WIR SIND SCHON DA! - Die Ecke rund um LGBTQIA+ Themen

„Meine Brüder und Schwestern, Ihr wart solidarisch mit den Menschen, die wegen ihrer Hautfarbe unterdrückt wurden. Wenn Ihr aufrichtig sein wollt vor dem Herrn, müsst Ihr auch für diejenigen Menschen da sein, die für etwas unterdrückt werden, für das sie nichts können: ihre sexuelle Orientierung“

:candle:

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Mal wieder was positiveres:

Demnach droht Wolfgang E. ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, sollte er seine Nachbarin Sophie Vivien Kutzner aus der Ruhrgebietsstadt Waltrop auf diese Art ansprechen. Der Mann hatte sich über die 60-Jährige in der Öffentlichkeit immer wieder mit dem alten Namen und Sprüchen wie „Sexy Miniröckchen“ lustig gemacht.

:muscle:

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Du bist doch Anwältin, darf ich was fragen ?

wäre das Urteil genauso ausgefallen, wenn ich meinen Nachbarn Herr Meier einfach immer Herr Müller nenne und den das nervt ?

Auch wenn die Verurteilung an sich zu begrüßen ist, erscheinen mir 10 komplette Jahresdurchschnittseinkommen als Strafandrohung doch ziemlich drakonisch. Allerdings gehe ich mal davon aus, das es nicht die erste verhängte Strafe ist und der Angeklagte sich unbelehrbar gezeigt hat.
Ansonsten würde mich das Urteil für die deutsche Justiz doch etwas verwundern

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Also Laie würde ich das unter einem anderen Punkt einordnen. „Herr Müller“ ist ja erstmal nicht ehrabschneidend, wenn es keinen speziellen Kontext gibt. Deadnaming dient ja in der Regel dazu den Gegner anzugreifen, bloß zu stellen,…
Klagen gegen Deadnaming bezogen sich ja meist auf das TSG, welches ja auch ein sogenanntes Offenbarungsverbot beinhaltet, laut dem nicht nach dem alten Namen geforscht werden darf. Aber in der Regel interessiert sich das Gericht da nicht. Eine Landtagsabgeordnete aus BW hat vor einigen Monaten bspw. Boris Palmer verklagt, weil dieser sie mit vollem bewusstsein gedeadnamed hat. Das Gericht (in Tübingen, wo Palmer Oberbürgermeister ist) hat dann aber kein Interesse gehabt das zu verfolgen. Der komplett lasche Umgang zeigt nur wie besch… das TSG ist und wie dringend eine Alternative mit der trans Personen genauso wie andere Minderheiten geschützt werden. Denn momentan kann man gefühlt alles machen, wenn das Gericht ein Auge zudrückt. Deadnaming, Doxxing, Misgendern,…

Naja, es ist ja erstmal nur eine Drohung, noch muss er ja nichts zahlen. Zudem ergeben sich solche Höhen meines Wissens ja an der finanziellen Situation des Beklagten. Oder gilt das nur bei Geldstrafen?

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Heute mal etwas sehr Persönliches:

Mein bester Freund war am Ausmisten… und fand dabei eine DVD mitsamt eines - mittlerweile vergilbten - Post-its und schickte mir Fotos davon.

Das war mein Outing:

Zwei grundverschiedene
Musical-Streifen für
euch zwei Kätzchen
auf DVD gepresst.
Viel Sehvergnügen!
(Hoffentlich auch abspielbar…)
LG Ronny
PS: Und quatscht nicht
ununterbrochen beim Gucken!

Enthüllung

Ja, ich bin schwul.
(Was für’n Outing)
:grinning:
Behaltet es bitte für euch!
Hab euch lieb!!!

Das war im Sommer 2010.
Mein bester Freund löcherte mich zuvor schon auffällig häufig mit Detektiv-Fragen: Zum Beispiel, wenn in einem Werbespot eine attraktive Frau zu sehen war, und er mich fragte, wie ich sie finde - und ich auswich. Ich ahnte also bereits, dass er es ahnte…

Als dann ausbildungsbedingt mein Umzug nach Berlin anstand, fasste ich anlässlich des neuen Lebensabschnitts den Entschluss, Neubrandenburg mit meinem Outing zu verlassen. Wenn auch auf die konfrontationsmeidend-möglichste Art:

Ich brannte ihm und seiner damaligen Lebensgefährtin in der schlaflosen Nacht vor meiner Abreise meine beiden Lieblingsfilme auf DVD, klebte darauf einen Zettel mit meiner Enthüllung und warf ihnen auf dem Weg zum Bahnhof diesen besonderen Rohling in deren Briefkasten…

Fun Fact: Im Nachhinein offenbarte mir mein Freund, dass er gar nicht - wie ich eigentlich annahm - vermutete, dass ich schwul bin. Er dachte wegen meinen Ausweichungen zu seinen Fragen, ich sei asexuell. :sweat_smile:

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Gut, dass du’s nochmal ausgeschrieben hast, war teils etwas schwierig zu entziffern :beanjoy:

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Ja, ich hab 'ne furchtbare Sauklaue! :sweat_smile:

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Scheise, dann bin ich ja auch schwul :open_mouth:

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Ohne Zettel auf 'nem Rohling glaub ich’s dir nicht! :beanwat:/

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:spiral_notepad:
„Ja, ich finde es ätzend, wenn „Männer“ ständig das Aussehen von random Frauen dumm kommentieren müssen.“
:spiral_notepad:

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2010 war noch eine andere Zeit. Heute würde er solche Oberflächlichkeiten auch „scheise“ finden. Und er wollte damit ja nur herausfinden, „was Sache ist“ bei mir.

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Passiert das nicht universell wenn zwei Freunde egal welchen Geschlechts oder welcher Orientierung sich nen Film angucken? :sweat_smile:

Also bei meinen Freund*innen ganz unabhängig vom Geschlecht ist das noch nie passiert :sweat_smile:

Dann ist der eine Schwule in unserem Dorf den ich kenne wohl einfach nur gehässig. :laughing:

Triggerwarnung : Homophobie

Dieser Stiefkind-Adoptionsprozess ist so diskriminierend für gleichgeschlechtliche Paare. Am Beispiel des Lesbischen Elternpaares in dieser Doku: wäre die Partnerin, die das Kind nicht zur Welt gebracht hat, ein Man ergo die beiden in einer heterosexuellen Beziehung und verheiratet, bedarf es keinen Vaterschaftstest oder ähnliches Prozedere für eine Anerkennung als Elternteil. In der Doku wird bereits zu Anfang erläutert wie erschwert dagegen der Prozess bei dem Lesbischen Elternpaar war. Obwohl sie bereits verheiratet waren.

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Eine andere Problematische Sache rund um LGBTIQA* Elternfragen:
Ich kenne persönlich einen Fall in dem eine trans* Frau und ihre Ehefrau beide leibliche Eltern ihrer Kinder sind. Das eine Kind kam nach der Personenstandsänderung zur Welt, weswegen das Kind laut Geburtsurkunde einen „unbekannten“ Vater hat und sie als leibliches Elternteil nicht wie ein leibliches Elternteil gilt.

Tief durchatme.

Als erstes: wir können uns einigen, dass das Kind zwei Eltern hat. Egal, wie diese benannt werden. Es hat zwei Eltern.

Das ganze Ding um den „unbekannten“ Vater: es gibt halt Kinder, die keinen Vater aber viele Mütter haben. Oder andersrum. Es ist egal, welches Chromosom du hast (eine „biologische“ Frage, die gerne als Antwort gegeben wird, aber Biologie funktioniert nicht mal da). Das Kind hat zwei Eltern. Punkt. Ob das nun zwei Mütter oder zwei Väter oder eine Mutter und ein Vater oder ein Vater und jemand nb oder zwei nb ist. Es ist egal. Es hat zwei Eltern.

Zwei Eltern, die es lieben, es lehren, es aufwachsen lassen.

Es ist Aufgabe der Gesellschaft/des Rechts, dass diese gleichberechtigt aufwachsen können. Nicht die Aufgabe der Eltern, dass sie irgendwelche Rollen annehmen, dass ihr Kind ja nicht diskriminiert wird, weil es mehr hat, als eine Mutter, einen Vater, die der Gesellschafts-Lotterie wohlbekommen.

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Und um es zu sagen: Ich habe eine Mama. Und drei Väter.

Einen Vater, der mich gezeugt hat. Mit dem ich nicht immer das beste Verhältnis hatte, weil besoffen zu meinen Geburtstag zu spät erschienen und vieles anderes. Aber auch in der Lage sich zu entschuldigen. Das er nicht der perfekte Vater war. Er fehlt mir. …

Mein Stiefvater - sein Freund. Jurist durch und durch und ja, wegen ihm bin ich dann Juristin geworden.

Finde es immer wieder lustig gerade in Frage zu Familie, was da für Argumente aufgeworfen werden. Die ja teilweise stimmen. Halt nicht für meine leibliche Familie, aber für meine Familie, die mich unterstützt. Und welche mich auf meinen Weg unterstützten.

PS: Mein dritter Vater: mein Bruder. Dem es egal war, was sein Geschwister ist. Der dafür die eine Ohrfeige reinbekam. Aber der zu mir stand. Weil ich bin ich und er steht hinter mir.

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Ich glaube du hast mich falsch interpretiert, da es nach Schärfe mir gegenüber klingt… ich bin ja selbst trans.

Natürlich hat das Kind beide als Eltern, zwei Mütter halt. Wird das nie in Frage stellen.
Ich bezog mich auf die irrsinnige rechtliche Situation, dass beide Frauen leibliche Eltern sind, aber vor dem Gesetz nur eine von beiden als leiblich anerkannt wird, in der Geburtsurkunde steht. „Leiblich“ verwende ich ja wegen der rechtlichen Kompetente.

Durch das komplett verkorkste TSG und seine Auswirkungen auf andere Gesetze, wird das zweite leibliche Elternteil rechtlich „nur“ zum Stiefelternteil gemacht. Dem Kind gegenüber wird das Wumpe sein (ist auch erst 2, wird es nie anders kennen), aber rechtlich gibt es für das Elternpaar nun Nachteile.

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