zB?
Man kann die Einstufung nach 5(?) Jahren verlieren, weil man sie immer neu beantragen muss.
Mach das mal. Und falls die dich anfangs zu niedrig einstufen, kannst bzw solltest du einen Widerspruch einlegen. Hab den Fehler gemacht meiner Einstufung nicht fristgerecht widersprochen zu haben und nun müsste ich das alles nochmal neu beantragen. Hab mich da bisher aus Scheu vor der Bürokratie und fehlender Energie aber nicht nochmal drum gekümmert.
Nachteil des Ausweises:
Du wirst ggf. nicht eingestellt, wenn du ihn angibst (ja, es gibt Arbeitgeber, die das machen).
Vorteil ist aber auch, du bist nicht gezwungen ihn anzugeben
Außer man ist so cool wie ich und hat ne Premium-Mitgliedschaft
Das hat aber nichts mit dem Ausweis sondern eher mit der Behinderung an sich zu tun. Ich glaube nen Ausweis hilft da eher weil der Arbeitgeber dann Geld beantragen kann. War zumindest bei mir so.
Das wäre es auch noch, dass man dich alle paar Jahre fragt, ob du mittlerweile laufen kannst.
Da ich Bewerbungsgespräche führe, habe ich in diesem Thread zumindest gelernt, dass ich mit Bewerbern jetzt immer eine Runde Dart, als Teil des Bewerbungsgesprächs, spielen werde.
Ah, damit sie dich abwerfen können? Natürlich, damit sie die Angst und Nervosität abbauen!
Das macht nur der medizinische Dienst wegen der Pflegestufe alle paar Jahre
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe einen unbefristeten Vertrag. Also in der Hinsicht dürfte ich eher keine Nachteile haben.
Ja ok, im öffentlichen Dienst, ist das was anderes.
Ein Hoch auf den öffentlichen Dienst
Wird ja bekanntlich mit dem Alter besser…
„Sehr geehrter Herr Rolly, haben Sie mittlerweile ein Exoskelett erhalten oder haben kybernetische Veränderungen durchführen lassen? Ggf. haben sie das Fliegen erlernt?“
Soll das für dich und/oder für die leichter sein, als ein paar Wische einzureichen, dass sich nichts geändert hat? Ich weiß gar nicht, was ich davon halten soll.
Ne die wollen halt wissen ob sich wirklich nichts verändert hat. In dem Antrag kann man ja theoretisch lügen. Ist halt wie TÜV
Nein, du kannst es entweder durch nicht neu beantragen oder durch ‚durchfallen‘ in der Neubewertung verlieren. Es gibt ja auch Leute die durch eine längere Erkrankung als behindert eingestuft werden und durch eine Genesung wieder rausfallen.
Das ganze häng auch damit zusammen ob man über 50 kommt und wie weit.
Es gab letztens auch eine große Reform, da soll sich auch einiges Verändert haben.
Ah ok hatte nur folgendes gelesen
- Kann man einen Schwerbehindertenausweises einfach zurückgeben, wenn man erkennt, dass dieser eher hinderlich als förderlich ist ?
Den Ausweis kann man zwar zurückgeben, aber auf eine festgestellte Schwerbehinderung kann man nicht durch einfache Rückgabe des Ausweises verzichten. Die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt weiterhin wirksam. Erst wenn sich der Gesundheitszustand nachhaltig verbessert hat, kann durch einen Neufeststellungsantrag ein GdB von weniger als 30% festgestellt und der Ausweis wieder eingezogen werden.