Vergleich hinkt nicht, da es um die Haftungspflicht geht.
Haftet der Flohmarktbetreiber wenn man dort gefälschte Produkte verkauft?
@nailzee das wäre der passende Vergleich!
Und wo ist jetzt der Unterschied zu meinem?
Dann antworte doch auf die Frage, wenn der Vergleich dir besser gefällt 
Ja sorry ^^ kann ich leider nicht aus dem stehgreif. Damit hab ich mich nicht beschäftigt 
Ich sag dir ehrlich: es ist mir auch egal. mit Flohmärkten hab ich null berührungspunkte. Man muss nicht zu allem eine meinung haben. Mit dem internet und urheberrecht hab ich als einzelunternehmer allerdings viele berührungspunkte.
Außerdem ein klarer fall von whataboutism… „ja artikel 13 schön und gut, aber was ist denn mir flohmärkten, wieso ist da nicht…“
Das war kein Whataboutism, sondern eine Analogie, um die Absurdität dieser Forderung zu verdeutlichen.
Ich denke, dass bitcoinfury hier schon recht hat, wer einen Marktplatz für Hehlerware eröffnet ist auch rechtlich zu belangen. Oder das ist zumindest das Ziel von Artikel 13. So wäre ein Flomarkt, der einen Milliardenumsatz mit Hehlerware macht irgendwann dran.
Meinungsfreiheit wird durch Artikel 13 aber keineswegs eingeschränkt.
Wer politische Meinungen auf gestohlene Handtaschen schreibt kann für die gestohlenen Handtaschen eben doch belangt werden. ¯_(ツ)_/¯
Es geht in dem Beispiel nicht um einen Marktplatz für Hehlerware, sondern um einen stinknormalen Flohmarkt.
@anon49857979 @chieefkieeef
Ja, das Video meine ich. Z.B. bei 3:00. Der Satz, den er da sagt, ist einfach falsch. Man kann zu YouTube gehen und sich das Geld aus den Werbeeinnahmen geben lassen (über das Content ID-System).
Ansonsten wird in dem Video alles dazu gesagt:
Richtig, YT kann aber so ein Marktplatz sein bzw in einem gewissen Maße ist es das auch schon. Alle Serienschnipsel die man da sieht, die Musik aus Videospielen und und und ist alles ohne Lizenz dort hochgeladen. (Wenn es nicht gerade von offiziellen Accounts dort ist) YT profitiert davon und hat daher den Anreiz wenig / ineffizient dagegen vorzugehen. Daher ist es sinnvoll YT rechtlich dafür belangbar zu machen.
Ich habe mir dieses lange Video angesehen und muss sagen mir hat es gut gefallen. Ich kann zwar diesen Text nicht beurteilen, aber es spiegelt genau meine Befürchtung. Da wurde einfach irgendwas schnell vereinbart, aber wie das genau umgesetzt werden soll natürlich nicht. Ich hatte aufjedenfall einige Wissenslücken, welche ich dank des Videos stopfen konnte.
Obs am Ende etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt. Aber Christian Solmecke will Axel Voss detailliert seine Argumente vorlegen, wenn mindestens 1.000 Stimmen zusammenkommen …
(So oder so … wieder mal nen netter Marketing-Move von Solmecke 
Ich hätte gerne ein solches Video, wie gestern mit Herrn Newstime und Herrn Voss nur mit dem Solmecke gern gesehen. Mich würde interessieren, ob er da auch gesagt hätte: „Lesen Sie sich den Text durch“
Man kann nebenbei von dem Newstime halten was man will. Aber er hatte jetzt schon wirklich spannende Interview Partner zu diesem Thema. Sogar mehr als die richtige Presse 
Das sagt eig. schon alles
Nun ist es aber so, dass YT schon freiwillig einen Upload-Filter benutzt und jeder Rechteinhaber dort sein Recht durchsetzen kann. Tatsächlich wird dort sogar jetzt schon eher zu viel als zu wenig durchgesetzt, was zu einigen Problem führt (siehe Zitatrecht und co.).
Man kann YT daher nicht wirklich vorwerfen hier bewusst oder gar gezielt eine Plattform zur illegalen Verbreitung von geschütztem Material zu betreiben, sondern sie tun das, was realistisch ist, um gegen diese Verstöße vorzugehen.
Richtig, das sehe ich genau so, deshalb ist Artikel 13 auch nichtmal halb so wild wie Leute ihn darstellen.
YT ist auch Vorreiter beim Uploadfilter und hat ihn im Grunde schon implementiert, darum ändert sich da vermutlich einfach gar nichts.
Es gibt einen wichtigen Unterschied: Wenn der Uploadfilter aktuell versagt, passiert YT nichts. Dann muss der einzelne Verstoß eben manuell bearbeitet werden.
Mit Artikel 13 wäre YouTube aber bei jedem Fehler sofort angreifbar für Verfahren mit massiven Strafen. Dieses Risiko kann YouTube auf Dauer nicht eingehen.
Dazu kommt dann noch, dass durch Artikel 13 viel mehr Arten von Inhalten überprüft werden müssten, die deren Upload-Filter aktuell nicht erkennen kann und wahrscheinlich auch nicht in naher Zukunft wird.
Die Konsequenz daraus könnte dann sein, das freie Hochladen zu entfernen und stattdessen nur noch Videos von Partnern zu akzeptieren, mit denen man dann entsprechende Vereinbarungen aufsetzen kann.
Ich fand das Video von dem Herrn Solmecke richtig interessant und man versteht jetzt mehr Artikel 13 und ich rege mich nicht mehr so sehr über ihn auf.
Er hat die Uploadfilter umbenannt. Wow, was ein Fuchs.
Wenn sie das tun, würden sie die Bedingungen von Artikel 13 erfüllen und hätten es gäbe kein Problem.
Leute, ich habe… den Text (den Solmecke zur Verfügung gestellt hat) gelesen und finde ihn nicht Scheiße.
Ich will nicht behaupten, dass ich ihn komplett verstanden habe und ich bin auch wenig bewandert mit juristischen Dingen, aber für mich hört er sich einigermaßen sinnvoll an (besser auch als die Version, die ich vor einer Weile gelesen habe).
Meiner Deutung nach sind zB Diskussionsforen nicht gemeint (Betreiber hat nicht seinen Hauptverdienst mit dem Usercontent; Content besteht nicht aus urheberrechtlich geschütztem Material).
Wie allerdings die Games-Industrie zur Nutzung ihres Materials bei unter Anderem Let’s Plays in Zukunft steht… muss sich zeigen.
Ich sehe eher einen Vorteil, wenn zB Youtube seinen Umgang mit Claims bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material verbessern muss (Gronkh: ey, ich hab mir das extra lizensieren lassen! Youtube: *Schulterzucken *)
Was allerdings sicher richtig ist, ist, dass es ein Heidenaufwand sein muss, Useruploads auf Verstöße zu kontrollieren, bzw diese zu verhindern. Allerdings wird in dem Zusammenhang von Standards der Industrie und professioneller Sorgfalt, aber auch von Machbarkeit oder Zumutbarkeit der Maßnahmen gesprochen und eben auch, dass Widerspruch, Einzelfallprüfung und Erreichung einer außergerichtlichen Einigung ermöglicht werden soll.
Demgegenüber lese ich es sogar so, dass Nutzungsrechte auch FÜR User durch den Anbieter erworben werden können, wenn das zum Konzept gehört, allerdings auch kein Zwang bestehen soll, pauschal Nutzungsrechte zu erwerben.
Es wird Zitatrecht, Parodie etc angesprochen und das auch ausdrücklich kein Material damit verhindert werden soll, dass keinen Urheberrechtsverstoß darstellt.
Also… ich weiß ja nicht, auf was sich letztlich geeinigt wird, aber ich finde es hört sich prinzipiell nicht so scheiße an.
Und wer weiß, vielleicht werden dadurch am Ende wirklich öfter sinnvoll Nutzungsrechte gewährt und erworben und der Prozess verbessert.