Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Das ist eine allgemeine Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen…

Der Aspekt, das lizenzierte Werke verwendet werden dürfen, ändert nur die Parameter der Prüfung aber nicht deren Existenz…

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Nein ist es nicht, da nicht alle Werke bei der jeweiligen Plattform registriert sein werden.

Aber gut, du meinst ja auch, dass Markenrecht teil des Urheberrechts ist :smiley: :smiley:

Warum brauchen wir dann überhaupt Artikel 13, wenn die rechteinhaber nicht wollen, dass er für ihre Werke gilt? :kappa:

Was du hier betreibst ist eine Verschleierungstaktik. Artikel 13 fordert, dass alle uploads auf Konformität mit den registrierten Urheberrechten gescannt werden. Die uploader bzw die Plattformen müssen also nachweisen, dass sie die entsprechenden Rechte nicht tangieren. Schön, dass du es endlich eingesehen hast.

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Schöner Podcast. Beschäftigt sich aber mit dem thema erst ab 44:45.
Da gehts um die schönen pro-argumente für artikel 13.

naja, aber das wäre ein Fall wo man die Rechteinhaber doch verstehen kann.

Heutzutage wollen Waffenhersteller zum einen eben bezahlt werden, zum anderen eben auch die Kontrolle darüber haben in welchen Werken ihre Produkte erscheinen.

Genauso wenn Red Bull nicht will das ihre Logos in Game X erscheinen, kann ein Fan die noch mit soviel Herzblut reinmodden, es ist das gute Recht von Red Bull das die da nicht drin sind.

Meh. Von Sasha Lobo bin ich kein großer Freund. Der versucht doch nur anzuecken und zu rebellieren um des Aufsehens wegen.

Typischer Selbstdarstellung um sich selbst zu promoten und in den Nachrichten zu bleiben.

Werde später dennoch mal reinhorchen.

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Nö eben nicht. Das markenrecht erlaubt die Nutzung für nicht geschäftliche Interessen.

Aber wenn er es öffentlich anbietet (z.b. Am Steam Workshop) ist es nicht mehr erlaubt :point_up:

Da werden wir uns nicht mehr einig werden in der Interpretation :smiley:

Wenn du den Mod für dich daheim machst und nur du und 3 Freunde ihn nutzt, dann ja, wenn du den Mod auf steam hochlädst ist das aber keine private Nutzung mehr sondern öffentlich.

Ist doch wie im Kino, da ist eine Privatvorführung auch nur legal wenn du es mit ein paar freunden machst, aber nich wenn du eine Anzeige schaltest, „hab das kino für herr der ringe gemietet. kann kommen wer will, kostet nix“

Privat darfst du vieles, da kannst du auch Mercedes Ferrari Porsche Logo auf ein Shirt dir drucken. Sobald du aber tausend oder 100 davon druckst und zb weiterverschenkst am Hockenheimring, ist das nicht mehr privat und damit auch nicht gestattet.

Ob eine geschäftliche Nutzung direkt beginnt, wenn man den privatbereich verlässt ist eben bei weitem nicht so klar, wie du es hier suggerierst.

Das versteh ich echt nicht :smiley: Ich sehe da gar keinen Interpretationsspielraum. Zumal dies kein „unklarer Gesetzesvorschlag“ wie Artikel 13 ist, sondern bereits ausjudiziert und gelebte Rechtssprechung :smiley:

Hast du den link von oben gelesen?

Bis her hat sich noch kein Rechteinhaber beschwert.
Weder die Nationalverbände bei PES noch die Werbegiganten beim Motorsport manager.
Bei sowas finde ich das notice & take down system einfach prima. Wenns keinen stört, dann kann es ruhig bleiben.

Nein, die Urheber müssen, im Zweifel vor Gericht, nachweisen, dass die Rechte verletzt werden und im Falle der Plattformen darüber hinausgehend, dass sie keine Artikel 13 konformen Maßnahmen ergriffen haben.

Aber zumindest hast du eingesehen, dass nicht gegen alle Urheberrechte geprüft werden muss.

Hab mir ein paar Minuten von dem Podcast angehört bevor ich es nicht mehr ausgehalten habe. Da nimmt sich der Typ besonders schlecht geschriebene Kommentare aus dem Spiegel-Forum, nimmt diese Auseinander und versucht damit die eigene Position zu stärken. Sollte man meiden.

Was auch in Zukunft der Fall wäre.

Falsch.

made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph (b).[46]

best efforts to ensure the unavailability of specific works

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Aber das sagte er doch oder? :thinking:

Also ich hab es so verstanden, dass YouTube „behauptet“ etwas ist nicht urheberrechtlich geschützt und dann vor Gericht verliert.

Wenn Sie geeignete Maßnahmen getroffen haben, sind sie dennoch haftungsfrei?

Was die “Artikel 13 konformen Maßnahmen” Maßnahmen sind.

Wo du Recht hast ist, dass dieser Punkt dann von der Plattform nachgewiesen werden muss, um den Vorher vom Urheber zu beweisenden Schaden abzuweisen.

Ja und alle Artikel 13 konformen Maßnahmen bedeuten eine Beweislastumkehr.

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Nein.

  1. Schritt: Urheber weißt einen Schaden nach.

  2. Schritt: Wenn die Plattform für diesen Schaden nicht aufkommen will, kann sie von Artikel 13 gebraucht machen, der sie unter gewissen Umständen von der Haftung frei spricht.

Nur nein sagen ist kein Argument. Du hast bereits zugestimmt, dass nach Artikel 13 die Inhalte gescannt werden müssen und eine entsprechende Verletzung von registrierten Rechten ausgeschlossen werden muss.

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