Bist du behindert? - Leben mit Behinderung

Ah ok hatte nur folgendes gelesen

  1. Kann man einen Schwerbehindertenausweises einfach zurückgeben, wenn man erkennt, dass dieser eher hinderlich als förderlich ist ?

Den Ausweis kann man zwar zurückgeben, aber auf eine festgestellte Schwerbehinderung kann man nicht durch einfache Rückgabe des Ausweises verzichten. Die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt weiterhin wirksam. Erst wenn sich der Gesundheitszustand nachhaltig verbessert hat, kann durch einen Neufeststellungsantrag ein GdB von weniger als 30% festgestellt und der Ausweis wieder eingezogen werden.

Nachteile einer Schwerbehinderung | DCCV e.V.

Leider ist der Tweet schon lange her und ich finde den nicht mehr, aber ein Notarzt der zu einem Einsatz bei einer Krankenhasse gerufen wurde hat davon berichtet das da an der Wand sowas stand wie „ein abgelehnter Antrag ist ein erfolgreich bearbeiteter Antrag“(exakter Wortlaut weiß ich nicht mehr), sind halt im Kern immer noch Versicherungen denen geht es darum Geld zu machen und so wenig wie möglich Geld rauszugeben.

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Mal als Kontext, für alle die’s net mitbekommen haben:

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Puh, heftig. Und auch gerade nicht viel Zeit übrig.

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Ist natürlich Mist aber das fällt denen irgendwie ja ziemlich früh ein :sweat_smile:

Vllt. gab es erst kurzfristig die Auskunft. Hat man leider häufiger, dass sich kurz vor knapp gemeldet wird.

Weil Städte und Länder gerade Massiv Fördermittel zusammenstreichen und teilweise wurde Vereinen o.ä. vor nem halben Jahr noch gesagt das Gelder weiter gezahlt werden und nun doch nicht.

Schon krass wie das denn Staat null interessiert wer auf was angewiesen ist.

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Ich meinte auch beide Seiten. Vom Start natürlich auch geil. Bis nächste Woche 40.000 sonst Ende. Klingt nach Mafiaboss

2022 wird dann auch nochmal mies für viele Einrichtungen, wenn das BTHG voll in Kraft tritt und sie dann erstmal eine Finanzierungslücke haben, da nach BTHG Leistungen nur noch nachträglich abgerechnet werden dürfen und nicht mehr Pauschal im Voraus.

Das ist hart. Aber gute Einstellung von dir.

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Gut, aber das BTHG guckt ja auch nicht erst seit drei Wochen um die Ecke.

Unsere Einrichtung hat sich vor vier oder fünf Jahren schon damit beschäftigt und was sich dann ändert. Das BTHG gilt ja nun schon seit 01.01.2020 und unsere Einrichtung ist seitdem auch voll im entsprechenden Modus. Ich sehe nicht, wie eine Einrichtung ernsthaft Probleme bekommen kann, wenn sie sich da ausreichend drauf vorbereitet hat.

https://www.spiegel.de/panorama/oberlinhaus-in-potsdam-nach-gewalttat-tatverdaechtige-klagt-gegen-kuendigung-a-9c13f587-098e-425e-87be-0c8134becb79-amp?__twitter_impression=true

What? :cluelesseddy:

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Naja, die Frau ist erstmal nur angeklagt, rein rechtlich wäre es schon blöd für Arbeitnehmer, wenn man sie wegen einer Klage gleich kündigen dürfte.

Das ist aber nicht der Punkt bei der Sache. Es geht eher darum:

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TIL: drukos sind Drunter-Kommentare :fuerdaswasesseinwill:

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Und wenn es vier Kita-Kinder gewesen wären?! Da würde jeder sofort Skandal schreien wenn die Person nur die Einrichtung betritt um seine/ihre Sachen zu holen.

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In dem Falle nicht. Es geht ja darum, dass ihr vier Morde innerhalb der Einrichtung zur Last gelegt werden. Vermutlich würde keine vernünftige Vorgesetzte anders reagieren, wenn jemand im Büro einfach vier Kollegen erschießt. Und da geht es eben nochmal um Schutzbefohlene, die ermordet wurden, also nochmal eine Stufe schlimmer.

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Ist das ein Metakommentar oder ein Flüchtigkeitsfehler?

Flüchtigkeit, ich hab mal ‚ihre‘ eingefügt. Danke

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