Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

ich hoffe du meinst nicht mich, genau das hab ich doch versucht zu sagen, dass artikel 13 „nichts dafür kann“ und der dude was am urheberrecht ändern müsste :slight_smile:

es konnte einfach in vielen fällen nicht geahndet werden.

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Nein, Leute die Voss schmie äh an die CDU Spenden sind der Grund warum wir hier gerade diskutieren. :stuck_out_tongue:

Und gesetzlich verordnete Zensur ist definitiv nicht das verhältnismäßige Mittel.

Ne du warst nicht gemeint :smiley:

da markenrecht und co nur auf geschäftliche verwendung anwendung finden und Mods im allgemeinen keinerlei kommerzielle ziele verfolgen ist das urheberrecht hier schlicht und ergreifend nicht zuständig. entsprechende mods, die markennamen und -auftritte in spielen einführen, dürfen also von den artikel 13 filtern nicht kassiert werden. das es durch overblocking trotzdem passieren wird, ist ein anderes thema.

anders siehts hingegen bei mods aus, die sich textzeilen oder bildern aus machwerken anderer bedienen, da diese einen allgemeinen schutz genießen. um diese „abzufangen“, könnte also auch artikel 13 durchaus bei steam zugreifen. ob und in wie fern das auch in diesem fall verhältnismäßig wäre, darauf konnten wir uns ja bisher schon nicht einigen, da wird es beim liebsten medium nicht besser werden :wink:

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Genau das habe ich auch gehört. Ich wusste nur nicht ob das international gilt, oder nur in D oder überhaupt in D. Ich habe nur keine Zweifel, dass entsprechende Filter, egal unter welchem Euphemismus, diese kassieren werden. Wie sollen sie überprüfen ob der Ersteller damit Gewinnabsichten verfolgt oder nicht?

keine ahnung. das ist ja auch so eine sache die durch die neue regelung nicht klar geklärt wird. welches urheberrecht gilt denn nun eigentlich für online inhalte? das aus dem land, in dem der inhalt erstellt und hochgeladen wird? das in dem der inhalt angeschaut wird und damit quasi alle urheberrechte? muss ein artikel 13 filter den inhalt entsprechend landestypisch flaggen und damit jede „mittelgroße“ website die unter die neue urheberrechtsverordnung fällt, jeweils eine entsprechende seite für jedes einzelne land erstellen?

in der art, wie artikel 13 formuliert und verkauft wurde, muss man fast davon ausgehen, was wiedermal zeigt, wie weit von einer funktionierenden praxis das ganze system eigentlich ist.

das ist ja gerade der witz an der beweißlastumkehr, die so leute wie @anon57107121 nicht verstehen können oder wollen. es ist praktisch nicht möglich, nachzuweisen, dass man keinerlei kommerzielle interessen an einer mod besitzt, weil schon allein die steamtypischen mechaniken mit geschenken, übertragung von guthaben etc. eine mögliche finanzielle gegenleistung von nutzern der mod nicht ausschließen kann.

schon allein das teilen der mod auf einer plattform, die solche mittel anbietet, kann als versuch gewertet werden, damit profit zu machen.

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Schuldig bis zum Beweis der Unschuld. Genial.

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bin mir nicht sicher, aber das was du meinst ist glaube ich „zur privaten verwendung“. wenn ich das ganze im internet allen leuten zur verfügung stelle, ist das glaube ich keine private nutzung mehr, auch wenn ich kein geld verlange.

/edit: hm … onkel google meint wir haben beide recht:

markenschutz nur bei geschäftlicher nutzung. geschäftliche nutzung ist jedoch auch vielen leuten etwas zur verfügung stellen (nicht notwendigerweise gegen entgelt)

Der Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt und umfasst grundsätzlich alle Bereiche, in denen außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen eine Ware oder Dienstleistung unter der geschützten Marke (nicht notwendig gegen Entgelt) angeboten wird.

Nein, markenrechte gelten nur für Auftritte mit kommerziellen Interessen. Einer der wenigen klaren Punkte im Urheberrecht.

offenbar doch nicht :slight_smile: siehe edit

da würde sich ja auch die katze in den schwanz beissen. dürfte ich einfach auf megageilesstreaming.eu alle filme öffentlich anbieten, nur wenn ich keine werbung schalte und keine komerziellen interessen hätte und nur die filme meiner familie zeigen möchte?

kann ja auch nicht sinn und zweck dieser regelung sein oder?

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Ich habe die Problematik gerade versucht an 4 Freunde weiter zu tragen,

Zusammenfassung:

  • „übertreib mal nicht“
  • ausgelacht worden
  • für einen Aluhutträger gehalten worden.

Kann mir bitte jemand helfen und ein gutes erklär Video zu dem Thema Posten?

Kanzlei WBS macht viel dazu.

Man kann es deinen Freunden kaum verdenken. Das Thema findet ja medial kaum statt. Ein Schelm (oder Aluhutträger) der böses dabei denkt.

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ich helfe dir gerne, auch wenn du keine lust auf die user hier hast, die dich den ganzen tag anschreiben :slight_smile:

hier auch die basics ohne große tiefe in weniger als 2 minuten erklärt

https://www.zdf.de/kinder/logo/logo-erklaert-worum-geht-es-bei-artikel-13-100.html

Ich bin davon ausgegangen, dass du sie als Auftragsverarbeiter (Art 28 DSGVO) deklarieren willst. Wenn in den ToS der imaginären Plattform natürlich drinsteht, dass Google alles mit meinen Daten tun darf, wozu sie lustig sind und ich dazu meine Zustimmung gebe wäre so ein Modell rechtlich denkbar. Allerdings wäre damit das Geschäftsmodell der kleinen Plattform so stark geschädigt - da der große Konkurrent totalen Einblick in das Kerngeschäft bekommt - das ich davon ausgehe, dass kein Gericht dies als verhältnismäßig erachten würde.

Im Markenrecht, dass klar vom Urheberrecht zu trennen ist - daher findet Artikel 13 auch keine Anwendung, wenn es darum geht Markenrecht zu schützen.

Eventuell waren deine Freunde besser informiert als du oder haben die Situation zumindest realistisch eingeschätzt.

Es findet keine Beweislastumkehr statt. Egal wie oft du das noch wiederholst, es ist faktisch falsch.

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Bei Google Analytics wird auch vorher ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. In die ToS werden dann noch drei Absätze reingeklatscht (wie zum Beispiel auch hier bei RBTV, Punkt 5) und schon hat sich das Thema aus Sicht der Plattformbetreiber erledigt. Google profitiert natürlich immens davon, zu wissen, was im Rest des Internets so passiert.

Das Kerngeschäft dieser Plattformen ist in der Regel Werbung, wozu sie möglicherweise sowieso bereits bei Google Kunde sind. Es wäre schön, wenn ein Gericht das als unverhältnismäßig anerkennen würde. Ich glaube es aber kaum, wenn das Gericht dann andererseits feststellen muss, dass die Plattform davor bereits freiwillig solche Metadaten ausgeliefert hat.

Überhaupt, ich nehme an, die Plattformen werden solche Filter von großen Unternehmen sogar freiwillig nutzen wollen. So wie Plattformen jetzt bereits freiwillig Google-Dienste nutzen. Es kommt dann garnicht dazu, dass ein Gericht über Verhältnismäßigkeit entscheidet.

Im enteffekt würde sich da wohl weiterhin keiner drum kehren, so ist das ja werbung für die (oder wann habt ihr das letzte mal Rothman’s gesehen? Die gibts gar nicht mehr) und die wissen davon ja nix.
Aber wie gesagt, da geht dann wieder ne menge verloren.

Dem Vossten sollte mal einer

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Hm. Das ist tatsächlich etwas wo ich glaube dass es zuerst durch den uploadfilter kommen würde, da ich es in der ganzen Diskussion noch nie wahrgenommen habe und ich mir vorstellen kann, dass der uploadfilter einfach nicht darauf ausgerichtet ist.

Wobei: sollte Steam einen uploadfilter benötigen, werden diese bestimmt auch an die communityseite denken, bzw nur daran. In ihrem Shop brauchen sie ja keinen uploadfilter.

Im Zweifel würde ich hier - im Gegensatz zu YouTube - mit massiven overblocking rechnen, da die meistgesehenen YouTuber wie Gronkh, lefloid oder auch die Bohnen eh bereits das Urheberrecht einhalten müssen, da sie für die Urheber leicht auszuforschen sind, im Gegensatz zu den mod Entwicklern, die vermutlich in den meisten Fällen es nicht so ernst nehmen.

Steam wird einfach das mod-sharing verhindern.

Also manchmal frage ich mich ob das bei den Leuten in der Kommison und beim Voss zuhause so aussieht:
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Die einzelnen Auswirkungen sind ihnen schlicht egal. Und Steam und Co betrifft sie ja eh nicht, Valve spendet wahrscheinlich auch nicht an die CDU also hält sich der “Schaden” in Grenzen.

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Wieso würdest Du auf YouTube nicht mit Overblocking rechnen, wenn es doch hier im Thread viele Beispiele dafür gibt, dass ein Filter die vielen Ausnahmen nicht erkennen kann?