Youtube hat sich mit der Gema endlich geeinigt. Es wird gezahlt, d.h keine gesperrten VoDs mehr und vielleicht Rückkehr von einem Dosenbeatz möglich.
Das wirkt so unrealistisch, dass man meinen könnte, die haben Allerheiligen und den ersten April verwechselt… Oo
Dachte ich auch erst
Hab es auch gerade gelesen, warst 1min. schneller.
Damit sollte einem Dosenbeatz zukünftig nichts mehr im Wege stehen.
Jene Künstler die Mitglied der Gema sind, erhalten nun zukünftig Geld dafür, wenn ihr Video/Song auf Youtube abgespielt wird.
Es ist ein historischer Tag heute. Ein Meilenstein sozusagen. ^^
Okay, Musikbereich hab ich ausgeschaltet.
Dachte das das Urteil allgemein wichtig für den Sender sei, daher in allgemein geöffnet.
Wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe:
ContentID wird deswegen jetzt nicht abgeschaltet, sondern Deutschland wird jetzt nur so behandelt, wie die Streams/VoDs im Rest der Welt.
Also wie bei Twitch?
Soweit ich weiß darfst du im Stream bei YouTube keinen Content benutzen der über ContentID geclaimed werden kann und bekommst dafür strikes, unabhängig von der GEMA Geschichte.
Hier der relevante YouTube-Artikel dazu: https://support.google.com/youtube/answer/3367684?hl=de
Sie müssen also weiterhin, unabhängig von YouTube und GEMA, von den Labels gewhitelisted werden.
Wir haben unsere besten Männer bereits an allen Dokumenten und Dateien um herauszufinden, was dies für uns bedeutet.
Unsere besten Männer!
Also Sofia Miri und Bell?^^
Er spricht von sich selber
Er hat doch gesagt MÄNNER. Simon und Gregor regeln das schon
Ich habe den Thread-Titel mal insofern konkretisiert, dass es hier um die Frage geht, was dies für RBTV bedeutet. Ich kann schon erkennen, dass da ein gesondertes Interesse besteht. Ansonsten wird die generelle Thematik dort diskutiert:
Für RBTV bedeutet dies dann wohl vorallem eines:
@Krogmann kann bei dem Gothic 2 LP die maximale Tranceception raushauen und @Micha_Reinke bekommt endlich sein mieses Geballer ala Meshugga zum Kämpfen
Ich glaube du liegst hier exakt richtig.
Ich dachte an Dean und den Budikopf. ^^
Warum macht mir diese Aussage Angst?
Könnte das auch bedeuten das RBTV die zukünftigen und vergangenen Ausgaben von Dosenbeatz hochladen darf?
Vergangene wohl eher nicht für zukünftige gilt das selbe wie die ganze Zeit schon. Man braucht wohl für alles die Lizenz und das am besten international weil sonst könnte ein Landes Ableger eines Labels immer noch die Rechte dran melden.