Oh, danke für die Aufklärung, hab ehrlich gesagt nix davon gewusst, dass da nochmal differenziert wird.
Zum Verständnis: Als Hersteller muss ich mich also entscheiden, ob ich bei meinem Produkt die “7Freunde”-Regel dulde, oder ob der Kunde das Recht hat, einen eventuell vorhandenen Kopierschutz zwecks Sicherheitskopie zu umgehen?
Gibts eigentlich auch Urteile, die eine Firma oder Person betreffen, weil sie einen Emulator mit Roms verwendet hat? Hab irgendwie das Gefühl, als gäbs da seit Jahren nix Neues und Konkretes, verfolge das aber zugegebenermaßen nicht aktiv.
Ich vermute dass es reicht. Du hast es gekauft, ich bezweifle dass ein Unterschied gemacht wird auf welcher Plattform.
Punkt dürfte sein, ob er sie auch von der jeweiligen Plattform herunterbekommt.
Weil aus dem Netz ziehen darfst du sie dir nicht
Nein.
Soweit ich mich in der Materie auskenne, schließt die Anwendung eines Paragraphen die Nutzung des anderen nicht aus. Jura-Jargon ist halt nicht Alltagssprache. Kenne mich da auch nur hobbymäßig aus. Rein praktisch ausgelegt, das Zitat des BGH, welches sich in einer vorherigen Instanz auf den Streitfall Nintendo bezieht.
"Es erscheint nicht gerechtfertigt, technische Schutzmaßnahmen, die auch dem Schutz anderer Werke und urheberrechtlich geschützter Schutzgegenstände dienen, nur deshalb dem weiterreichenden Schutz des Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG zu entziehen und allein dem Schutz des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2009/24/EG zu unterstellen, weil sie zugleich dem Schutz von Computerprogrammen dienen. […]”
Kurz: “Ist ein Werk gleich mehrfach geschützt, kann man deshalb nicht den Schutzbereich verkleinern.”
Quelle
[quote=“TechInterMezzo, post:60, topic:25417, full:true”]
Gibts eigentlich auch Urteile, die eine Firma oder Person betreffen, weil sie einen Emulator mit Roms verwendet hat? Hab irgendwie das Gefühl, als gäbs da seit Jahren nix Neues und Konkretes, verfolge das aber zugegebenermaßen nicht aktiv.[/quote]Gibt leider echt sehr wenige praktische Fälle. Soweit ich die Szene aber kenne ist erstmal nur das Downloaden von Systemsoftware illegal, da diese ja auch unter Software urheberrechtlich geschützt ist. Seit 2008 ja generell wenn man aus offensichtlich illegalen Quellen bezieht. Das Nutzen von Emulatoren der Konsole müsste nach Paragraph 69a Abschnitt 2 völlig legal sein, da dieser die Kopie einer Idee grundsätzlich ausschließt im Gegensatz zu anderen urheberrechtlich geschützten Werken etwa.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
Hakelig wird’s für Retro Klub also hauptsächlich in den Bereichen, wo Originalsoftware von Konsolen nicht im Besitz befindlich sind, wie auch die Originalsoftware von den entsprechenden Videospielen.
Sorry aber diese Frage kann (schlussendlich zu 100%) sowieso nur von Gregor selbst beantwortet werden, alles was wir tun können ist spekulieren und Fragen zu ROMs im allgemeinen aufwerfen und klären, das gehört dann aber in den Gaming-Bereich, dort gibt es bereits Threads zu dem Thema, just my 2 cents.
Wie gesagt die 7 Kopien sind eh nicht relevant. Gregor verwendet die Software in einer öffentlichen Sendung. Fällt daher nicht unter Privatgebrauch unabhängig wie du richtig sagst dass diese Ausnahme bei Software eh nicht greift.
Die Verwendung einer Privatkopie in einer öffentlichen Sendung dürfte nur nebensächliche Bedeutung haben, vorrausgesetzt er verwendet die entsprechend gezeigten Materialien in einer Form die dem Zitatrecht unterfällt, wovon ich persönlich ganz stark ausgehe. Womit du den Fall vermutlich verwechselst ist eine öffentliche Aufführung wie sie wohl in einer Diskothek bezüglich Musik stattfinden würde. Ob der DJ seine Musik dabei persönlich gekauft hat oder als Privatkopie von einem Freund geschenkt bekommen hat, ist dabei meines Wissens irrelevant. Entscheidend ist, ob er sie dem Zitatrecht entsprechend verwendet oder eben einen direkten wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. Im letzteren Fall ist er verpflichtet GEMA-Gebühren oder anderweitig den Rechteinhaber zu entschädigen.
Da ich wie schon gesagt davon ausgehe, dass der Retro Klub die entsprechenden Materialien dem Zitatrecht entsprechend öffentlich macht, dürfte es da durchaus relevanter sein, ob die entsprechenden Spiele rechtmäßig erworben wurden und sich im Besitz befinden.
Ich glaube wir verstehen uns nicht Wenn du dir zB Musik aus dem Internet runterlädst, ist dies meines Wissens für den Privatgebrauch erlaubt. Darunter fällt auch, dass du es dem engen Freundeskreis weitergibst (in der Praxis maximal 7 Personen).
Bei Software gilt diese Ausnahme nicht daher ist es falsch in diesem zusammenhang mit der 7-Freunde Regel zu argumentieren. Zudem fällt die Verwendung von Gregor nicht mehr unter Privatgebrauch deshalb braucht er eine rechtmässig erworbene Lizenz für die Spiele.
Zitatrecht, GEMA etc ist eine andere Frage. Hier geht es darum ob und wie es erlaubt ist Urheberrechtlich geschützte Werke einem Publikum zugänglich zu machen (Bild und Ton Material). Die meisten Publisher sind da sehr entspannt, weil das streamen ihrer Spiele vorallem virales Marketing bringt.
Ich hoffe du hast da nicht jemandem auf dieser Grundlage juristischen Beistand gegeben, denn die Sicht des deutschen Gesetzes sieht da etwas anders aus. Offensichtlich illegale Quellen dürfen nicht für den Privatgebrauch kopiert werden.
Lies einfach Mal den ersten Absatz.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Ich komme aus einer andere Jurisdiktion da haben wir genau diesen Grundsatz. Wusste nicht dass man in DE noch strenger ist. Der Artikel lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass diese Roms illegal sind oder hast du ne andere Folgerung?
Die Verletzung wird mit Busse und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Zudem könnte ja auch der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sein mit noch höherem Strafmaas.
@hybrisssS dann zeig ihn doch an wenn es dich so stört, dann wirst du dir sicher sein ob es legal ist oder nicht. Spekulieren hilft da wenig.
Aber er wohnt doch in einer anderen Jurisdiktion. wie soll er das bloß machen?
Was denn für ein Bild? Er kann doch die Vods als Beweis nehmen und sich bei der entsprechenden Polizeilichen Abteilung melden.
Tippfehler! Wurde korrigiert. Mein Posting nochmals lesen
Ich glaub die Klausel wurde erst so 2008 eingeführt. Davor war nur das öffentlich zugänglich machen strafbar.
Deine Schlussfolgerung dass die Roms (ich gehe Mal jetzt von Gregs aus) illegal sind ist aber etwas vorschnell. Es ist ja an keiner Stelle erwähnt, woher Gregor die Roms her hat. Daher gehe ich einfach ganz stark davon aus, dass sie entweder Originale sind oder er deren Sicherheitskopie nutzt.
Nochmals bezüglich Zitatrecht und öffentlicher Aufführung, generell kann ich deiner Aussage zustimmen, dass die Rechteverwerter da relativ entspannt heran gehen. Bezogen auf den Retro Klub sollte das Zitatrecht aber in jedem Fall greifen.
Naja immer noch besser als der Typ meine Game Two mache verboten Sachen, weil sie Waffenreplikas nutzen.
Ich frag mich immer, was die Motivation dafür ist. Soll Retro Klub eingestellt werden?
Aso, schwierig, Wie hat das nochmal dieser, wie heißt der denn, fängt mit E an und hört mit rdogan auf, gemacht?
Offenbar ist das die Motivation. Da er damals dir geantwortet hat, müsstest du das eigentlich schon wissen