Bist du behindert? - Leben mit Behinderung

Fußgänger gehören auf den Bürgersteig und wenn er vor ein Auto läuft „gewinnt“ immer das auto.

Ein Erollstuhl wiegt einiges mehr als ein Fahrrad.

wo steht denn, dass der mit seinem rolli auf der straße gefahren und/oder eine gefahr für dritte dargestellt haben soll?

ihr nehmt an, dass das schon so gewesen sein muss.
ich nehme an, dass das nicht so gewesen sein muss.
wir wissen es nicht.

aber ich bezweifel, dass einem fußgänger, das recht auf gehen entzogen wird, weil er gekifft hat.

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Das stimmt und wenn der rollstuhlfahrer auf 25kmh kommt, gebe i Ch dir recht

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Es gibt einen Bußgeldkatalog für Fußgänger. Wie auch alle anderen Verlehrsteilnehmer. Und ein Punkt ist:

am Straßen­verkehr teilge­nommen, obwohl körperliche und geistige Mängel vorhanden sind, ohne Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet werden

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Im Artikel steht wie wir ja bereits festgestellt haben generell nicht viel.

Laut Gesetz müsste er das allerdings, deshalb geh Ich davon aus.

IdR dürfen die nicht schneller als 13 kmh sein

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der hätte auch einfach auf dem bürgersteig stehen können.
das geht aus dem artikel nicht hervor.

außerdem dachte ich, man darf mit e-rollis auf dem gehweg und in fußgängerzonen fahren, solange man nicht schneller als schrittgeschwindigkeit fährt.

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Aber wo steht denn in dem Artikel, dass ihm das Recht auf Rolli-fahren entzogen wurde? Er durfte in der Situation nicht (alleine) weiter. Sobald er nicht mehr unter Drogeneinfluss steht wird er auch wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Hui wenn es danach geht muss er mindestens 2 bis 3tage warten. Da die cannabis abbauprodukte ziemlich lange nachweisbar sind.

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stimmt.
hab noch nie besoffene oder bekiffte fußgänger auf der straße gesehen, weil die ja alle in den ausnüchterungszellen sitzen.
:beanjoy:

hier:

weshalb eine Blutentnahme durchgeführt und ihm die Weiterfahrt unterbunden wurde,

das, was ihr voraussetzt, nämlich dass er selbst- oder fremdgefährdend war und/oder dass er durch die art seiner teilnahme am straßenverkehr auffällig war, geht aus dem artikel nicht hervor.
dort steht nur „rollifahrer + amtsbekannt“

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Der letzte Satz wäre zum Beispiel für den Artikel sehr hilfreich gewesen. :sweat_smile:
Ich finde daran weiterhin nichts verwerfliches

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Ja, und du gehst direkt von Willkür aus, obwohl auch Dir weitere Infos fehlen.
Aber die kamen ja jetzt teilweise durch den Post von @Stuessy

Im Polizeibericht steht:

43-Jähriger Rollstuhlfahrer stand unter Drogeneinfluss

BAMBERG. Am Mittwochfrüh, gegen 10.30 Uhr, wurde in der Riemenschneiderstraße ein amtsbekannter 43-jähriger Mann mit einem elektrisch betriebenen Rollstuhl einer Kontrolle unterzogen. Hierbei gab der Mann gegenüber den Zivilbeamten an, dass er Cannabis konsumiert hat, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt und ihm die Weiterfahrt unterbunden wurde.

Quelle: Polizeibericht Fränkische Schweiz vom 09.06.2022

Eine Minute Internetrecherche ergab dann, dass die Polizei Oberfranken sagt, dass sie den Mann nach Hause gefahren haben. Big deal.

Hier noch ein anderer Tweet der Polizei dazu:
image
Quelle: https://twitter.com/PolizeiOFR/status/1536307788829310976

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das habe ich nicht gesagt und sehr wohl differenziert.
ich habe ausdrücklich von ZWEIFELN an der angemessenheit und verhältnismäßigkeit gesprochen - nicht mehr und nicht weniger - insbesondere im vergleich zu fußgängern.
obendrein habe ich mehrfach unterstrichen, dass die informationslage anhand des artikels sehr dürftig ist.

bitte lege mir nichts in den mund.

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Alles klar. Denke ich hab eh alles Thema gesagt. Bin raus :wave:

Verrückt ja, aber ERollis sind eben Kraftfarzeuge im Sinn der STVO,

Kann jetzt natürlich nichts zu diesem Mensch sagen, aber wenn er der Polizei SAGT dass er Cannabis konsumiert hat, MÜSSEN sie eben handeln.

Bin sicher wenn das mit „ja bin gerade etwas müde“ oder so gelaufen wäre, wäre die Polizei genauso froh gewesen, keinen Papierkrieg und schlechte Presse mit sowas zu kriegen.

Hier bei uns in der Gegend gab es zb auch einen Menschen der in einem Heim wohnte und gerne mal 10km wo hinfuhr, paar Bierchen trank, und dann mit dem Erolli auf der Straße wieder zurückfuhr.

kannst bitte nicht beitragsfetzen aus 2 tage alten diskussionen aus dem kontext reissen?
vor 2 tagen war offenbar den diskussionsteilnehmern offensichtlich, dass ich die verhältnismäßigkeit und angemessenheit des handelns der polizisten nicht bezweifelt habe, NACHDEM der rollifahrer gesagt hat, dass er gekifft hat.

deine anekdote wiederum tut nichts zur sache.

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Das sieht voll geil und piratig aus, Sea of Thieves mäßig :heart:
das lieb ich ja auch

und als Atheist mag ich das fliegende Spaghetti-Monster einfach auch.

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Update zu meinem Widerspruchsverfahren:
Hab eben eine Antwort auf meine Email bekommen und die Abgabefrist ist auf den 30.07.2022 verschoben.

Geht doch.

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