Berichterstattung aus Newsseiten, Zeitungen und anderen Medien über Rocket Beans

Wir haben das Video auch schon gefunden und wissen Bescheid :slight_smile:

Das hält euch natürlich nicht davon ab, 'nen Kommi dazulassen :wink: Aber falls ihr das macht, bleibt freundlich.

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Naja, so schnell geht das nicht mit dem Anwalt, siehe den Post von Robin:

Screenshots sind beleibe kein zulässiges Beweismedium, lässt sich alles viel zu leicht fälschen ^^

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bei „hissing time“ hab ich endgültig aufgegeben nicht zu lachen :smiley:

hihi

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Fremde Videos ungefragt nutzen und ausstrahlen? Das wuerde RBTV niemals tun, ist ja nicht so, dass ganze Sendeformate darauf ausgelegt waren hust Stimble Tv hust :stuck_out_tongue:

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Das sind aber “Reaction Videos” und die sind rechtlich erlaubt. Was hat denn Mr. Lustig gemacht, außer es bei YT zu rippen und bei sich hochzuladen?

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Was deswegen auch nie wieder kam. *Stumble[quote=„herzer13, post:1137, topic:17491, full:true“]
Das sind aber „Reaction Videos“ und die sind rechtlich erlaubt. Was hat denn Mr. Lustig gemacht, außer es bei YT zu rippen und bei sich hochzuladen?
[/quote]

Dies. :stuck_out_tongue:

Fuck, wieder haben die Beans ne Sache gemacht, bevor sie zum Trend wurde. Und wiedermal sind sie leer ausgegangen. :cry:

Diese Auslegung des Zitatrechts ist aber nicht rechtlicher Konsens, soweit ich das als Laie überblicke.

Das Oberlandesgericht Köln hat sich zum Beispiel 2013 wie folgt dazu geäußert:

Die Zitierfreiheit gestattet es nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Es reicht nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr muss eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden. Ein Zitat ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn es als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (6 U 114/13)

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf legt das so aus, dass es nicht genügt (…)‚pro forma‘ eine nur scheinbare Auseinandersetzung anzubieten – es muss eine ernsthafte gedankliche Auseinandersetzung sein.

Also wären nach dieser Auslegung, wenn ich es denn richtig verstehe, Formate wie Stumple TV und auch die Filmschnipsel bei Game Two illegal :sweat_smile:

Und wenn es doch rechtens sein sollte auch „ohne ernsthafte gedankliche Auseinandersetzung“ auf fremde Videos zu reagieren, dann sind solche Reaction Videos zumindest moralisch gesehen auch nicht wirklich das höchste der Gefühle.

Über Moral lässt sich streiten. Sie bringen wenigstens einen Mehrwert. Auch ein Mr. Lustig kann von mir aus, dass Video gerne hochladen, wenn er wenigstens mal die Quelle hinschreiben würde.

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Verflixxte Klixx ist auch nur eine Reaction-Video Show mit einem etwas anderen Spin.

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War das auf Stumble TV bezogen? Hab nur den damaligen Grund benannt.

was tv?

Stiiiiiiiiiiimbleeeeee AHIIIIII!

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das bei FB geklaut wird ist eigentlich standard, hier ein video das das nett erklärt und das große problem zeigt (das dagegen vorgehen mehr oder weniger sinnlos ist und nur ressourcen kostet).
video ist aber schon etwas alt, hab trotzdem nicht den eindruck das sich da viel geändert hat.

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während das böse und dumme amerika schon 2000 mit dem dmca sich den neuen möglichkeiten angepasst hat und so dinge wie “fair use” eingeführt hat haben es die spezialisten weder in deutschland noch europa bisher vernünftig geschafft sich den neuen gegebenheiten anzupassen und man nutzt immernoch überholte gesetzesgrundlagen. internet ist ja schliesslich neuland

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Theoretisch gibt’s Fair Use in den USA, aber praktisch ist es dann doch so ne Sache. Da kuscht YouTube auch mal gerne vor großen Firmen und lässt Videos entmonetarisieren oder sogar löschen. Klar könnte man dagegen klagen, aber ist halt alles mit immensen Vorschusskosten verbunden.

Du hast natürlich trotzdem recht.

nicht ganz, youtube hat ein automatismus, so das wenn jemand sich beschwert oder der algorhythmus was findet sicherheitshalber erstmal gesperrt wird oder entmonetarisiert. legt man dann einspruch ein (was zugegeben bei grossen youtubern schneller beachtet wird) wird es “von hand” geprüft und meistens auch wieder freigeschalten, wenn dann der urheber immernoch anderer meinung ist muss er vor gericht, aber nicht mit youtube sondern demjenigen der sein material benutzt.
was das problem ist das diese möglichkeit teilweise missbraucht wird und DAS kein straftatbestand ist und das youtube aufgrund der schieren masse diese einsprüche nicht vernünftig bearbeiten kann und deswegen grosse kanäle bevorzugt und kleine schauen teilweise in die röhre. aber auch hier könnte der kleine vor gericht ziehen, nur das lohnt sich eben für einen kleinen kanal wegen ein paar cent nicht.
weder das gesetz noch die umsetzung ist perfekt, aber zumindest gibt es eine vernünftige grundlage im gegensatz zu hier. und wie gesagt, diese grundlage wurde vor 17 jahren geschaffen und wir haben immernoch keine

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