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Die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland sind da:
- Das Transsexuellengesetz wird abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz
ersetzt. Statt in einem mitunter langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren können der Geschlechtseintrag und die Vornamen künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt geändert werden.- Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird für transgeschlechtliche sowie nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen einheitlich geregelt, also nicht mehr wie bisher in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
- Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind in amtlichen Dokumenten (z.B. Reisepass) grundsätzlich der geänderte Geschlechtseintrag und die
geänderten Vornamen aufzunehmen.- Der Regelungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes umfasst keine Vorfestlegung hinsichtlich etwaiger körperlicher (somatischer) geschlechtsangleichender Maßnahmen.
- Volljährige Personen können im Sinne einer echten Selbstbestimmung die Änderung
ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen durch Erklärung mit Eigenversicherung veranlassen.- Für Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab.
- Ab 14 Jahren geben die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab.
- Ab 14 Jahren geben die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab. Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.
- Von zentraler Bedeutung ist eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung. Minderjährige und ihre Eltern haben daher die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Diese Beratung werden wir stärken und sicherstellen, dass Eltern und Minderjährige vor der Entscheidung auf sie aktiv hingewiesen werden. Die Beratung umfasst u.a. die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe,
vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen, die Verwaltungsabläufe, mögliche
Auswirkungen des Vornamens- und Personenstandswechsels, geschlechtliche Entwicklung, Geschlechtsidentität, Umgang mit Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale, Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierungen sowie Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum. Dabei soll auch auf Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände (‚peer-to-peer‘ – Beratung) verwiesen werden.- Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine erneute Änderung grundsätzlich eine Sperrfrist von einem Jahr. Dies dient dem Übereilungsschutz und soll die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen.
- Die Frage, mit welcher Bezeichnung Eltern nach einer Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen werden, wird mit der Abstammungsrechtsreform geregelt, die ebenfalls in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist.
Für die Zwischenzeit wird die Bundesregierung für betroffene Personenkreise eine Interimslösung vorlegen, damit verhindert werden kann, dass der die Geburtsurkunde
vorlegende transgeschlechtliche Elternteil (z.B. bei Schuleintritt oder Grenzübertritt)
zur Erklärung der Urkunde der Transgeschlechtlichkeit offenbaren muss und damit sich selbst, aber insbesondere auch das Kind der Gefahr von Diskriminierungen oder Anfeindungen aussetzt.- Die Änderung eines geschlechtsspezifischen Familiennamens wird mit der Namensrechtsreform geregelt, die nach dem Koalitionsvertrag ebenfalls in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.
- Das Gesetz wird ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot enthalten.
- Ergänzend zu den neuen Regelungen werden Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, geregelt.
- Es wird weiterhin darauf geachtet werden, dass Schutzbereiche für vulnerable und von Gewalt betroffene Personen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Gewalttätige Personen gleich welchen Geschlechts haben z.B. wie bisher keinen Zugang zu Frauenhäusern. Zugangsrechte zu Frauenhäusern richten sich weiterhin nach dem jeweiligen Satzungszweck der privatrechtlich organisierten Vereine.
- Entscheidungen zur Frage der Teilnahme z.B. von transgeschlechtlichen Sportler:innen trifft der autonom organisierte Sport in eigener Zuständigkeit.
Das hört sich für mich als Nichtbetroffene eigentlich ganz gut an und definitiv ein großer Fortschritt im Vergleich zum Status Quo. Weißt du (oder jemand anderes) wie das Gesetz in den betroffenen Kreisen aufgenommen wird?
Soweit ich sehe, sehr positiv. Die Abhängigkeit von der Zustimmung der Eltern könnte besser sein. Und dass es ZB in Bayern 1 (!) Person gibt, die trans Personen Berater…
Ja, ich denke da kommt es dann auch sehr auf die Umsetzung (in Bezug auf Jugendgerichte) und Zugang/Kapazitäten an. Aber schön zu hören, dass es gut angenommen wird.
Im Rahmen des Pride Months wurde in den letzten Wochen auf den News-Seiten „Nintendo-Online“ und „PS-NOW“ eine lesenswerte 5-teilige Artikelreihe zum Thema „LGBTQIA+ in Videospielen“ veröffentlicht:
Ich wunder mich ja schon ein wenig, wann dieser „Regenschirm“ wohl zerreißt bzw. wieso er noch nicht zerrissen ist, da einige der darunter fallenden Ausrichtungen und Überzeugungen teils im Widerspruch zueinander stehen.
Welche denn?
Das B bezieht sich z.B. aufs binäre System, wohingegen das Q es generell in Frage stellt.
Mich würde es zumindest nicht überraschen, wenn sich früher oder später Strömungen aus dem Kollektiv lösen werden, wenn die spezifische Akzeptanz der Einzelgruppe innerhalb der Gesellschaft groß genug geworden ist oder eventuell andere Minderheiten aufgenommen werden, mit denen sie nicht assoziiert werden wollen.
Denke der Widerspruch ist in progressiven Kreisen schon überwunden, da im Begriff bisexuell auch das fluide Spektrum zwischen den Polen mit inbegriffen wird. Deswegen gibts ja auch kein P für pan.
Das Bi in bisexuell bezieht sich nicht auf das binäre System (Männer und Frauen), sondern dass sich jemand von mehr als einem Geschlecht angezogen fühlt. Wie in bilingual: Mehr als eine Sprache.
Vor allem: es ist eine Selbstbezeichnung.
Ob das mehr als auch non-binary, genderfluid oder trans beinhaltet ist freie Entscheidung der jeweiligen Person (keiner schreibt vor, wen du attraktiv finden darfst und wen nicht).
Und ja, es gibt bisexuelle Menschen, die in glücklichen Beziehungen mit non binary Personen leben.
Ach ja: und schöne Nachrichten von Ashley Burch
Rund um Page las ich die Tage besonders abartige Tweets. Da beschwerten sich große rechte US-Accounts, dass die trans Verschwörung ihnen Page „geklaut“ habe. Alleine die Wortwahl, dass eine (vermeintliche) Frau jemandem „gehört“ ist so durch. Aber FART Accounts hängen halt trotzdem mit solchen ab, gemeinsamer Feind halt.
Mist, dann muss ich einem bisexuellem Kumpel mal sagen, dass er nicht bi sein kann, weil es das gar nicht gibt…
Überraschend sachlicher Text zu dem Thema
Ich löse mic…