Berichterstattung aus Newsseiten, Zeitungen und anderen Medien über Rocket Beans

Ok da habe ich es nur keine Fischkarte und Florentin schaute am Schluss aus :joy:

Am besten hat mir der „Mittelmäßige Arbeit Originals“ Sticker am schwarzen Brett gefallen :smiley: :beanfeels:

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Durfte bei meinem Radiosender eine Beitragsserie zur gesamten Final Fantasy-Reihe machen. Beim Beitag zu Final Fantasy VI konnte ich sogar ein Zitat einbauen von Gregor von den Rocketbeans. All die anderen Nennungen der Bohnen wurden mir gestrichen. Damit ich wenigstens Gregor drin behalten konnte, musste ich kämpfen.

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Das ist ja fantastisch. :budi:
Wo hast du das denn ausgegraben? ^^

Weiß ich garnicht mehr, ehrlich gesagt. Is mir nur beim Entrümpeln meiner Dropbox entgegengekommen ^^

Welch ein tapferer Krieger.

Ist wohl eher für den Thread, oder?

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Eigentlich schon aber ich habe gedacht das auch die Fischkarte auftaucht.

Im Magazin Hingucker der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht es in der Ausgabe 1_2018 unter dem Titel “Pornodarstellerin: Ein toller Job? Jugendschutzprobleme mit einem YouTube-Interview” um das NDA-Interview mit Lucy Cat.

https://www.ma-hsh.de/infothek/publikationen/hingucker.html

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Der Bericht der Jugenschutzbehörde hat das Lucy Cat NDA Video(?) als jugendgefährdend eingestuft.

Daher ein kleiner Rant zu den Bericht

In dem Video war unter anderem zu sehen, wie zwei Moderatoren mit einer Pornodarstellerin plauderten. […] Am Ende hatte der Zuschauer den Eindruck: Das ist ein toller Job, mit dem man viel Geld verdient und auch noch ein Star wird. Dieser Effekt wurde noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Darstellerin überzeugend und selbstbewusst wirkte. Negative Aspekte des Porno-Geschäfts wurden nicht angesprochen. Sexualität erschien ausschließlich als einfaches, beliebig nutzbares Mittel, um Geld zu verdienen.

Die Tätigkeit als Pornodarstellerin wurde damit insgesamt einseitig positiv dargestellt und idealisiert.

Merke: Es ist besser, wenn Frauen nicht selbstbewusst wirken. Außerdem wissen wir besser über die negativen Aspekte des Porno-Geschäfts bescheid als die Dame selbst. Daher implizieren wir, dass die Dame genötigt wurde nicht über jene negativen Aspekte zu sprechen, sonst hätte sie es ja getan, da sie diese ja auch erlebt haben, wie wir wissen. Schließlich wollen wir noch anmerken, dass Pornodarsteller kein Beruf wie jeder andere ist. :kappa:


Den Beruf der/s PornodarstellerIn in die Schmuddelecke zu stellen ist kein adäquater Weg um diesen Beruf aus exakt dieser Ecke raus zu bekommen und jene negativen Aspekte zu beheben die man hier aspricht. :confused: Es entsteht hier auch der Eindruck, dass man der gesammten Berufsgruppe von Frau Cat unter dem Deckmantel des Jugendschutzes die Stimme verweigern möchte. (Ich hab die Folge schon lang nicht mehr gesehen, aber so weit ich mich erinnern kann hat sie nur über ihren Job berichtet und nicht irgendwelche jugendgefährdenden Tätigkeiten ausgeübt.)

Nach Auffassung der MA HSH ist das Video daher geeignet, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.

Wer vor 16 Pornos gesehen hat und nicht in seiner Entwicklung beeinträchtigt wurde, werfe das erste Eichhörnchen. :kappa:

Ich merke an, dass ich Jugendschutz durchaus als sinnvoll erachte, jedoch die Ausrichtung und Durchführung des Jugendschutzes , bzw. die Definition von „jugendgefährdend“ und deren Begründungen in Frage stellen möchte.

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da kommt aber noch

Die Bereitstellung des Videos auf dem YouTube-Kanal und der Internetseite des Senders ist dennoch nicht zu beanstanden. Denn beide Internetseiten sind mit einem Alterskennzeichen „ab 18 Jahren“ programmiert, das von anerkannten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann.

Minderjährige, auf deren Gerät ein solches Jugendschutz-Programm eingerichtet ist, können daher nicht auf das Video zugreifen. Die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutz sind damit erfüllt.

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Ändert nichts an der Jugendgefährdung, nur an den Maßnahmen.

Wenn jetzt da ein Video mit Lucy Cat bei NDA entfernt worden ist dann frage ich mich welches genau. In dem Link steht

In dem Video war unter anderem zu sehen, wie zwei Moderatoren mit einer Pornodarstellerin plauderten. „Hattest du schon immer den Drang, exhibitionistisch zu sein?“ „Wie sieht so deine Woche aus?“ „An welchen ungewöhnlichen Orten hattest du schon Sex?“

Jetzt frage ich mich wo bei NDA war das zu hören. Es ist auf YouTube aktuell noch

das hier on

Es geht hier um die NDA-Folge mit Lucy Cat. Entfernt wurde aber gar nichts.

Laut Bericht im Link wurde was entfernt

Ein Nutzer beschwerte sich bei der MA HSH über ein Video, das auf dem YouTube-Kanal und der Website des Internet-Senders Rocketbeans aufrufbar war. Die sexualbezogenen Inhalte waren aus seiner Sicht für Zuschauer unter 16 Jahren nicht geeignet. Da eine Sendezeitbeschränkung bei YouTube nicht möglich sei, müsse das Video entfernt werden.

Die Durchführung des Judenschutzes finde ich auch extrem fragwürdig in diesem Kontext! :beansmirk:

Konjunktiv


HidekoYamamoto94 hat den wichtigen Teil als Fazit hier reinkopiert

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Ja, der Nutzer wollte das so. Da YouTube aber ab 18 ist, ist das mit der Sendezeitbeschränkung egal:

Die Bereitstellung des Videos auf dem YouTube-Kanal und der Internetseite des Senders ist dennoch nicht zu beanstanden. Denn beide Internetseiten sind mit einem Alterskennzeichen „ab 18 Jahren“ programmiert, das von anerkannten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann.

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Die Medienanstalt stuft das Video nicht als jugendgefährdend ein. Dann wäre das an die BPjM gegangen und eine Indizierung die Folge.

Den Satz halte ich, ehrlich gesagt, für jugendgefährdener als den NDA-Beitrag

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Das Problem hier ist halt, dass der deutsche Jugendschutz bezüglich Sexualität in Gesetz, Spruchpraxis und Lehre etwas komisch rüberkommt:

Ich zitiere hier: https://www.spieleratgeber-nrw.de/Indizierungsgrunde-Bundesprufstelle.1689.de.1.html

Zitate

“Die Literatur zählt in Übereinstimmung mit der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu den hinzutretenden weiteren Umständen z.B. Darstellungen, die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen (Ukrow, Jugendschutzrecht, 2004, Rn. 276).”

"Nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist die Möglichkeit einer sittlichen Gefährdung weiterhin dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht. "

Das Erziehungsziel ist in unserer pluralistischen Gesellschaft vor allem dem Grundgesetz, insbesondere der Menschenwürde und den Grundrechten, aber auch den mit dem Grundgesetz übereinstimmenden pädagogischen Erkenntnissen und Wertmaßstäben, über die in der Gesellschaft Konsens besteht, zu entnehmen" (Scholz, Jugendschutz, 3.Aufl. 1999, S. 48).
“Eines der Erziehungsziele ist die Integration der Sexualität in die Gesamtpersönlichkeit des Menschen. Kinder und Jugendliche brauchen Hilfestellung und Orientierung, um ihre sexuelle Identität zu finden, um Sexualität als bereichernd und lustvoll zu erleben, um bindungsfähig zu werden, um überkommene Rollenvorstellungen zu überwinden, um urteilsfähig zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln” (Vgl. Antonius Janzing: Sexualpädagogik, in: Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes, Grundlagen - Kontexte - Arbeitsfelder, S. 337).

“Da Kinder und Jugendliche ihre Sexualität entwickeln müssen, dabei auf Orientierungspunkte zurückgreifen und somit durch äußere Einflüsse steuerbar sind, kann all jenen Medien eine jugendgefährdende Wirkung zuzusprechen sein, deren Inhalt gesellschaftlich anerkannten sittlichen Normen eklatant zuwiderläuft. Denn mit dem Begriff der Gefährdung verlangt [das Gesetz] keine konkrete oder gar nachweisbare Wirkung im Einzelfall; eine Gefährdung ist vielmehr schon dann zu bejahen, wenn eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass überhaupt Kinder und/oder Jugendliche durch die dargestellten Inhalte beeinflusst werden können.(…) Das Maß der Gefährdung variiert dabei vor allem aufgrund der Kriterien, die die Unsittlichkeit begründen; als qualifizierend sind insbesondere die vom Zwölfergremium (…) genannten Merkmale anzuerkennen, wie etwa:
Verherrlichung von Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution, Präsentation von Menschen als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte, Gewaltanwendungen oder sonst entwürdigende Darstellungen.”"

Das heißt, wenn man es ganz streng auslegt, kann man schon zum Urteil kommen, dass der NDA-Beitrag “jugendgefährdend” ist.
(Inwiefern “vor laufender Kamera Sex für Geld haben” mit Prostitution gleichgesetzt werden kann ist nicht ganz klar, aber wenn man die Intention des Gesetzes betrachtet wird es wohl als gleichwertig wenn nicht sogar “schlimmer” zu werten sein).

Für RBTV ist das ganze aber wie schon mehrmals gesagt egal, da der Sender als ab 18 geschalten ist.