Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Nein ,
Das Gesetz sagt, Dass die Platform, auf der etwas hochgeladen werden kann die gesammte Haftung trägt.
Ließ dich da nochmal ein. Denn das ist ja der Hauptgrund. Die haftung kann nicht abgetreten werden bzw. soll das Gesetz das verhindern.

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Natürlich kann ein Vertrag zwischen unternehmen regeln, dass durch Firma A entstandener Schaden an Firma B auch von Firma A an Firma B ersetzt wird.

Ist sogar eigentlich gesetzlich gefordert

https://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

Es wäre ganz cool wenn wir uns an die Fakten halten könnten.

Nochmal Zusammengefasst:

Alter Zustand:
Plattformen sind nicht haftbar wenn

  1. Sie unverzüglich urheberrechtlich geschütztes Material entfernen, nachdem sie vom Rechteinhaber darauf hingewiesenwurden.

Neuer Zustand nach Artikel 13:
Plattformen sind nicht haftbar wenn

  1. sie jedem Rechteinhaber ein Lizenzmodel anbieten.
  2. sie einen Mechanismus verwenden, der es Rechteinhabern erlaubt Inhalte zu registrieren und dann automatisiert Überprüft ob Inhalte auf der jeweiligen Plattform diese Rechte verletzen. Diser Mechanismus muss “high industry standards” entsprechen.
  3. Sie Inhalte nach Meldung entfernen

oder sie sind jünger als 3 Jahre, haben weniger als 5mio Nutzer und weniger als 10mio Umsatz (alle 3 Kriterien müssen erfüllt sein), dann gilt für sie weiterhin die alte Regelung.

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Sie haben recht das habe ich nicht gewusst, aber wie sollte den Erkannte werden ob jemand schon so eine Lizens hat und wenn ich mal ehrlich mansche Anträge dauern ziemlch und jetzt mal ein anderes Beispiel nicht zum Thema Lizens zu besitzen muss jetzt jeder, der was auf YouTube hochladen will ein Lizensbesitzen.

Wir nehmen mal ich bin auf einer Reise oder einen Ausflug und ich sehe irrendwas cooles oder ausgewöhnliches und ich möchte gerne der Welt oder einen ausmeiner Famile. Ich mache davon ein Video und ihm Hintergrund oder auf der Kleidung ist ein Bild auf mit einem urheberrechtlich geschützen Zeichen, Motiv, etc. Es ist nur ein Beispiel und verziehen sie meine Rechtschreibung. Ich darf und ich kann es nicht mehr hochladen wegen diesem Urheberrechtlich geschützen Zeichen, Motiv, etc. Sie wissen was ich meine.

Oder jemand macht ein Video wo mit er aufrufen will man soll Wählen gehen und der hat auch irgendwas Urheberrechtlich geschütztes im hintergrung oder er trägt sowas. Es wird nicht hochgeladen, weil ihm die Lizens fehlt. Also soll um ein Video wo man Meinung sagen will sich immer ein einer sich in einem Raum befinden wo nicht zufinden ist oder er muss etwas tragen wo Urheberrechtlich Geschützes zu finden ist. Ich wette irgendjemand hat ein Urheberrecht auf die Farben und darf muss man es im Dunkeln mach und so ein Video wird sich bestimmt keiner anschauen oder irgendjemand hat auf dein Dunkels Bild eine Lizens.

So wie Ich die jetzige Version von Artikel 13 verstanden habe braucht jeder in Mensch in Europa ein Lizens für alles was es in der Welt gibt. Deswegen fühle ich mich in meiner Meinungsfreiheit bedroht man muss jetzt auf jeden scheiß, weil bestimmt irgenden jemand auf dieser Sache ein Urheberrecht hat.

Ich finde es auch wichtig das Urheber geschützt werden, aber bitte nicht so Extrem und auch so das man angst haben, deine nicht im Internet auf tauchen nur, weil irgend jemand darauf ein Urheberrecht hat.

Das hast du eben falsch verstanden

Oh man, ich hoffe ja sehr, dass let’s plays nicht darunter leiden werden. Vor allem Nintendo Let’s plays :frowning:

Ich meine, mich zu erinnern, dass Nintendo irgendwo für LPer eine Liste von Spielen hat, die gespielt werden dürfen. Neuere Titel sind da meistens erst mal nicht mit drauf.

Ich hatte hier ja mal geschrieben, dass manche Publisher einem kleineren Channel auf Nachfrage mitteilen, dass sie da keine offizielle Erlaubnis erteilen können, man es einfach versuchen soll und die Chancen gut stehen, dass es nicht geahndet wird. Diese Erfahrung hatte ich mit Nintendo gemacht. :smile:

Nintendo hat „das ding“ in Europa schon 2013 geklärt. Gegen Bezahlung darf man Nintendo Spiele lets playen, sonst nicht.

https://r.ncp.nintendo.net/guide/

Nintendo will send you a share of these advertising proceeds for any YouTube videos or channels containing Nintendo-copyrighted content that you register

Daher gibt es auch nur wenige Nintendo LetsPlayer

Das gilt, glaube ich, nicht mehr oder wird bald nicht mehr gelten. Sie hatten zumindest das Ende des Nintendo Creators Programms angekündigt, falls mich nicht alles täuscht.

Ja weil sie sich erst mal die neuen gesetzlichen Regeln ansehen müssen. Ziel ist es von Nintendo das gleiche System (nur eben wieder Rechtskonform) anzubieten.

Naja, dass haben sie ja beendet.

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Hm. Ok scheint dann wohl tatsächlich so zu sein. Hab das mal anders gehört, ist allerdings auch schon länger wieder her.

Aus deinem Link:

Werden “Aufnahmen und/oder Screenshots aus Spielen, deren Urheberrechte bei Nintendo liegen, verwendet, erheben wir keinen Einspruch gegen diese Verwendung”, schreibt das Unternehmen.

Wieso machst du dir dann sorgen um die Nintendo lets Plays? ^^

Weiß ja ned wie big n tickt, wenn ihnen kritik nicht gefällt, wie der mario odyssey beitrag bei gametwo.

Daran ändert sich durch Artikel 13 nichts

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Das ist, was viele wohl fürchten, dass vielleicht nichts mehr hochgeladen werden kann, wo ein Logo oder ein Produkt zu sehen ist, oder vielleicht ein Bild für ein Meme verwendet wird. Das halte ich aber für maßlos übertrieben. Das zu verhindern ist meiner Meinung nach nicht im Interesse der Firmen mit Recht an der Marke und auch nicht von Youtube, Twitter und Konsorten. Zudem wäre die Zahl der Fälle immens hoch und die betroffenen User hätten die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren (auch wenn sicher viele sagen würden, egal, lade ich mein Bild eben nicht hoch oder schwärze das Logo).
Falsche Alarme gibt es ja auch so.
Die Chance einer europäischen Regelung in dem Bereich ist, dass Plattformen sowie User sich stärker mit dem Thema auseinandersetzen. Und es wäre dann eben Verantwortung der Plattformen, Lösungen anzubieten die Urheberrecht schützen, aber auch ihre User nicht vergraulen und damit das Internet zerstören.:facepalm:

Ich sage nicht, das das einfach oder fair ist, aber ein Programm müsste zB nicht wirklich Ironie verstehen, sondern eher abgleichen, ob ein Upload in zu hohem Maß mit einem Original übereinstimmt (für dessen Benutzung der User keine Lizens hat). Und selbst wenn, wäre weitere Prüfung möglich.

Das Problem an dem Gesetz ist, dass Plattformen verantwortlich werden für jede Urheberrechtsverletzung die sie hätten verhindern können. Das heißt, dass sie im zweifelsfall blocken müssen. Sie können nicht darauf vertrauen, dass das “nicht im Interesse der Firmen” ist.
Der Grund dass Youtubes Content-ID System einigermaßen funktioniert trotz technischer Schwierigkeiten ist die nachträgliche Prüfung, bei der Rechteinhaber selbst entscheiden können was passieren soll (soll das Video gelöscht werden, wollen sie die Einnahmen des Videos). Eine vorherige, verpflichtende Überprüfung bringt viel mehr Probleme mit sich.

Auch das ist technisch bei weitem nicht so einfach wie es klingt. Das Grundproblem an Artikel 13 ist schlicht und einfach dass die Technik nicht weit genug ist, um das zu leisten was das Gesetz fordert, was dann zu massiven Problemen führen würde.

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Ich habe das Gefühl (was natürlich trügen kann), dass sich hier viel um den Wortlaut und die Haftung dreht, was eigentlich bei Artikel 13 relativ klar ist.

Was mir etwas zu wenig diskutiert wird, ist die Tatsache, dass durch Artikel 13 sämtliche Anbieter von Uploadfunktionalitäten etc. (ob nun groß wie Youtube, oder kleinere Apps, Unternehmen) damit zu Erfüllungsgehilfen der Rechteinhaber gemacht werden. Das ist was mich an Artikel 13 stört. Wie sehen die Befürworter des A13 das Thema denn?

Ich persönlich finde es völlig in Ordnung, dass jeder Rechteinhaber die ihm zugänglichen (rechtlichen) Schritte einleiten kann um die Wahrung seiner Rechte wahrzunehmen, also in diesem Falle die ordentliche Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich halte es aber für absolut falsch dafür Drittanbieter heranzuziehen!

Ich bin auch der Meinung, dass Artikel 13 zu weit geht.

Die Privatunternehmen die Webseiten gewinnorientierte betreiben werden allerdings nicht zum Erfüllungsgehlifen, sondern müssen „lediglich“ dafür sorgen, dass auf ihrer Domain alles mit rechten Dingen zugeht, so wie auch jeder „offline“ Shop / Dienstleister dies garantieren muss.

was ich mich ja frage, wie groß ist der Schaden den wirklich und wovon reden wir hier eigentlich?
Wir alle zahlen sowieso schon geld an die Gema über den Preis unserer Endgeräte (auch drucker) da wird was draufgeschlagen. Schön, das ist ja schonmal etwas.
Klar gönne ich jedem Künstler sein Geld. Aber wenn er, weil Youtube und co. verhindern das irgendwas von ihm hochgeladen wird sei es mit seinem einverständnis als auch ohne, denn darum geht es ja, es soll vorher geprüft werden ob es hochgeladen werden kann und nicht danach, ob dem Künstler nicht allein dadurch schon einnahmen flöten gehen.
Eine Studie der Eu (die haben die ewig zurückgehalten) belegt zum Beispiel, dass sich Raubkopien nicht wirklich auf die Verkäufe und die Einnahmen auswirken sondern sogar einen minimalen positiven effekt haben. Quelle: https://www.gameswirtschaft.de/politik/eu-studie-piraterie-raubkopien-2017/
So und nehmen wir nun mal an, dass ich nen Musik-Kritik-Channel habe und nun musikstücke lyrisch auseinandernehme und dass nicht nur am Liedtext sondern auch am Musikvideo (teile davon). So das video wird populär und das Lied auch. So bums spült das geld in die Kassen des Musikers. Und wenn dann Youtube anschreibt, dann kriegt er auch das Geld, dass ich durch das Video machen würde, wenn ich es monetarisieren würde.
Nun wird das video aber vorher schon nicht mehr hochladbar sein, also kriegt der Musiker auch keine publicity und kein Geld mehr. Tja das ist auch nicht geil.
Und das wird zum Beispiel EDM_chanels aus Europa das Genick brechen. Die haben zwar die Einverständnis der Künstler, aber wie will Youtube das denn Wissen? Die werden da auch die Uploads verhindern müssen. Selbes gilt für Chanels wie Cinemasins, die sich satirisch über film-cliches lustig machen und dabei ausschnitte des Filmen zeigen (kurz und mit Voice-over sowie Subtitles). Selbes gilt für die Chanels die zum Beispiel Filme analysieren und auf die Nutzung von kameras, filmtechniken usw. hinweisen. Every frame a picture, entertain the elch um nur ein paar zu nennen, die kannst du dann in europa nicht mehr kucken, weil Remixes und Fair use kein Teil des Gesetzestextes sind. Selbes gilt für MEmes, gifs und auch Zitate.
So und seiten wie Boerze, kinox2to usw. Die interessiert das auch hinterher nicht. Die machen den größten schaden. Auf youtube sind nur kleine Fische und das selbe gilt auch für facebook und co.
Klar wollen die Künstler geld, aber das bekommen sie ja meist durch ihren eigenen Kanal und auch über Spotify und co.

Dadurch geht ne menge verloren.
Ich zum beispiel habe mir heute morgen ein video über django, diephilosophie von full metal alchemist und wie sich Bösewichte in der Filmgeschichte entwickelt haben.
Da wird doch deutlich, was durch uploadfilter in zukunft verloren geht, denn sowas wird nicht vom Gesetz ausgenommen.

Auch kann das urheberrecht dann dazu genutz werdn unliebsame nachrichten zu verhindern. Zum Beispiel wird dann ne Folge von Game two unter dem vorwand des Urheberrechts gespeert, weil da negative Kritik geäussert wurde.

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