Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Da fällt mi noch was ein: wenn RBTV eine Werbung in ihrem Video hat.

Also der Superspot, oder wie nennt sich das? „Jetzt gleich nach nur einer Werbung“, die ja im VOD auch enthalten ist.

:thinking:

Dürfte auch Probleme auf YouTube machen, da der werbende die gleiche Werbung zumeist auch auf YouTube hat.

Wobei ich mir wiederum vorstellen könnte, dass RBTV eine dieser Firmen mit „Freibrief“ von YouTube sein könnte und im „schlimmmsten“ Fall YouTube einfach Schadenersatz zahlen muss.

Da fallen mir gerade wieder die ganzen US Shows ein auf MTV und co ein, wo zb alle Markenlogos die kein Sponsor der Show waren, oder für die Show essentiell waren, geblurrt wurden.

@bitcoinfury

RBTV hat sicher keinen Freibrief, dazu sind sie einfach viel zu klein.
Da gibt es wenn dann ganz andere

Ich denke so was wird in ein paar Monaten kein Problem sein, aber die Übergangszeit könnte halt kritisch werden. Kann mir gut vorstellen, dass man zu Beginn des öfteren vergessen wird, dass man die Lizenzen weiter gibt und die Videos dann white-listet. Könnte wohl dann zu ziemlichen Verzögerungen beim Upload und stressigen Anrufen führen.
Hat man ja diese Woche beim Nintendo Direct Game Talk gesehen wie nervig sowas sein kann.

Bin ja auch mal gespannt, wie sich das ganze auf Livestreams auswirken wird. Gehe davon aus, dass am Anfang der Stream öfters mal offline gehen wird wegen Fehlalarmen.

Sind livestreams nicht davon ausgenommen? Die sind ja eh nicht mehr abrufbar im nachhinein?

Keine Ahnung. Wäre aber seltsam, da dann ja diese ominösen “Family Guy gespiegelt” Livestreams immer noch durchgehen würden.

Also falls jemand aus Stolberg bei Aachen kommt und noch ne Wahlhilfe braucht:
Arndt Kohn (SPD) hat mir auf meine Mail geantwortet und wird gegen Artikel 13 stimmen.
Er war wohl bei der letzen Abstimmung aus familiären Gründen abwesend.

Du wählst eine Deutschlandliste der SPD - auf der ist dieser Arndt Kohn nicht auf einem aussichtsreichen Platz vertreten sein (28. Platz, bei ungefähr einem Abgeordneten pro 1% Stimmenanteil).

Dafür ist Katarina Barley auf Platz 1 und hat als zuständige Bundesjustizministerin dafür gestimmt :wink:

Wie gesagt: mal abwarten wie sie stimmen werden.

Die Abstimmung ist ja zum Glück vor der Wahl

Beiträge wurden aus dem Almost Daily Thread hierhin verschoben.

Die Morddrohungen gegen Voss gehen natürlich gar nicht, aber schön das so viele Leute was machen

ich vermute hier, dass einfach beide seiten recht haben. die politiker werden a.) viele mails von protestierenden erhalten, aber auch google wird “spammails” versenden

Jup! Genau das ist der Sinn der Sache. Politiker die öffentlich ein Versprechen machen fühlen sich auch entsprechend gezwungen sich daran zu halten. Und wenn dir das ein Politiker persönlich in einem 5 Min. Telefonat verspricht, weis er ganz genau dass du ihn auf dem Schirm hast und entsprechend wählst oder nicht. - Stell dir vor das machen viele. Darum hat die Aktion entsprechend große Wirkung.

du warst noch nie auf einer politischen wahlkampfveranstaltung oder? wenn sich der politiker alles zu herzen nimmt, was ihm jemand 5 minuten lang erzählt müsste er instant selbstmord begehen ^^

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Nein, aber ich hatte schon häufig mit lokalen gewählten Abgeordneten Kontakt aufgenommen. Wenn man freundlich und sachlich mit denen redet, reden die auch so. Fast wie echte Menschen. :wink: Und ich hatte nie das Gefühl abgewimmelt zu werden. Im Gegenteil, teilweise wurden weitere Maßnahmen und Anfragen nach einem Gespräch initiiert. Heutzutage kann man auch jede Entscheidung in Abstimmungen von Politikern online leicht nachvollziehen. Auch hier wurde ich bisher nie nach einem persönlichen Gespräch wirklich enttäuscht.

Der Großteil der Politiker die gewählt sind, sind nicht die, die in den Medien häufig ihren Senf abgeben. Das sind die, die was verbessern wollten und nun in ihrem Büro irgendwas mitentscheiden nach dem besten Wissen und Gewissen. Die haben logischerweise nicht in allen Bereichen die Weisheit mit Löffeln gefressen und verlassen sich auf irgendwelche Lobbygruppen die ihnen diktieren was richtig ist. Doch meiner Erfahrung nach, sind genau diese Politiker extrem froh (konstruktives) Feedback von den Wählern zu bekommen und das nehmen die durchaus zu Herzen.

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Die Befürchtung, dass es zu Overblocking kommen könnte, ist meiner Meinung nach nicht unbegründet. Es stimmt zwar, dass Nutzer mit der Umsetzung von Artikel 13 nun das Recht hätten, gegen die fehlerhafte Blockierung von erlaubten Nutzungen fremder Werke vorzugehen (z.B. bei Zitaten, Parodien, Kritiken, Reviews). Hierbei sehe ich aber mehrere Risiken, die man in Artikel 13 besser hätte berücksichtigen sollen:

Automatische Filter (die zum Beispiel mit einer Datenbank von perceptual hashes vergleichen) sind nicht in der Lage, solche erlaubten Ausnahmen des Urheberrechts zu erkennen. Selbst Menschen fallen solche Entscheidungen häufig schwer. Dadurch werden solche erlaubten Nutzungen vermutlich zunächst häufig blockiert werden.

Erst auf Antrag wird es einem möglich sein, urheberrechtlich unproblematische Werke auf entsprechenden Platformen zu veröffentlichen. Obwohl man per se überhaupt nichts falsch gemacht hat. Ich kann mir vorstellen, dass Nutzer deswegen davon abgeschreckt werden, solche Werke zu veröffentlichen oder gar zu erstellen (“chilling effects”).

In Art. 13 Abs. 8 heißt es zwar:

This Directive shall in no way affect legitimate uses, such as uses under exceptions and limitations provided for in Union law […]

Das ist meiner Auffassung nach aber nicht realistisch erreichbar, wie ich oben geschrieben habe. Das würde eine einwandfreie Unterscheidung in erlaubte und nicht erlaubte Nutzungen erfordern, die selbst Menschen bei z.B. Parodien schwer fällt.

Zudem könnte es genauso gut dazu kommen, dass die Platformen erklären, die Sperrung wäre aus anderen Gründen als Urheberrechtsverletzungen erfolgt. Die Platformen können natürlich weiterhin gemäß ihrer AGB selbst entscheiden, welche Werke sie veröffentlichen wollen und welche nicht. Das wäre für Platformen sicher der einfachste Weg, solchen Beschwerden zu entgehen. Es würde mich nicht wundern, wenn kleinere Platformen diesen Weg wählten.

Mich würde außerdem interessieren, wie schnell große Platformen wie Youtube solchen Beschwerden nachkommen würden. Wenn es hier um Tage geht, wäre die Einschränkung dadurch natürlich deutlich größer als wenn es um Stunden geht. Man kennt es ja auch von RBTV, wie sehr es sowohl den Nutzer nerven kann, wenn ein VoD mal länger braucht. Aber es würde sicher auch RBTV stören, wenn es nicht an ihnen läge, dass sich ein VoD verzögert.

Besonders bei Streaming-Platformen wie Twitch dürfte sich selbst eine fehlerhafte Sperrung für wenige Stunden deutlich negativ auswirken.

Eine Chance allerdings bestünde hier darin, dass Nutzer auf alternative Platformen als zum Beispiel Youtube ausweichen würden (vielleicht auch solche, die nicht von Artikel 13 betroffen wären, z.B. eigene Platformen). Das würde zu einer wünschenswerten Dezentralisierung des Internets führen. Das ist aktuell aber reines Wunschdenken, denn es ist soweit ich weiß nicht die Absicht des Gesetzgebers.

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Audio- und Videostreamingdienste sind an dieser Stelle aber nur Beispiele für mögliche Konkurrenz. Natürlich können auch mehrere kommerzielle Foren in Konkurrenz zueinander stehen. Überhaupt sind die verwendeten Begriffe wie „important role on the online market“, „main or one of the main purposes“, „large amount“ und „organising and promoting“ alle nicht eindeutig definiert, weswegen ich es problematisch finde, hier definitive Aussagen darüber zu treffen, welche Platformen alle betroffen sind.

Am Beispiel von diesem Forum hier könnte man auch folgendermaßen argumentieren:

  • Dieses Forum dient zwar der Diskussion, aber technisch gesehen wird diese Diskussion erst dadurch ermöglicht, dass wir unsere (potenziell) urheberrechtlich geschützten Beiträge veröffentlichen. Man kann also von folgendem sprechen: „the main or one of the main purposes of which is to store and enable users to upload and share a large amount of copyright protected content […]“
  • Die Betreiber dieser Platform profitieren von diesen Diskussionen, da die Diskussionen thematisch die kommerziellen Videos und Shows der Betreiber behandeln. Man kann hier sowohl von einem Werbeeffekt als auch von „Kundenbindung“ sprechen. („[…] with the purpose of obtaining profit therefrom, either directly or indirectly, […]“)
  • Die Betreiber benutzen eine Forensoftware, die die Textbeiträge organisiert und bestimmte Beiträge auf der Startseite des Forums hervorhebt. Zudem werden auch gezielt eigene Produktionen (z.B. kommende Sendungen) beworben. („[…] by organising it and promoting it in order to attract a larger audience, including by categorising it and using targeted promotion within it.“)
  • Man kann argumentieren, dass dieses Forum mit anderen Foren von Let’s Playern, Live-Streaming-Kanälen und Fernsehsendern konkurriert. Beispielhaft sei das Forum von Bonjwa genannt. Hier geht es um die gleiche Zielgruppe. („[…] which play an important role on the online content market by competing with other online content services, such as online audio and video streaming services, for the same audiences.“)

Worauf ich hinaus möchte: Es ist durchaus nicht eindeutig geklärt, welche Arten von Platformen alles betroffen sind. Da die Konsequenzen aber weitreichend wären, immerhin geht es um Haftungsfragen, wäre es schon gut zu wissen, wer alles betroffen sein soll. Gerade bei kleineren Platformen kann man oft in beide Richtungen argumentieren, wobei es einem objektivierten Dritten schwer fallen würde, zu entscheiden, wer Recht hat. Es wurden nur die Ausnahmen konkret in der Richtlinie benannt, die im Vorfeld von Kritikern am deutlichsten gefordert wurden.

ja das sehe ich auch besonders kritisch.

ich bin ja in der diskussion eher für haftung der plattformen… immerhin wird das video auf youtube.com veröffentlicht, also soll youtube gefälligst auch dafür gerade stehen, oder endlich seine content-creator ordentlich identifizieren. kann aber auch die argumente dagegen nachvollziehen. ist eben nur nicht meine meinung.

abgesehen von der obigen politischen entscheidung: mehr schutz des urheberrechts, haftung für plattformen, etc. ist es besonders dämlich ein gesetz zu formulieren, das in der auslegung so schwammig ist.

Wir brauchen doch nur in Artikel 2 Absatz 5 zu gucken, um zu sehen warum die Argumentation nicht verfängt

‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service
whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large
amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users
which it organises and promotes for profit-making purposes.

Der Provider in diesem Fall ist die Rocket Beans Entertainment GmbH. Ich kann nicht erkennen, wie es der “main purpose or one of the main purposes” der Rocket Beans GmbH ist das Community Forum zu betreiben und damit Gewinn zu erzielen. Des Weiteren haben die meisten Posts in einem Forum nicht die notwendige Schöpfungshöhe um “copyright protected works” zu sein.

Ich habe ja beschrieben, wie RBTV von dem Forum profitiert. Der Erwägungsgrund 37a konkretisiert “profit-making purposes” dahingehend, dass es schon ausreicht, wenn man indirekt von dem Betreiben der Platform profitiert. Wie im Fall von RBTV zum Beispiel, um ihre eigenen kommerziellen Inhalte zu bewerben. Eigene Werbung ist imo ein sehr starkes Indiz für kommerziellen Betrieb. Fremde Werbung einzublenden ist nicht das einzige Indiz für einen kommerziellen Betrieb.

Ich stimme dir zu, dass viele Posts wohl nicht die Schöpfungshöhe erreichen. Die Entscheidung ist aber nicht immer leicht und würde auch Menschen schwerfallen. Die Definition “large amount of copyright protected works” ist an dieser Stelle aber bewusst unkonkret, wie viele Posts es braucht, um unter die Definition zu fallen. Je nach Argumentation könnten genug dabei sein, besonders wenn man noch die Bilder betrachtet.

In der Definition sind aber neben den “copyright protected works” auch “other protected subject-matter” enthalten. Hier geht es um die Leistungsschutzrechte, die besonders auch Erzeugnisse unterhalb der Schöpfungshöhe betreffen.

FAZ is not amused und teilt gehört aus :smiley: Tanzverbot würde sagen: „Ansage an ALLE“ :smiley:

Zu solmecke urteilen sie:

Es gibt kaum einen Juristen, der weniger berufen wäre, den Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu kommentieren.

Ist mir aber auch schon aufgefallen, dass Influencer nicht immer die besten Argumente nachplappern und sehr einseitig durch Julia reeda oder Tiemo wölken informiert sind. Natürlich auch, ist ja nicht deren Beruf sich umfassend zu informieren. Zudem sind viele in der Twitter/YouTube bubble gefangen.

Solmekes Strategie „einfach gegen Artikel 13 haten und dabei den mord von pietsmiet in DayZ zu beurteilen“ scheint sich wirtschaftlich sehr auszuzahlen für ihn.

Ein Schelm wer hier einen Interessenskonflikt vermutet.

Das Problem der FAZ: sie hat den gleichen interessenskonflikt :smiley:

nota bene: der „youtuber-vernichtungsartikel“ kommt zufällig am Tag der größten Demonstration, welche die YouTuber organisiert worden sind… nein nicht, heute hat sich der Autor mit den YouTuber beschäftigt, das hat er schon früher gemacht und seinen Artikel geschrieben. Heute veröffentlicht er ihn. Ein Schelm wer hier Kalkül unterstellt.

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