Werden im Retro Klub illegale Roms verwendet?

Ich bin auch der Meinung mal gehört zu haben, dass man eine Privatkopie nur erstellen darf, wenn diese keinen Kopierschutz hat.
Ein grundsätzliches “Recht auf Privatkopie” besteht also nicht wirklich.
Und ich denke, dass Gregor mit Sicherheit beim Sichern seiner Module auch den ein oder anderen Kopierschutz umgehen mußte.

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Sicher das NES, SNES etc Spiele schon einen Kopierschutz hatten? Ernstgemeinte Frage, ich hab da zu wenig Ahnung von

Nö, meine mal gehört zu haben, dass man die mit der richtigen Hardware (die damals nicht verfügbar war) einfach auslesen kann.

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Das Modul selbst war der Kopierschutz. Wie es aussieht, wenn das gezogene ROM auf einem anderen Gerät abgespielt wird als vorgesehen, ist ja auch nicht endgültig erklärt.

Die immergleiche Diskussion halt, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Find die Ausrede mit Sicherheitskopie auch immer lustig, heute wie vor 20 Jahren :>

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Also wer Gregor auch nur von RBTV lange genug kennt, weiß auch, dass er eine riesige Sammlung besitzt und nicht das besitzt was, man in Home-Videos sieht, sondern noch mehr hat.

Also für den Retroclub verwendet Gregor glaube ich seine Retro-Box, die er auch selber erstellt hat. Da erklärt er auch, wie er seine Games entsprechend ausgelesen hat.

Für diejenigen, die es interessiert, hier seine Videos in denen er seine Retrobox erstellt hat:

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Kann ich empfehlen, ist ein interessantes Video ^^

Naja das sag nochmal bei VHS und CDs voller Kratzer und Module, wo die innere Batterie “Selbstmord” begangen hat.

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Ich hab mal in einem Moddervideo gesehen, dass es zumindest im NES einen Chipsatz gab, der sowohl im Gerät verbaut war, als auch auf jedem Modul.
Das NES konnte so beim Start die Chips synchronisieren, um sicherzustellen dass kein nachgemachtes Modul eingelegt war. Letzteres hätte sich dann nämlich nicht starten lassen.

Aber da merkt man natürlich schon, wie schwammig das ganze Thema rechtlich auch ist. Streng genommen galt dies ja, um indirekt vor dem Raubkopieren zu schützen. Um das Modul jefoch lediglich auszulesen muss kein Schutz umgangen werden.
So weit, so unklar?!

Ganz nebenbei an den Ersteller des Threads:

Ist der Threadtitel nicht ein bisschen reißerisch? Ein Titel wie z.B. “Werden im Retroklub illegale Roms verwendet?” wäre in meinen Augen deutlich konkreter und weniger ähm naja vorwurfsvoll.

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Dabei hatte ich es schon abgewandelt von „Retroclub illegal?“. :stuck_out_tongue:
Mit den vernünftigen Antworten ist es sogar ein halbwegs brauchbarer Thread.

Dein Titelvorschlag gefällt mir aber, ist sogar noch aussagekräftiger. Und die Titelwahl sollte auch möglichst aussagekräftig und nicht nur reißerisch sein.

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Aber dann erfüllt er doch gar nicht mehr seinen angedachten Zweck :neutral_face:

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Was auch immer der Zweck war, geben wir ihm einfach einen vernünftigen Zweck, indem wir den Thread auch nicht “entgleiten” lassen. Jeder sei gelobt, der auch zur Klärung des Vorwurfs, äh, der Frage, beiträgt.

Reib mir nur Salz in die Wunde. :’(

Und zum Thema ROMS, Gregor verwendet ja auch oft seinen Retron. Hieß es nicht als er mal wirklich Roms nutzte dass er nur den Retron nicht durch die Gegend schleppen konnte/wollte?

Dachte er benutzt seinen Pi?

Ja, wenn er den Retron nicht nutzt. Ich kann mir aber auch vorstellen dass er auf den Pi generell umgestiegen ist um nicht ständig den Retron durch die Gegend zu schleppen.

Wäre auch das Schlaueste, was er machen kann, das Ding ist winzig und funktioniert mit so ziemlich jeder Altkonsole ^^

Rein theoretisch dürfte zumindest Retron VS selbst auslesen & Pi keinen Unterschied machen. Der Retron macht auch nur alles in einem Schritt, was man so in mehreren Schritten macht, wenn ich richtig informiert bin.

Finds aber auch interessant, dass da so einiges noch Grauzone ist bzw. nicht alle Aspekte gerichtlich geklärt wurden. Auslesen, Kopierschutz und Policies der Hersteller - das ist ja alles nicht ohne.

Gregor hat aber echt ne unglaubliche Spielesammlung. Er zeigt und erklärt ja auch immer wieder, wie er sich teilweise aus Räumungsverkäufen oder über eBay noch alte Schätze beschafft. Zumindest was die Sammlung angeht, schlägt ihn bei den Bohnen wahrscheinlich keiner so leicht.

[quote=“ForboJack, post:24, topic:25417”]Er muss sie auch gar nicht besitzen. Es reicht, wenn er sie mal besessen hat und die ROMs selbst erstellt hat. Ansonsten darf man Privatkopien auch an bis zu 7 Freunde weitergeben. Es reicht also auch, wenn er sie von einem Freund bekommen hat, der die Kopien selbst vom Original erstellt hat. Man darf Privatkopien nämlich behalten, auch wenn man das Original nicht mehr besitzt.
[/quote]Tatsächlich hast du Recht, wenn du dich auf normal urheberrechtlich geschützte Werke beziehst, wie etwa Musik & Filme. Diese darf man an Freunde weitergeben, ohne das Original zu behalten, Software hingegen nicht.

Kommen wir zu dem für diese Diskussion entscheidendem. Siehe Paragraph 69 des Urheberschutzgesetzes und fortfolgende. In denen ist geklärt, dass Software ausschließlich als Sicherheitskopie kopiert werden darf. Diese darf nicht ohne das Original weitergegeben werdeb. Bei Verkauf muss sie vernichtet werden.

Da Videospiele aber sowohl als Software als auch als auch unter den Paragraphen 2 des Urheberrechtsschutzgesetztes fallen, können sich Rechteinhaber auf beide Paragraphen beziehen. Du darfst also weder die 7 Kopien machen und weitergeben, noch Schutzmaßnahmen umgehen.

Im Fall von Nintendo hat der EUGH daher entschieden, dass die entsprechenden technischen Schutzmaßnahmen zwar wie bei anderen Werken auch nicht umgangen werden darf, aber nicht unverhältnissmäßig sein dürfen.

"Der EuGH hält zunächst fest, dass Videospiele urheberrechtlichen Schutz nach der UrhRL und nicht lediglich nach der RL 2009/24/EG über den Schutz von Computerprogrammen genießen, da ihnen ein schöpferischer Wert innewohnt, der über die bloße Kodierung des Computerprogramms hinausgeht. "
http://www.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.201402&docid=355371

“Danach unterfallen Videospiele den allgemeinen Vorschriften der Richtlinie 2001/29 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, ungeachtet des Umstands, dass für die im Spiel enthaltenen Computerprogramme zusätzlich auf die Richtlinie 2009/24 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen abzustellen ist. Konsequenz ist, dass beide Richtlinien nebeneinander Anwendung finden und sich der Rechtsinhaber die jeweils günstigere Regelung aussuchen kann.”
http://www.ifross.org/artikel/eugh-differenziert-beim-kopierschutz-videospielen

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Was ist eigentlich wenn man Klassiker auf der WiiU und den 3Ds hat, zählen die dann auch als gekauft oder müssen es Module sein?