Triggerwarnung: Transphobie, Gewalt gegen LGBTQIA+
Also bei manchen Beamten frag ich mich schon was die in der Pause zu sich nehmen. (Hatten in Österreich ähnliche Fälle, wo die Homosexualität von Asylwerbern nicht anerkannt wurde, weil zu wenig Dick-Pics am Handy waren, der Asylwerber zu schön war, um homosexuell zu sein, …)
Weil Jamila aussieht wie die Frau, die sie ist, ist sie gar nicht als transgeschlechtliche Frau identifizierbar. Also könne sie auch gar nicht verfolgt oder diskriminiert werden.
Ein Fotografieren des Antragstellers [sic!] in der Untersuchungshaft stellt in keinem Fall eine Verfolgungshandlung dar. Denn es ist grundsätzlich bereits nicht rechtswidrig. Insoweit hat bis zu einem gewissen Grad das Dokumentationsinteresse der Ermittlungsbehörden mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht eines Untersuchungshäftlings.
Es geht um Nacktfotos, welche Polizisten erstellt haben und welche (verpixelt) landesweit ausgestrahlt wurden.
Auch Jamila möchte das BAMF solche [Passing-]Situationen zum Verhängnis machen, etwa, als eine Flughafenmitarbeiterin beim Check-In zunächst den Knopf für Frauen gedrückt, sich nach Sichtung ihrer Ausweisdokumente für die „falsche“ Einschätzung jedoch entschuldigt hatte. Für das BAMF ein Beleg, dass Jamila gar keine Diskriminierung drohe.
Zur Erklärung: Als Passing bezeichnet man bei trans Menschen jene Alltagssituationen, wo wir in unserem Geschlecht wahrgenommen werden. ZB wenn der Blumenhändler sagt „Die Dame war vor ihnen da.“ Unangenehm wird es halt, wenn der Personenstand noch nicht in den Dokumenten angepasst werden konnte (in Österreich ging das zum Glück sehr schnell), und wir dann auf diese Diskrepanz aufmerksam gemacht werden (am besten lautstark im Postamt vor einer ewiglangen Schlange).
Doch für das Problem mit der Inkontinenz [aufgrund erlebter Folter im Gefängnis] haben die Fallbearbeiter*innen beim BAMF eine verblüffende Lösung: „Die nächtliche Urininkontinenz erreicht ebenfalls nicht die Qualtiät einer schwerwiegenden Erkrankung. Denn erstens beschränkt sich diese auf den Schlaf des Antragstellers. Soweit er bei Bewusstsein ist, ist er nicht urininkontinent. Zweitens kann er mit Hilfe von Windeln nachts gut mit der Urininkontinenz leben.“
Erst recht stellen die Angst und die gelegentlichen Albträume keine schwerwiegenden Erkrankungen dar. In der schwierigen Lebenssituation eines Transsexuellen sind Angst und Albträume auch bei einem gesunden Menschen nicht verwunderlich. Das gilt unabhängig davon, ob sich ein transsexueller Mensch in Äthiopien oder in Europa aufhält.
Das lass ich lieber unkommentiert … (zur Info: in Äthiopien drohen trans Menschen der Tod. In Europa zum Glück nicht, auch wenn die Lage auch nicht alles andere als Happy Sunshine ist).