Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

warum ausweichversuch? dir wurde geraten den sachverstand anhand der ZPO auf ein gemeinsames niveau zu bringen, um eine gleiche diskussionsgrundlage zu schaffen.

ich bin selber weder pro noch contra zu artikel 13, einfach aus dem grund, weil ich mich nicht auskenne. oben wird schlüssig erläutert, wie mit artikel 13 umgegangen wird.

zudem muss ich sagen, dass ich den grundsatz (also urheberrecht bekommt mehr wert im internet) unterstütze.

außerdem möchte ich die definition “urheberrecht” nochmal ansprechen. eine neudefinition, wie sie im digitalen zeitalter angemessen sein könnte, wäre sehr zum vorteil rund um artikel 13 und das würde ich auch befürworten.

abschließend habe ich noch eine aktuelle frage zum urheberrecht per se:

wenn man ein cover von einem bekannten song singt und diesen dann auf youtube veröffentlicht, bekommt der urheber geld dafür?
mmn. gehört der text + der rhythmus und die stimme dem urheber. bei covern ist es ja so, dass text und rhythmus noch immer vom original “geklaut” wurde, nur die stimme eben nicht.
ist das nun eine urheberrechtsverletzung oder nicht?

Du hast offenkundig nicht die Diskussion verfolgt, sonst wäre dir klar, warum die so bezeichnete Aussage nichts anderes war als ein billiger Versuch die Lücken der eigenen Argumentation mal wieder zu verschleiern. Die ganze Diskussion war davon geprägt.

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Cover im engeren Sinne (Neueinspielung, Originalsong nochmals aufgenommen) brauchen nichtmal eine Genehmigung des Urhebers. Anmeldung bei der Gema reicht (wenn dort der Urheber vertreten wird). Wenn das Geld an die Gema geht, entlohnt sie den Urheber. (und da es eine Gema-Yt Einigung gab, ist das auch möglich)

Bearbeitungen (neuer Text, übersetzter Text, neue Tonpassagen, andere Musikart etc) braucht immer eine Genehmigung des Urhebers bzw. eines vertretenden Verlags sowie eine Einigung über die Vergütung.

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Kann sein, dass das wer schon einmal gepostet hat, aber einfach eine wunderschöne Zusammenfassung der ganzen Debatte - beginnt recht einfach und endet am Ende mit dem Thema:

Was ich an dem Video mag, ist zum einen die Tatsache, dass die größten Diebe in der Urheberrechts-/Patentdebatte oft die größten Nutznießer waren (Disney, Apple, Led Zeppelin und viele mehr). Zum anderen das es nicht einfach gegen den Schutz vor diesen Rechten ist (diese sind durchaus zu schützen), aber es heute eine Dimension angenommen hat, die der Menschheit mehr schadet, als es ihr nützt.

Und da kommen wir zur Art. 13 (bzw. 11) Debatte:

Urheberrechtsschutz gut und recht und sollte ich zu meinen Lebzeiten (und einer angemessenen Zeit danach) das Recht haben zu bestimmen, wer welche meiner Kreationen benützen darf und wen ich nach Strich und Faden verklagen darf, wenn er meine Kreationen missbraucht (siehe die Pepe der Frosch-Debatte).

70 Jahre nach meinen Tod ist eine angemessene Zeit? Würde zwar heißen, dass die Beatles Songs und Herr der Ringe bald in Open Domain kommen (wo sie eigentlich schon immer waren, welche Band hat nie von den Beatles, welcher (Fantasy-)Autor nie von Tolkien “geklaut” [das Tolkien eigentlich nur wie die Gebrüder Grimm Volkssagen zusammenfasste und vereinfachte lassen wir mal außen vor - empfehle dazu “Folkore of Discworld”]), aber die Dokumentation bringt es gut auf den Punkt: Solange wer damit Geld machen kann, wird er die Rechte nicht aufgeben wollen.

Summasumarum: das Patent- und Urheberrecht (die gerade bei “geistigen Eigentum” Hand in Hand gehen) gehören besser reguliert. Der Uploadfilter ist einfach eine dumme Idee, dies zu bewerkstelligen.

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Aber die Lizenzinhaber geben den Publishern selbst ja zb die Lizenz zb die Herr der Ringe musik in einem Spiel zu benutzen, nicht aber diese Musik selbst zu veröffentlichen.

Sprich der Publisher kann dann eben keine Lizenzen rausgeben an LPer.

Bzw teilweise mag das noch klappen solange der Publisher die Lizenz hat, aber danach nicht mehr.

Wegen sowas müssen zb bei Schlacht um Mittelerde auf RBTV ja der Soundtrack abgeschaltet werden, da die Musikrechte schon lange nicht mehr bei EA liegen und ein Hochladen der Videos mit der HDR Musik dazu führen würde das die videos wohl geblockt würden

Ja, wenn der Publisher nicht die Rechte hat, wird er sie nicht weitergeben können, dass ist schon richtig. Allerdings ist das zum einen keine neue Problematik.

Es würde dazu führen, dass sie geclaimed werden und RBTV sie nicht monetarisieren kann, da YouTube für die Musik eine Lizenz hat, die eben dieses claimen vorsieht.

Du hast wohl eingesehen, dass deiner „Beweisumkehr! Rechtsstaat!“ Argumentation jegliche rechtliche Grundlage fehlt und versuchst dich deswegen mit dieser Art von pauschalen Argumenten aus der Affaire zu ziehen,

Ich sehe nicht, wo sich digitale Kunst fundamental von anderer Kunst abhebt, insbesondere im Internet. Ob ich eine Fanart mit Stift und Papier oder mit einem Tablet erstelle, ändert für mich grundlegend nichts.
Was richtig ist, dass das Internet dazu geführt hat, dass es heute viel leichter ist Werke zu verbreiten und in Teilen auch zu monetarisieren. Wenn ich mir aber anschaue, in welchen Kontexten solche erweiterten Schranken genutzt werden könnten - Pornographie (Overwatch „fanart“), politische Propaganda etc. bin ich mit der aktuellen Situation, in der Urheber ihre Werke vor dieser Art von Missbrauch schützen können sehr zufrieden.

Das ist schwierig, da sich die wenigsten Künstler eine Rechtsabteilung leisten können, die jede Verwendung ihres Werkes aufspürt und dann die Einnahmen eintreibt.

Und wenn man sich den „Konflikt“ zwischen klassischen Verwertungsgesellschaften und den „neuen“ Anschaut, dann gehen bei der GEMA circa 15% der Einnahmen für die Kosten der GEMA (Personal und andere Ausgaben) drauf. Der Share den sich Alphabet (Google/YouTube) gönnt, ist da deutlich höher - so hoch, dass die wenigsten Kreativen auf deren Plattform von dem Geld, dass sie von YouTube bekommen leben können, sondern es sind die zusätzlichen Werbedeals, die einen Großteil des Einkommens ausmachen.

Nein du hast nicht verstanden, dass deine versuchte ausflucht nicht funktioniert. Denn 1. gilt auch im zivilrecht im Zweifel für den Angeklagten und nicht im Zweifel für den Kläger und 2. Ist gerade im Urheberrecht es absoluter Standard, dass die bewislast beim Kläger liegt. Wie gesagt: lächerlicher ablenkungsversuch.

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Bitte weniger polemischen hickhack unter euch beiden, in dem ihr dem gegenüber jeweils nur unterstellt nun endlich etwas eingesehen zu haben oder nur ablenken zu wollen.

Fällt euch vielleicht nicht auf, aber das tötet den thread

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Diese Aussage ist nicht korrekt. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt in Deutschland nur für das Strafrecht, während im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass jede Seite die für sich günstigen Tatsachen beweisen (ZPO §282). Dieser Grundsatz führt auch dazu, dass ein Freispruch aus Mangel an Beweisen im Strafverfahren nicht dazu führt, dass der Täter zivilrechtlich nicht verklagt werden kann.

Es sei weiterhin darauf hingewiesen, dass es im Zivilrecht keinen „Angeklagten“ gibt, sondern nur einen Beklagten.

Das Urheberrecht ist eine Unterkategorie des Zivilrechts, daher ist es natürlich so, dass der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen, in dem Fall, dass ein Werk seine Urheberrecht verletzt, beweisen muss. Allerdings ist er nicht verpflichtet, alle denkbaren Verteidigungen (z.B. Zitatrecht etc.) pro-aktiv zu entkräften, sondern wird hier vielmehr reaktiv auf die Darlegungen des Beklagten reagieren.

ich finde es schön, dass du auch hier wieder die selbe verdrehung der realität wie bei deiner argumentation zur Richtlinie selber zeigst, um dein standpunkt irgendwei rechtfertigen zu können. (vgl. 100% funktionalität von content ID, fliegende wechsel deines standpunkts zu overblocking, einfachheit der implementierung von urheberrechtsschranken etc. pp.)

Zuerst einmal aber zu dem, was du richtig festgestellt hast: ja in einem rechtsstreitverfahren gibt es die Möglichkeit für den beklagten sich gegen den Vorfürfen der Anklage zu stellen und diese zu entkräften, sonst gäbe es ja auch keinen grnd für eine verteidigung.

Was du deswegen fälschlicher weise folgerst: es gäbe eine beweißpflicht auch für den angeklagten. dies ist falsch. auch im zivilrechtsverfahren gilt im zweifel für den angeklagten. kann dem beklagten der rechtsverstoß nicht nachgewiesen werden, findet keine verurteilung statt. dazu kommt, was noch viel wichtiger ist, um wieder auf Artikel 13 zurückzukommen: eine anklage wird überhaupt erst zugelassen, wenn die klägerseite entsprechende schuldvorwürfe nicht belegen kann.

ich finde es übrigens schön, dass du meine ursprungsaussage wiedermal bestätigst, nur um danach zu versuchen eine argumentationsverdrehung zu starten:

Dieser Punkt wird durch Artikel 13 vollständig umgekehrt, ob du es nun glauben willst oder nicht.

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Es gibt im Zivilrecht keinen „Angeklagten“ nur einen Beklagten und der muss, nach §282 ZPO die für ihn günstigen Tatsachen beweisen.

(1) Jede Partei hat in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, insbesondere Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweismittel und Beweiseinreden, so zeitig vorzubringen, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht.

Diese Entscheidungsregel gilt nur im Strafrecht, zumal sie im deutschen Recht nicht normiert ist und es im Zivilprozess nur einen Beklagten, keinen Angeklagten gibt.

Im Zivilrecht geht es nicht um Rechtsverstöße sondern um Ansprüche und Rechte. Selbstredend müssen Ansprüche bewiesen werden, allerdings werden Zivilrechtsprozesse im kontradiktorischen Verfahren durchgeführt, siehe den Verweis auf ZPO §282. Daher obliegt es dem Beklagten, Tatsachen, die für ihn günstig sind, im konkreten Fall also, dass er den Haftungsausschluss nach Artikel 13 verwenden darf, zu beweisen.

Versteh ich nicht.

Nein. Artikel 13 eröffnet den betroffenen Plattformen eine Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien. Wie ich oben schon ausgeführt habe, müsste der Rechteinhaber im ersten Schritt beweisen, dass seine Rechte durch ein Video, dass von YouTube verfügbar gemacht wird ein Schaden entstanden ist - also die für ihn günstigen Tatsachen. Im Anschluss könnte YouTube beweisen, dass sie die Verpflichtungen nach Artikel 13 erfüllen und daher nicht haftbar gemacht werden könne.
Dabei sei angemerkt, dass die Prozess heute genau so ablaufen mit dem einzigen Unterschied, dass YouTube sich nicht auf Artikel 13 beruft sondern auf §10 TMG.

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Sehen wir’s mal so wie es ist:

Das Urheberrecht in jetztiger Form und auch nach der Reform ist und bleibt scheiße.
Auch daran ersichtlich, dass es oft aus praktischen Gründen weder befolgt noch eingefordert wird (z.B. Let’s Plays).
Jetzt aber das ganze mal auf einen vernünftigen Stand zu bringen, wird lieber an einer Waffe gebaut, die das in Teilen unbrauchbare Recht streng umsetzen soll. Bei der Entwicklugn dieser Waffe verliert man sich dann im Bürokraten-Dschungel aus Lizenz-Rumschieberei und Filtern.
Wie gesagt, muss nur ein kleiner Mitarbeiter von nem großes Studio scheiße bauen und vergisst die Lizenz am Tag X an die Content-Plattformen weiterzugeben und schon können zig andere Kreative durch Ertragsausfälle ihren Laden dicht machen.

Ja, es könnte alles halb so schlimm sein. Aber auch ja, es könnte ziemlich kacke werden.
Mir geht’s halt so:
Lieber etwas verhindern, was eventuell gar nicht so schlimm ist, als etwas durchsetzen, was eventuell katastrophale Auswirkungen haben könnte.
Warum bei manchen hier so viel Herzblut in die Einführung von Artikel 13 steckt, erschließt sich mir übrigens nicht. Müsste es bei Usern nicht eigentlich nur die Fraktionen “Dagegen” und “Neutral” geben? Oder profitiert ihr von Artikel 13 irgendwie?

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Exakt.
Wenn bei Autohersteller X jemand mit einem Autopiloten ankommt der in 99,99% besser ist als der Mensch aber im Rest der Fälle frontal in den GEgenverkehr rammt, kommt sowas eben nicht auf den Markt.

Hier scheint man aber mit Gewalt IRGENDWAS verabschieden zu wollen

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Vor allem fällt mir mal wieder etwas unfaires ein:

Wie sieht’s denn mit “Filtern” fürs TV aus? Wie oft sieht man da YouTube Videos, sei es in den Nachrichten (Ich sag nur “Quelle: Youtube”) oder in “lustigen” Clip-Shows? Glaube kaum, dass RTL & Co. sich da von allen Urhebern das Einverständnis holen.

Das gleiche Argument könnte man auf den widerstand zu Artikel 13 anwenden :wink:

Hä, eben nicht. Welche “katastrohalen” Auswirkungen könnte denn ein Einführen von Artikel 13 verhindern?
Eigentlich gibt’s für User beim Einführen von Artikel 13 2 Szenarien:
“Alles bleibt so wie es ist” oder “Ich habe Nachteile”. Vorteile wird niemand von uns haben. Warum also einführen, wenn man maximal ein Beibhalten des Status Quo erwirken kann?

Er redet davon, dass dann Springer, bertelsman und co. weiterhin geld entgeht.
vorallem Springer wird sich ärgern.
Sowas kann nicht sein, bzw. darf nicht sein.

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Nicht nur kein Einverständnis sondern auch Bezahlen.

Würde Stefan raab die Clips heute verwenden so wie er es früher getan hat, würde er reihenweiße Prozesse am Hals haben.

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Er hatte reihenweise Prozesse am Hals.

Ein TV Sender (mit Sendelizenz) kann ohne Probleme verklagt werden und haftet voll für alle von ihm ausgestrahlten Inhalte, also eine Situation die deutlich restriktiver ist als Artikel 13 für YouTube.

Als Konsumentin von digitalen Inhalten erlebe ich Tag für Tag, das Urheberrechte verletzt werden. z.B. hat Marah auf ihrem Twitch Kanal Narnia gestreamt, wofür sie sicher keine Lizenz hatte. Andere, große und kommerzielle Twitchstreamer lassen im Hintergrund Musik laufen, ohne dafür die Rechte zu haben und zu den meisten PayTV Sport-Events gibt es „unlisted“ Streams auf YouTube, die in mehr oder wenige öffentlicher Runde geteilt werden.
Daher ist es für mich offensichtlich, warum die Position von Urhebern im Internet gestärkt werden muss. Nur weil ich nicht direkt von dem Gesetz profitiere, heißt das für mich nicht, dass es ein schlechtes oder ungerechtes Gesetz ist.

Ja, genau, da sind wir doch genau wieder bei der Ungerechtigkeit. Der Rechteinhaber muss aktiv klagen. Bei Artikel 13 löscht quasi der Sender vorab schon das Video, während der TV Sender Däumchen drehen kann und sich hinter den Prozesskosten, die für Einzelpersonen ein riesiges Kostenrisiko beherbergen, verstecken.

Womit wir wieder bei der Frage wären, wie viel Warner (?) Verluste macht, wenn bei Marah 10 Leute Narnia gucken und es ob denen nicht sogar wegen des Werbeeffekts recht wäre.
Und wie gesagt, selbst Artikel 13 wird es nicht verhindern, dass Hundertausende von Leute nach wie vor auf illegale Weise Sportevents gucken werden. Einfach gehackten Sky Receiver kaufen und die Sache läuft besser als auf legalem Wege. Oder halt VPN an und man kann weiter sogar auf YouTube gucken.

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