, die mit der Kirchensteuer nicht konfrontiert sind, hier eine Übersicht aus meiner Erinnerung zur Sachlage zusammengeschrieben:
Die Kirchensteuer ist ein besonderes Konzept in Deutschland, das den alten Kirchzehnt aufgreift. Sie besteht aus einer Abgabe der Kirchenmitglieder an die Kirchen (8% bzw. 9% des Einkommens), die der Staat mit der restlichen Steuer einzieht und an die Kirchen weiterleitet. Der Staat wird dafür von den Kirchen bezahlt, macht aber insgesamt dabei einen finanziellen Verlust, weil die Verwaltungskosten die Kompensation übersteigen.
Jedes Kirchenmitglied mit Einkommen ist zur Entrichtung der Kirchensteuer verpflichtet. Diese Pflicht entfällt mit dem Kirchenaustritt, der in vielen Regionen kostenpflichtig ist. (Höchste mir bekannte Gebühr sind 68€. Dies ist als reines Strafgeld zu sehen, da das Amt ja auch für sonstige Inanspruchnahme, bei der keine Produktionskosten anfallen, keine Gebühren nimmt, da es als staatliche Institution steuerfinanziert ist.)
Kritisch, da man ohne Zustimmung für diese finanzielle Belastung angemeldet werden kann, indem die Eltern einen eben als Kirchenmitglied eintragen (Taufe).
Nachtrag: Was vllt. nicht klar gesagt wurde, ist, dass einen die gültige Taufe, egal durch wen, egal in welchem Land, egal, ob man sich beim Staat, der EKD oder beim Papst offiziell selbst oder mittels Eltern als Kirchenmitglied deklariert hat, eine Kirchenmitgliedschaft so begründet, dass die Kirchensteuer fällig wird.
Es gab kürzlich einen Fall von einem Franzosen, der als Kind irgendwo in Frankreich getauft wurde, dann nach Deutschland zum Arbeiten zog, und völlig überrascht war, dass er hier nun blechen muss, wenn er nicht explizit einen Austritt deklariert.
Theoretisch kann zu Hause einfach irgendwann der Pfaff das Kirchenbuch fälschen und einen zu 40 Jahren Nachzahlung verknacken lassen. Man muss nämlich, völlig absurd, im Härtefall die Nichtmitgliedschaft nachweisen.
Als Ausgetretener läuft man aber Gefahr, bei Eingehung einer Ehe mit einer Ersatzabgabe zur Kirchensteuer (das Besondere Kirchgeld), bei uns Atheisten gerne Heidensteuer genannt, gezwungen zu werden. Diese wurde meines Wissens für verfassungskonform erklärt, worüber ich drei Tage ohne Pause kotzen könnte, insbesondere wieder auf Blick damit, dass man ohne seine Zustimmung zu diesem Zustand verdammt werden kann.
Diese unfreiwillige Verpflichtung ist insbesondere kritisch, da die Katholen neben der Taufe durch einen Priester auch die Laientaufe (Nottaufe) kennen, sodass einen im Grunde jeder katholsiche Hinz und Kunz zu einer permanenten Abgabepflichtigkeit verdonnnern kann. @Niklas_Schier Kann ja mal sagen, wer bei den Evangelen taufen darf, die haben ja das sogenannte Priestertum aller Gläubigen. Wahrscheinlich ist man in dem Umfeld noch gefährdeter.
Die Kirchen tun gerne so, als würde mit der Kirchensteuer vorrangig karitative Arbeit unterstützt, dem ist aber nicht so. Die Erhaltung von Kirchengebäuden und Vereine wie Suppenküchen, Krankenhäuser, Caritas werden vornehmlich über Eigenfinanzierung (Spenden, Stiftungen) und staatliche Subventionierung getätigt. Für die Caritas wird der Anteil der Finanzierung von Kirchenseite üblicherweise mit 1-2% angegeben
Diese 1-2%-Vereine sind dann aber die, die Leute wegen Homosexualität und Wiederheirat feuern, da sie ja “kirchliche Arbeitgeber” sind.
De facto bezahlt die Kirchensteuer das kirchliche Personal, so es nicht, wie Bischöfe, vom Staat selbst bezahlt wird (Ebenfalls ein Unding.), und dient sonst vorrangig der Geldvermehrung der Kirchen. Das Bistum Aachen zum Beispiel hat sich damit ein schönes Immobilienportfolio zugelegt.