Arbeitserlaubnis?
Keine Sorge, du darfst ohne
Znowu miałem szczęście
tym razem
Wie typisch, dass man erst mal von denen mit weniger abgespeist wird.
Das erscheint mir jedenfalls bundesweit einheitlich
Hoffentlich geht der Verschlimmerungsantrag glatt durch, damit du dich nicht ewig mit diesem Bürokratie-Mist plagen musst.
Die haben da ganz enge Kriterien nach denen geguckt wird. Noch schlimmer ist die Prüfung wenn du nen Pflegegrad beantragst und der wird auch noch ständig kontrolliert. Kann ja ein das man zwischendurch fliegen gelernt hat
50 ist halt vermutlich eine unliebsame Grenze, da sie deutlich mehr Rechte gewährt. Als ich meinen ersten GdB beantragt hatte, wollten sie mir auch 20 geben. Hab dann Widerspruch eingelegt und 30 bekommen. Damit hatte ich mich erstmal zufrieden gestellt. Nachdem es dann aber schlimmer wurde hab ich einen neuen Antrag gestellt, welchen sie zuerst abgelehnt haben (bzw. wieder die 30 festgestellt haben). Nach einem erneuten Widerspruch bekam ich 40. aber auch das war zu wenig. Nach Rückfragen bei einem Anwalt hat er mir geraten, erstmal in Kur zu gehen und dann einen neuen Antrag stellen statt jetzt zu Klagen, da die Klage vermutlich deutlich länger dauert. So hab ich es dann auch gemacht. War in Kur, hab dann einen neuen Antrag gestellt und direkt die 50 bekommen. Mehr wollte ich an der Stelle dann auch nicht …
Und, wie klappt es?
Und heißt der Antrag wirklich „Verschlimmerungsantrag“?
Gut das es an meinen 100% nie Zweifel gab.
Bin immernoch auf dem Level Dodo
Jo
In der Kur haben sie gesagt, (wo ich noch die 40 hatte), dass mir mindestens 70 zustehen sollten. Aber naja, soweit die Theorie Wie gesagt, die 50 war mir aus beruflichen Gründen wichtig (war zwar vorher schon Gleichgestellt, aber die 50 selbst ist dann ja trotzdem nochmal besser) und mehr wollte ich nicht.
Haben ist besser als brauchen
Aber Polly ist das Herz unserer Crew!
(also Dodo Level ist damit voll cool)
Oha. Ich mein, verständlicher Name, aber ich hätte irgendwie mehr „Feingefühl“ (?) erwartet.
Ich hab mich mal, als ich die Anträge gestellt habe laienhaft damit beschäftigt, und @Rolly kann sicher sagen, ob das stimmt, aber ich hab gelesen, dass es im Grund nicht mal nur ein Verschlimmerungsantrag ist. Es wird bei diesem Antrag nochmal komplett geprüft, wie schlimm es ist und im schlechtesten Fall können die sogar sagen, dass sie dir jetzt einen geringeren GdB geben als vorher (@Rolly ?)
Das ist korrekt. Aus dem Artikel den ich verlinkt habe
Deshalb kann es unter Umständen dazu kommen, das eine Verschlimmerung beantragt wird und das Versorgungsamt diese ablehnt oder den GdB sogar herabsetzt. Es gilt also wie beim Erstantrag möglichst aussagekräftige Dokumente einzureichen und möglichst genau zu beschreiben wie die Behinderung – oder die Behinderungen – den Alltag belasten.
Ja, ich dachte, das nennt man so max. privat. Beim Beamtendeutsch dachte ich eher an „Antrag zur Neuüberprüfung des bisherigen Behindertengrades“
Sehen wir es positiv. Es ist endlich mal ein Behörden-Begriff, der kurz sagt, um was es geht
Ja und es erschüttert mich mehrfach. Da nimmt man schon Alltagssprache, aber dann sowas.
Auf dem Antrag selbst steht Änderungsantrag. Aber auf unserem Regal wo der steht Verschlimmerungsantrag. Und so wird der auch überall genannt. Ob der im Gesetz so heisst weiss ich nicht