Die Verwendung von Roms ist ja grundsätzlich eher im Graubereich und nur legal wenn man das Game physisch besitzt. Glaube kaum dass Gregor all die Games hat.
Gegenbehauptung: Glaube kaum, dass Gregor alle Games nicht besitzt.
Fall geschlossen.
Zum Thema: Kein Retroklub ist illegal!
Moin,
Gregor hat öfter erwähnt, dass er sich die Games von seinen original Medien kopiert hat. Es gibt ja mittlerweile allerlei Geräte, mit denen man die ROMs “dumpen” kann und somit als Datei abspeichern kann. Gregor benutzt oft auch offizielle Emulatoren wie z.B. die Virtual Console oder diverse Retro Collections.
Er muss sie auch gar nicht besitzen. Es reicht, wenn er sie mal besessen hat und die ROMs selbst erstellt hat. Ansonsten darf man Privatkopien auch an bis zu 7 Freunde weitergeben. Es reicht also auch, wenn er sie von einem Freund bekommen hat, der die Kopien selbst vom Original erstellt hat. Man darf Privatkopien nämlich behalten, auch wenn man das Original nicht mehr besitzt.
@anon11264419 Sehr geile Musikauswahl
Ich bin davon sogar überzeugt.
Kontrolliert das wer? Damit wird doch bestimmt viel Schindluder betrieben!
Wäre der Meinung, dass man a) Privatkopien nur mit der Familie teilen darf und b) man sie vernichten muss, wenn man das Original nicht mehr besitzt (zum Beispiel wenn man es verkauft).
Sonst profitieren nur Lobbyisten von schwammigen Gesetzen. Hier tun es eben mal die Gamer.
Da liegst du leider falsch. Es wurde gerichtlich geklärt, dass man sie an den engen Freundeskreis weiter geben darf. Du darfst ja auch Aufnahmen von Leihfilmen machen und die im privaten Rahmen teilen (zB. zusammen schauen) und musst die auch nicht löschen, sobald du sie nicht mehr besitzt.
@Nesis90 Nein, das kontrolliert niemand, aber das ist ja bei sehr vielem so.
Man bezahlt übrigens für die Privatkopie mit dem Kauf von beschreibbaren DVDs, Festplatten und USB-Sticks. Da sind extra Gebühren drauf, die direkt an die Verwertungsgesellschaften gehen.
Die 7 Freunde Ausnahme basiert auf dem erlaubten Privatgebrauch. Hier greift diese Ausnahme aber nicht. Bestreite nicht dass Gregor ein unglaubliches Arsenal an Retrogames hat aber gerade in den letzten par Folgen hat er die Games im Sekundentakt durchgeswitcht, teilweise Nischengames die man kaum mehr käuflich erwerben kann. Ich glaube ist wohl eher die Devise: “Wo kein Kläger da kein Richter”. Könnte aber ein Spiel mit dem Feuer sein gerade wenn grosse Publisher aktuell auf den Retrohype setzen.
Ich bin desweiteren der Meinung, dass man sich nur maximal 4 Wochen an Filme erinnern darf.
Gab doch auch Retro Klub Folgen, wo ein Nintendo Mitarbeiter persönlich da war. Ich glaube die nehmen das nicht so eng oder Gregor besitzt wirklich alle Spiele, vorstellen könnte ich mir das ^^
Zur Not wird irgendein Freund irgendeines RBTV Mitarbeiters Garantiert eines der Vorgestellten Spiele besitzen womit die Sache auch wieder erledigt wäre. Außerdem machen sie damit ja Werbung für zb Nintendo, weswegen die da vermutlich kein Problem haben werden oder gegebenenfalls sich die Erlaubnis die Spiele Streamen zu dürfen vorab einholen.
Btw bin ich immer noch der Meinung dass @hybrisssS mal wieder nur trollen will und unfrieden stiften.
Ich rede ja nur von der Weitergabe. Das die Nutzung dann gewerblich erfolgt, ist erstmal grundlegend nicht erlaubt bzw. ein Graubereich, da hast du Recht. Das ist dann aber ein generelles Problem bei LPs und hat mit dem Retroklub im besonderen nicht viel zu tun.
Mal ein Anwalt zum teilen der Privatkopie:
/edit: Man kann sicherlich Argumentieren, dass Gregor im Rahmen des Retroklubs die gezeigten Werke dem Zitatrecht entsprechend verwertet und somit im Gesamten ein neues Werk erschafft. Korrigiert mich gerne, wenn ich da was verwechsel, aber ich meine, dass man in dem Fall auch Urheberrechtlich geschütztes Material verwenden darf.
Den Gregor befeuert indem er auf diese Spiele aufmerksam macht und Nostalgiegefühle weckt.
Oder an ihm ein Exempel statuiert damit Gamer auf die offiziellen bezahlpflichtigen Varianten zurückgreifen und nicht auf Roms ausem Netz.
@Farbo: Du musst zwischen zwei Rechtsfragen unterscheiden: Das Streamen der Spiele unterliegt den gleichen voraussetzungen wie auch das Streamen anderer Spiele. Ist also grundsätzliich nur mit Zustimmung der Urheberrechteinhaber erlaubt aber wird aufgrund des Werbeeffektes geduldet.
Eine andere Frage ist wie Gregor an die Roms der Spiele (Software) gekommen ist. Roms darf man sich nur runterladen wenn man physisch im Besitz der Originalsoftware ist. Erlaubt ist Privatgebrauch (7 Freunde Regel). Es handelt sich aber nicht um Privatgebrauch.
PS: Ich bin übrigens ziemlich skeptisch, ob ein Gericht ein solches “Freunde Netzwerk” durchgehen lassen würde. Würde wahrschenlich den Begriff “enge Freunde” strenger auslegen.
Das darf man eben nicht . Egal ob du das Original besitzt oder nicht, man darf sich nie etwas aus illegalen Quellen runterladen. Du trollst hier wirklich nur oder? Jeder zweite Satz von dir ist echt ganz großer Blödsinn…
Ich bin raus aus diesem Thread.
Doch. Wenn du das physische Game hast darfst du dir ne digitale Sicherheitskopie anlegen. Wenn jetzt zB ein Anwalt von Nintendo sich über die Lizenzen der Spiele bei Gregor erkundigt, weil er gesehen hat, dass ein Emulator zum Einsatz kommt kann er das physische Spiel vorweisen und ist rechtlich in einer viel besseren Situation als wenn er nichts hat.
Sagt der, der Äpfel mit Birnen durcheinander bringt…