Berichterstattung aus Newsseiten, Zeitungen und anderen Medien über Rocket Beans

Ich bin schon richtig gespannt, was für ulkige Videos Mr. Lustig sonst noch so hat, schließlich möchte ich noch ein paar Freunde verlinken.

Das sind nur rund 70.000 weniger als der originale Highlightclip dazu aufn RBTV YT-Kanal… Stand heute wohl gemerkt.

was für eine userbase hat facebook im vergleich zu youtube? ^^

und bei facebook zählt es schon als gesehen wenn es das autoplay beim darüberscrollen aktiviert

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Einfach @TimoW anpingen, der gibt das dann entsprechend weiter. Gibt ja nen Anwalt der Firma, der sich um solche Sachen dann kümmert.

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Wir haben das Video auch schon gefunden und wissen Bescheid :slight_smile:

Das hält euch natürlich nicht davon ab, 'nen Kommi dazulassen :wink: Aber falls ihr das macht, bleibt freundlich.

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Naja, so schnell geht das nicht mit dem Anwalt, siehe den Post von Robin:

Screenshots sind beleibe kein zulässiges Beweismedium, lässt sich alles viel zu leicht fälschen ^^

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bei „hissing time“ hab ich endgültig aufgegeben nicht zu lachen :smiley:

hihi

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Fremde Videos ungefragt nutzen und ausstrahlen? Das wuerde RBTV niemals tun, ist ja nicht so, dass ganze Sendeformate darauf ausgelegt waren hust Stimble Tv hust :stuck_out_tongue:

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Das sind aber “Reaction Videos” und die sind rechtlich erlaubt. Was hat denn Mr. Lustig gemacht, außer es bei YT zu rippen und bei sich hochzuladen?

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Was deswegen auch nie wieder kam. *Stumble[quote=„herzer13, post:1137, topic:17491, full:true“]
Das sind aber „Reaction Videos“ und die sind rechtlich erlaubt. Was hat denn Mr. Lustig gemacht, außer es bei YT zu rippen und bei sich hochzuladen?
[/quote]

Dies. :stuck_out_tongue:

Fuck, wieder haben die Beans ne Sache gemacht, bevor sie zum Trend wurde. Und wiedermal sind sie leer ausgegangen. :cry:

Diese Auslegung des Zitatrechts ist aber nicht rechtlicher Konsens, soweit ich das als Laie überblicke.

Das Oberlandesgericht Köln hat sich zum Beispiel 2013 wie folgt dazu geäußert:

Die Zitierfreiheit gestattet es nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden. Ein Zitat ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (6 U 114/13)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf legt das so aus, dass es nicht genügt (…)‚pro forma‘ eine nur scheinbare Auseinandersetzung anzubieten – es muss eine ernsthafte gedankliche Auseinandersetzung sein.

Also wären nach dieser Auslegung, wenn ich es denn richtig verstehe, Formate wie Stumple TV und auch die Filmschnipsel bei Game Two illegal :sweat_smile:

Und wenn es doch rechtens sein sollte auch „ohne ernsthafte gedankliche Auseinandersetzung“ auf fremde Videos zu reagieren, dann sind solche Reaction Videos zumindest moralisch gesehen auch nicht wirklich das höchste der Gefühle.

Über Moral lässt sich streiten. Sie bringen wenigstens einen Mehrwert. Auch ein Mr. Lustig kann von mir aus, dass Video gerne hochladen, wenn er wenigstens mal die Quelle hinschreiben würde.

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Verflixxte Klixx ist auch nur eine Reaction-Video Show mit einem etwas anderen Spin.

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War das auf Stumble TV bezogen? Hab nur den damaligen Grund benannt.

was tv?

Stiiiiiiiiiiimbleeeeee AHIIIIII!

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