Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Wie sieht das denn eigentlich mit Flyeralarm, Spreadshirt, Poster XXL aus? Nach der Definition müssten diese Firmen doch auch alle Uploads von Druckvorlagen auf Urheberschaft prüfen oder sehe ich das falsch?

Naja, wenn ich ein Buch kaufe, oder einen Bildband, kann ich ihn zerschneiden, neu zusammenkleben, mit Sprechblasen versehen, darüber reden wie ich will und wenn ich das in einem Museum präsentieren will, darf ich das auch.

Mache ich das gleiche bei einem Film, soll es auf einmal verboten sein?

Wenn jemand die Uniformen im Film Master and Commander untersuchen will, muss er im video eben auch zumindest Screenshots zeigen.

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Fragen klappt eben nicht.
Kumpel wollte mal für ein Filmprojekt das Intro einer alten Serie und den richtigen Weg gehen, hat den REchteinhaber angefragt, welcher ihm dann sagte dass er zb keine Einzeltitel vergibt sondern nur den ganzen Soundtrack und das so sachen dann oft über spezielle Medienrechtsanwälte laufen sollen laut den Rechtsinhabern, deren Preise eher auf Sony und co ausgelegt sind als auf Student X möchte Lied Z verwenden.
Am besten wenn es dann noch über Universal Deutschland heisst zb das es über Universal USA gehen muss, die wiederrum nur über einen US Anwalt konsultieren.

Im Grunde bräuchten wir einfach ein Fair Use gesetz wie in den USA, ansonsten ist ein Dialog im Internet über die Moderne Popkultur einfach nicht denkbar.

Ich meine mal auf Bücher übertragen, früher haben sich die Hippen Kids des 19ten Jahrhunders die werke von Wilde, Whitman und co vorgelesen, in Bars besprochen und in Briefen ausgetauscht.
Das heutige Äquivalent dazu ist eben teils youtube und co

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Wieviel verdient denn der Künstler an megaupload, kino.to, Movie2k.to, championsleaguelivestream.stream, etc?

Es geht dabei nicht um YouTube. YouTube ist der „kollateralschaden“ … YouTube wird von der Kommission sogar als positiv Beispiel genannt, da sie schon ein Content ID System haben.

Ja, diesen kollateralschaden kann man kritisieren

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Zum X-ten mal. Das kann es jetzt auch schon. Am Urheberrecht an sich ändert sich außer Artikel 11 („linksteuer für Google“) nichts.

Na dann hätte der Künstler oder Entwickler nicht die Rechte an seinem Werk abgeben sollen, wenn es ihn denn so stört.

Aber vermutlich waren die 150.000 USD Vorschuss schöner, die der böse Publisher vorab bezahlt hat und jetzt erst wieder rein verdienen muss

Naja der Rechteinhaber möchte das offenbar nicht. Ist ja deren recht oder? Du verteidigst deine Rechte ja auch gegen Dinge die du nicht haben möchtest?

Wenn du Merch „fast zum Selbstkostenpreis“ anbietest, wer soll dann noch das „echte“ und teure kaufen? Ich geh einfach mal davon aus, dass die Band ihr merch nicht zum Selbstkostenpreis verkauft und damit Gewinn machen möchte.

Zumal du den Gewinn den du selbst gehabt hättest, ja auch wieder für dich selbst für fanfeste verwendet hättest?

Im Fernsehen werden die aber gezeigt. Die haben es offenbar geschafft die Rechtr zu organisieren? :thinking:

Veröffentlichen die denn das was ich als Kunde hochlade?

Wenn du das gewerbsmäßig machst und dann damit Geld verdienen möchtest (du zerschneidest das Buch und setzt das Ende an den Anfang und verkaufst es um z.b. 20 Euro), ist es eben nicht erlaubt … auch nicht offline. :slight_smile: auch bisher schon nicht :slight_smile: (wieder Ausnahme: zitatrecht, etc… aber auch das bleibt von der Reform unberührt)

Ja da geb ich dir recht. Das „Problem“ ist, das Gespräch in der Bar richtet sich an 5-10 … vielleicht sogar 100 Leute. Wer nicht dabei war, kann es nicht nachholen.

YouTube richtet sich an „alle“ Menschen und ist „für immer“ abrufbar.

Wenn jetzt also der Typ in der Bar bei einer Lesung das Buch vorliest, was er nicht dürfte, hören das ca. 100 Leute einmalig. Möchte nun einer der Zuhörer seiner Mutter das Buch zeigen, weil es ihm gefallen hat, so muss er es sich kaufen.

Wenn das Buch auf YouTube die Marmeladenoma vorliest, und ich möchte es meiner Mutter zeigen, so zeige ich ihr einfach das youtube video.

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Really?

Der Spruch beweist einfach das du keine Ahnung von Filmvorführung hast.

Die Fernsehrechte sind meistens recht klar weil es da oft eine Kette an LÖeuten gibt die sie hatten.

Die Vorführrechte für Kino und dann auch noch eine DCP beschaffen, oder aber die subqualitative Lösung es von Blu ray zu zeigen (wofür man nochmal eine weitere Genehmigung bräuchte die es kaum gibt)

Mal ein Beispiel. Billy Wilders Klassiker ein zwei drei

Die Rechte dürften bei Parc-Circusliegen.
Dann musst du aber noch den Film als 35mm Kopie beschaffen oder brauchst eine DCP, an die du erstmal rankommen musst.

Für eine 35mm Kopie auf deutsch sehe ich zb allerdings schwarz.
Das DIF hat nur eine englischsprachige Kopie im Bestand.
DAnn könnte man mal bei Neue Versionen anfragen - die hatten den Titel lange Zeit im Verleih, also nächste Partei die involviert ist,.

So einfach ist das alles nicht.

Und wie gesagt, ein kleiner channel der in den USA mit fair use zb einen US Bürgerkriegsfilm auf Historische Korrektheit untersucht und dabei von 4 Stunden Film (Gettysburg zb) 3 Minuten insgesamt an Material verwendet weil er ein paar hundert Screenshots hat, ist nunmal in keinster Weise mit kinox.to und co zu vergleichen.

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Aber wäre das nicht von Zitatrecht abgedeckt?

Zumal du dein „wie komm ich an eine high quality format version“-Problem ja auch in den USA hättest? Abgesehen davon, dass du offenbar die englischsprachige Version gefunden hättest

So sicher ist das nicht
https://www.juraforum.de/forum/t/markenprodukt-individuell-gestalten-und-weiter-verkaufen-erlaubt.338891/4

Du darfst ja auch einen Porsche kaufen, ihn mit nackten Frauen und Beleidigungen lackieren lassen und weiterverkaufen, da kann Porsche nichts machen.

Und zum X-ten mal: Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ich etwas hochlade und es dann gesperrt wird oder ob ich etwas überhaupt hochladen kann.

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Im verlinkten Artikel geht es um patentrechtlich geschützte Dinge, nicht um Urheberrecht. Falls doch, sorry hab mir jetzt nicht alle 200 Beiträge durchgelesen

Das Bücher oder die Filme, die du ganz normal bei thalia, oder wo auch immer kaufst, und dann umgestalten und weiterverkaufen möchtest, sind nur für den privaten Gebrauch. Auch jetzt. Auch ohne artikel 13, 11 und alle anderen 13 Artikel. Somit müsstest du zuerst eine „gewerbelizenz“ einholen … dann sind wir wieder beim gleiche Thema.

Siehe z.b. diesen Absatz auf „sherlock - Staffel 2“

Öffentliche Vorführung wäre übrigens auch die von @Angrist angesprochene Aufführung in der Bar im 19Jhd.

Der Kampfbegriff “Upload Filter” bedeutet nicht, dass die Plattformen den Upload unterbinden. Du wirst weiterhin das vollständige Video hochladen (müssen) bevor die Überprüfung auf urheberrechtlich relevante Inhalte stattfindet. Du kannst es nur nicht veröffentlichen.

Alles andere ist schon technisch nicht möglich.

Ist in Deutschland auch möglich, da hier das Zitatrecht greift, wenn die Zitate dem Beleg von eigenen Aussagen dient.

Du kannst weiterhin auf deiner Homepage veröffentlichen was du möchtest. Du kannst weiterhin YouTube nicht zwingen etwas zu veröffentlichen, das diese nicht möchten

Außer halt User dürfen auch was hochladen, in nem Forum z.B… Dann muss ich mir nen Uploadfilter nach 3 Jahren kaufen. Super.

Noch mal etwas Grundsätzliches:
Es geht hier nicht darum, dass nachher etwas illegal ist, was es vorher nicht war.
Es geht darum, dass der Uploadfilter auf z.B. YouTube super streng eingestellt wird.
Wenn der so wie die Content ID jetzt sein wird und es jemand schafft, etwas, nur um zu Trollen, auf die Plattform hochzuladen, was urheberrechtlicht geschützt ist (Family Guy Folgen, gespiegelt, schneller abgespielt, Pitch vom Ton verändert und Ränder abgeschnitten z.B.) dann steht bei YouTube der Abmahnanwalt an der Tür.
YouTube wird sich eine Gerichtsschlacht leisten können und vielleicht auch recht bekommen (Best efforts - wie auch immer das dann ausgelegt wird), aber auch die haben irgendwann keinen Bock mehr drauf.
Kleinere Plattformen, die sich dann ne Lizenz für nen Uploadfilter von Google gekauft haben, gucken dann aber bei ner Abmahnwelle in die Röhre.

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Zu recht. Wird ja auf deinen Namen und Rechnung auf z.b. nailzee.de veröffentlicht. Und du machst ja auch (sehr guten) Gewinn damit

Gewinn ist nach 3 Jahren scheiß egal.

Der steht auch jetzt bei denen vor der Tür. Nur YouTube sagt:

„was? Das hat der Nutzer gemacht? Gut dass ihr mir das sagt! Das wusste ich gar nicht. Ich werd es sofort sperren! … wie? Ihr wollt wissen wer das ist? Keine Ahnung der hat eine 10 Minuten Mail. Für mehr interessieren wir uns nicht. Nicht unser Bier, versucht dich selbst herauszufinden wer das ist! … die Werbeeinnahmen? Ja die behalten wir nun selbst ein und werden es ihm auf keinen Fall ausbezahlen. Danke dass ihr uns darauf hinweist.“

Nein. Außer auf deine Website trifft die folgende Beschreibung zu

The services covered by this Directive are those services, the main or one of
the main purposes of which is to store and enable users to upload and share a large amount of
copyright protected content with the purpose of obtaining profit therefrom, either directly or
indirectly, by organising it and promoting it in order to attract a larger audience, including by
categorising it and using targeted promotion within it. The definition does not include
services which have another main purpose than enabling users to upload and share a large
amount of copyright protected content with the purpose of obtaining profit from this activity.

Die diskussion dreht sich im Kreis.

Das Geld geht nicht an youtube. Sondern an den Rechteinhaber.
Mensch das haben wir doch schon ewig oft durchgekaut.

Du stellst es so dar als würden Menschen deswegen sterben, wenn einmal das urheberrecht verletzt wurde. Dabei sagen studien bereits, dass der Einfluss davon gering ist auf den verkauf von videospielen zum Beispiel. Sondern sogar potenziell einen positven einfluss haben kann.

Damit will ich das nicht relativieren, aber irgendwo muss man auch mal nen schlusstrich setzen.
Ja die Urheber sollen das Geld bekommen, aber wir müssen regeln haben wie Fair-use, damit unsere Meinungsfreiheit und kreativität nicht den bach runter geht.

Sprich, kinox muss einfach nur die Werbung abschalten?
Dann ist die komplette Reform also nur dazu da, um YouTube ans Bein zu pissen?

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