19. Legislaturperiode - Regierung: CDU/CSU/SPD

Der Verband der amerikanischen Ureinwohner ist hier stark. Wieder ein Beispiel für die importierten Ideologie aus den USA die eins zu eins in Deutschland, samt Begrifflichkeiten, ohne Sinn und Verstand übergestülpt wird.

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Das Thema ist ein bisschen komplexer und komplizierter, als dass ein Wort wie “Quatsch” hier, glaub ich, gerechtfertigt ist.
Was genau ist Quatsch?
Es geht im weitesten Sinne ja auch um Aufklärung und Achtsamkeit seinem Handeln und seinem Umfeld gegenüber. Findest du auch Aufklärung und Achtsamkeit ist Quatsch?

:thinking: was dann wohl die Karl Mayische Wild West Fantasiewelt ist

Du möchtest also das hier die Unschuldsvermutung aufgehoben wird und ein Generalverdacht gegen Subunternehmer eingeführt wird?

Ein Märchen.

Schönes strohmannargument, muss man dir lassen. :wink:

Nur leider völlig am Thema vorbei, denn die Auftraggeber müssen nicht nachweisen, dass ihre subunternehmen gesetzeskonform agieren. Sie werden nur dafür in Haftung genommen, falls gesetzesverstöße aufgedeckt werden. Also der ganz normale Rechtsweg, wie es auch beim Urheberrecht sein sollte :wink:

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Achso, ich wußte nicht das du für die ganz harte Linie bist. Also wenn YouTube heute nicht nachweisen kann, dass ein auf ihrer Plattform angebotenes Werk gesetzeskonform ist, sollte YouTube dafür haften.

Wie du genau das Gegenteil von dem lesen kannst, was da steht, ist mir ein Rätsel.

Das schreibst du doch.

YouTube muss das bei der ganzen harten Linie - die weit über Artikel 13 hinausgeht - auch nicht. Sie würden dann nur in Haftung genommen.

Nein eben genau nicht. Der entscheidende Punkt ist, dass zuerst der gesetzesverstoß aufgedeckt werden muss und eben nicht der Nachweis der gesetzestreue nötig ist. Du verdrehst die Aussage schlichtweg komplett.

Nochmal ganz langsam.

In der Packetbranche soll der große Packetdienst dafür haften, wenn die kleinen Subunternehmer oder Sub-Sub-Unternehmer gegen Arbeitsrecht verstoßen, inklusive der Schäden, die vor diesem Entdecken entstanden sind.

Übertragen auf YouTube

Youtube (der große Dienst) soll für die Verstöße von Usern die Inhalte hochladen (die Sub-Unternehmer) haften, wenn diese gegen das Urheberrecht verstoßen, inklusive der Schäden, die vor diesem Entdecken entstanden sind.

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Exakt. Nur tritt dieser haftungsfall erst auf, wenn der entsprechende gesetzesverstoß vom Kläger nachgewiesen wurde. Wie gesagt, der ganz normale Weg der europäischen Rechtssprechung.

Dementsprechend das komplette Gegenteil zu deiner Aussage und Artikel 13, die von einem haftungsanspruch bis zum Nachweis der gesetzestreue ausgeht.

Nein. Das ist einfach falsch. Er haftet voll für alle anfallenden Schäden, die natürlich nachgewiesen werden müssen. Ansonsten würden die Generalunternehmer doch auch einfach ihre Verträge mit den Sub-Sub-Unternehmen auflösen, sobald ein Verstoß gemeldet wird.

Es ist doch gerade die Intention, dass die großen Dienste verpflichtet werden, auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu achten und dies bei ihren Sub-Sub-Unternehmen zu überwachen.

Und wie gesagt, Artikel 13 schränkt diese totale Haftung deutlich stärker ein, weswegen deine Regelung eher den feuchten Träumen der Bertelsmann Gruppe entspricht.

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Wieso schreibst du das, wenn du dann doch wieder exakt meine Aussage wiederholst?

Richtig, nur wird diese intention, im Gegensatz zur paketbranche mit einer unnötigen beweislastumkehr verbunden, die von einer Schuld bis zum Nachweis der Unschuld ausgeht.

Egal wie oft du das wiederholst, die Aussage bleibt exakt das Gegenteil von dem was ich sage.

Artikel 13: Nachweispflicht liegt bei yt bzw den Erstellern der Inhalte.

Heils gesetzesvorschlag und das Optimum fürs Urheberrecht: Bertelsmann muss den gesetzesverstoß nachweisen.

Macht peinlichen Witz
bekommt Gegenwind
:thinking:
„Vielleicht bin ich einfach scheiße unlustig… Ne kann nicht sein. WIR SIND DAS VERKRAMPFTESTE VOLK EVER!1!“

Wird ne geile Kanzlerschaft.

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Also nur das ich es richtig verstehe: Wenn Bertelsmann feststellt, dass auf YouTube ein Video ihre Rechte verletzt und nachweisen kann, dass sie die Rechte für beispielsweise einen Song in dem Video haben, sollen sie YouTube auf den vollen Schaden*, den dieses Video verursacht hat, verklagen können?

Denn genau so wäre die Haftung bei Packetzustellern geregelt.

'* Schaden bedeutet in diesem Fall den Schaden den Gerichte anerkennen, unabhängig, wie es von Bertelsmann oder sonstwem veranschlagt wird.

Vllt sollte man als selbsterklärte homophobin und Gegnerin von LGBT auch damit rechnen, dass für sie typische Aussagen nur aufgrund eines gewechselten kontextes nicht auf einmal mehr ernst genommen werden…

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So komplex ist es für ein Kind nicht. Das die Eltern da auf die Barrikaden gehen ist mehr als gerechtfertigt.

Kennen die Hamburger Pädagogen den Unterschied zwischen Fasching und Faschismus ?
Nach den letzten Meldungen zweifel ich das mal stark an.

Was hat Karneval mit Aufklärung und Achtsamkeit zu tun ? Oder brabbelst du gerne wirres Zeug ? Ist es etwa so „verstörend“, wenn ein 4 Jähriger verkleidet durch die Gegend springt?

Diese Hypermoral ist nicht mehr auszuhalten.

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Naja, also ich bin zwar auf beiden Punkten auf deiner Seite, Artikel 13 doof, Heils Gesetz gut.

Aber wenn man es unbedingt vergleichen muss, hat @anon57107121 schon recht. Solange mit Artikel 13 niemand Youtube anklagt, passiert auch nichts. Wenn Youtube ein fragwürdiges Video hochlädt, muss der Rechteinhaber auch erstmal vor Gericht nachweisen, dass wirklich das Urheberrecht verletzt wurde.

Bisher konnte derjenige angeklagt werden, der das Video hochgeladen hat, in Zukunft wird Youtube angeklagt, was natürlich dazu führt, dass Youtube selbst die Videos kontrolliert.

Bisher konnte der Subunternehmer angeklagt werden, der seine Arbeiter scheiße behandelt, jetzt der Auftraggeber, was natürlich dazu führt, dass der Auftraggeber seine Subunternehmer kontrolliert.

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Ist ja noch nicht gesagt das sie Kanzlerin wird…guckt sich die anderen Parteien an…ok ja wird eine geile Kanzlerschaft.