Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Der vermutlich gegen die TOS von allen großen Plattformen verstoßen würde :wink:

sie lassen, mit rechtlichem segen inhalte sperren, die urheberrechtlich nicht relevant sind. sie erzeuigen damit einnahmeverluste für personen und unternehmen, mit denen sie überhaupt keine geschäftliche beziehung haben. sie generieren außerdem über das liztensierungsverfahren einnahmen aus quellen, die ebenfalls ihren anspruch als urheber nicht tangieren.

stimmt, es ist absolut gängig in sicherheitsrelevanten fragen. nur haben wir hier keine sicherheitsrelevante frage, sondern eine rein wirtschaftliche, einzig zu gunsten einer sehr beschränkten gruppe, nicht zum schutz der allgemeinheit. die notwendigkeit dieser beweißlastumkehr ist also schlicht und ergreifend nicht gegeben.

es ist auch für mittelgroße plattformen nicht möglich ihre eigene website und erstellten inhalte per hand zu durchforsten. wo ist das nun eine notwendigkeit für die beweißlastumkehr? vllt sollte springer mal bei nintendo anfragen :wink:

nein nein nein und nochmal nein,. genau das ist der punkt, warum die filter eben nicht funktionieren werden. es ist kein einfacher abgleich möglich, da dann genauso zitierungen, satirische beiträge, umdeutungen etc. von den filtern kassiert werden, obwohl sie alle explizit vom urheberrecht ausgenommen sind.

das ist schlichtweg falsch. es ist deutlich einfacher, wenn man die plattformen dazu aufruft ja, nur entsteht daraus keine notwendigkeit. übrigens gibt es auch andere arten der zusammenarebeit als contentfilterung.

das ist halt zu kurz gedacht. die ersteller müssen sich aufgrund der unklaren filterlage auch zu lizenzen verpflichten, um auf der sicheren seite zu sein. ergo entstehen lizenzkosten, die eigentlich keinerlei berechtigung haben.

auch hier: haftung ist etwas anderes wie zwang.

wie sollen es die rocketbeans schaffen einen filter zu entwickeln, der die eigene website auf urheberrechtsverstöße durchsucht?

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Die rocketbeans brauchen doch keinen Filter, da nur sie selbst Videos auf ihre Seite hochladen?

Wenn da Videos von dritten dabei sind, haben sie hoffentlich die Lizenz.

Im Falle von diced etc. (Ich glaube das ist keine eigenproduktion) verlinkt die mediathek ja nur auf das Video von diced.

Das stimmt nicht, und das ist genau das Problem. Wenn du bloß mit vorhandenen Daten abgleichst, dann werden auch alle erlaubten Nutzungen (z.B. Parodien, Zitate, Kritiken) mitgeblockt. Deswegen wäre ebenfalls eine wesentlich schwierigere semantische Prüfung notwendig. Du hast, soweit ich diese Diskussion mitverfolgt habe, noch kein technisches Argument gebracht, wie die Platform das bewerkstelligen soll. Eine solche Erkennung ist nicht einfach nur ein kleiner Parameter, den man etwas justieren kann. Sondern eine viel schwierigere Aufgabe. Die, wie gesagt, auch Menschen schwer fällt.

Es stimmt nicht, dass sie gleich schwer wiegen. Das könnte das Ergebnis einer Diskussion sein, die aber noch aussteht (s. Art. 13 Abs. 9). Man könnte in dieser Diskussion andererseits auch zu dem Schluss kommen, dass eine hohe Zahl false-positives nicht vermeidbar ist, weil es nach aktuellem Stand der Technik nicht anders geht (s.o.). Außerdem: Bei false-positives könnte eine Platform auch behaupten, die Sperrung würde aus beliebigen anderen Gründen erfolgen, schließlich hat die Platform ein Hausrecht und kann entscheiden, was sie veröffentlicht.

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Und wie soll das gehen? :thinking: also ich bin ja in manchen Dingen einfach „nur“ anderer Meinung, aber das versteh ich einfach nicht ^^

nope, da die rocketbeans dieses forum hier haben, bräuchten sie genauso einen filter. sie waren jetzt auch nur ein beispiel für die vielen mittelgroßen plattformen, die genauso filter ausrollen müssten. es ist eben nicht nur das böse google.

also: der filter sperrt, aufgrund seiner ungenauigkeit ein video indem keine urheberrechtsverletzung vorliegt → rechtsbruch

zum zweiten zitat: wenn du als ersteller von „kritischem“ material wie satire, berichterstattungen etc., was zwar eigentlich nicht urheberrechtlich relevant ist, von den filtern aber aufgrund ihrer mangelhaftigkeit nicht erkannt werden kann, sicher gehen willst, dass deine Inhalte nicht gesperrt werden, musst du geld für lizenzen abdrücken, die du eigentlich gar nicht benötigst.

Ach dir geht es um das Forum. Naja das ist aber ein Nebenschauplatz in diesem Thema, zumal ja hier keine Videos und Fotos gepostet werden, sondern links zu youtube/twitch/whatever

Vorallem: sind Foren nicht ausgenommen?

Die Plattformen haben Hausrecht und dürfen Sperren was immer sie wollen.

Nein, du hast ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Korrektur - anders als aktuell.

Das Forum fällt nicht unter die Definition einer „social content sharing plattform“ entsprechend der Richtlinie.

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Weiß nicht ob Kindergarten oder Politik :sweat_smile:

Ja, Art 13 trifft da in diesem Fall nicht ganz, aber Art 11 könnte(!) hier grob zuschlagen.

Nur für die Fälle, in denen Bohnen in offizieller Funktion Links posten, ansonsten nicht.

Wir können ja gerne darüber diskutieren, ob Foren betroffen sind. Ich habe dir aber weiter oben versucht zu erklären, wieso es nicht gerechtfertigt ist, nur auf Basis der Richtlinie darüber definitive Aussagen zu treffen:

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nur ist eine solche sperrung nicht hausrechtlich sondern durch eine falsche anwendung des urheberrechts bedingt.

ja was nun? hausrecht oder doch durch urheberrechtsverwischung?

ach ich dachte wir argumentieren nicht mit möglichkeiten der auslegung? die richtlinie legt nämlich nicht genau fest, was eine solche plattform eigentlich genau ist.

Gehen wir einfach die Definition durch.

‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service
whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large
amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users

Der “main purpose” des Forums ist es nicht, die urheberrechtlich relevante Werke zu speichern und öffentlich zu machen, sondern die Diskussion innerhalb der RBTV Community zu ermöglichen. Dies drückt sich auch darin aus, dass ein Großteil der Postings urheberrechtlich nicht relevant sind, da ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Beim Rest der Definition gehe ich zwar auch davon aus, dass sie vom RBTV Forum nicht erfüllt werden, allerdings sehe ich hier den Interpretationsspielraum, den die nationale Gesetzgebung dann klären dürfte.

Genau darauf bin ich doch bereits in meiner verlinkten Antwort eingegangen. Ich bin diese Definition Punkt für Punkt durchgegangen und habe erklärt, wie man sie auslegen kann, damit sie auf dieses Forum zutrifft. Dabei bin ich auf jeden der Punkte bereits eingegangen, die du gerade eben wiederholt hast.

Hier nochmal zu den heutigen Ereignissen

Und hier ein Gastkommentar von Christin Lindner von heute

Mal ungeachtet von der betroffenen Person ist der Fall hier ein gutes Beispiel für die Probleme von Overblocking. Ein Filter kann nicht vernünftig entscheiden, ob es sich bei der Hintergrundmusik um ein unwesentliches Beiwerk handelt oder nicht. Dadurch kann dann die Live-Berichterstattung einer Demo gesperrt werden. Selbst wenn sie auf Beschwerde dann wieder freigeschaltet werden würde, wäre der Schaden bereits angerichtet.

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Wegen dem möglichen Vorziehen der Abstimmung auf nächste Woche sind gerade Spontandemos in 5 Städten (Berlin, Köln, München, Frankfurt und Stuttgart). Und wenn ich die Streams und Bilder auf Twitter richtig interpretiere, sind da überall mindestens einige Hundert Menschen versammelt.

Die Leute sind echt auf zack :supa:

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Das ist unerheblich. Er hat als Ersteller des Videos die Möglichkeit, an entsprechenden Stellen den Sound zu muten, ansonsten verstößt er gegen das Urheberrecht.

Morgen wird es auch eine in Hannover geben.