im prinzip jeder. diesen anspruch gibt es schlichtweg nicht. einige länder wie berlin haben ihn zwar in ihrer landesverfassung, praktisch umgesetzt wird er aber nicht.
Ok das driftet nun weit weg von dem „Tschechien / Deutschland Vergleich“ ^^
P.s.: zuungunsten von Tschechien
es gibt zwar ein auffangnetz aber jeder der da durch die maschen fällt ist halt im arsch und das kann verschiedene gründe haben. manche leute packen den behördenweg aus unterschiedlichen gründen nicht und denen wird relativ wenig geholfen
Beispiel?
menschen mit psychischen erkrankungen zum beispiel.
Menschen mit psychischen Erkrankungen bekommen in Deutschland keine Hilfe? Ähm…in welchem Land der Welt bekommt man denn bitte noch mehr (kostenlose!) Hilfeangebote als in Deutschland?
Diese Menschen sind aber meist auch nicht arbeitsfähig oder?
Das fällt mehr unter „Leistungsdruck“ in unserer in unserer Gesellschaft und die dadurch verursachten psychischen Schäden und ist ein ganz anderes Thema als die einkommensquote
Deswegen geht es aber den ostdeutschen, Tschechen oder südkoreanern nicht besser
du wolltest ein beispiel dafür, dass leute den behördenweg nicht schaffen und nicht in der lage sind, bestehende hilfsangebote anzunehmen.
ich hab dir dafür ein beispiel genannt.
…und für genau jene Leute gibt es eine Vielzahl (kostenloser) Hilfeangebote, was eben jenes Beispiel der Zulässigkeit beraubt.
ebendiese leute sind aber, wie gesagt, aufgrund ihrer erkrankung nicht in der lage deine angesprochenen hilfsangebote anzunehmen.
deine gegenrede ist sinnfrei.
Dann werde mal konkreter. Leute mit klinischer Depression? Die sind in der Lage Angebote anzunehmen bzw. fallen nicht durch das Raster bzw. sind so oder so nicht arbeitsfähig.
psychosen, depression, angststörungen, suchterkrankungen fallen bspw. darunter.
schwer depressive menschen sind z.t. eben nicht fähig, die hilfsangebote anzunehmen - entgegen deiner behauptung.
Eines der Hauptprobleme bei klinischer Depression ist, dass die Leute eben nicht in der Lage sich sich Hilfe zu suchen, weil sie derart antriebslos sind und bei schweren Fällen kaum aus der eigenen Wohnung kommen.
keine ahnung. das ist im einzelfall sicherlich unterschiedlich.
die arbeitsfähigkeit wird nach krankschreibung des behandelten (haus-)arztes afaik letztlich durch ein amtsärztliches gutachten festgestellt.
Das stimmt so, entspricht aber nicht meiner Aussage. Sie können Angebote /annehmen/, d.h. benötigen externe Unterstützung bei Annahme / Übernahme. Aus der Wohnung kommen ist bei der Frage nach Obdachlosigkeit nun nicht wirklich ein Problem
Auch das stimmt so nicht. Die Wartezeit für Kassenpatienten auf eine Psychotherapeutische Behandlung beträgt in der Regel um die 6 Monate.
wenn du aus der wohnung geräumt wirst, da du über wochen/monate nicht in der lage warst deinen briefkasten zu leeren, geschweige denn miete zu zahlen, weil du auch nicht mehr zu arbeit gegangen bist, ist das sehr wohl ein problem.
anmerkung: je nachdem, ob du im ländlichen bereich bist, auch deutlich länger. hängt von der versorgungslage ab.
Und dann kommt die Polizei, schmeißt dich aus der Wohnung und lässt dich da liegen? Ich habe Zweifel an der Schilderung deiner Vorstellung.
Hier riecht es nach brennendem Stroh. Akutfälle haben Vorrang (sofern sie tatsächlich welche sind) und erhalten schnellstmögliche Unterstützung bzw. werden nicht “alleingelassen”. Eigengefährdung / Fremdgefährdung. Keine Wartezeit von 6 Monaten.
Plus, selbst wenn man privatversichert ist dauert es in der Regel nochmal einen Monat bis der Antrag für die Kostenübernahme der Behandlung durchgegangen ist.
Akutfälle bekommen aber auch nur Akutbehandlung und keine vollwertige Therapie. Im schlimmsten Fall gibt’s die Geschlossene.