Bist du behindert? - Leben mit Behinderung

Auf jeden Fall, daher war deine Frage oder deine Freude dazu auch überhaupt nicht komisch oder ähnliches.
Nur, weil es sich derzeit für mich nicht so anfühlt - sag ich mal - bedeutet es nicht, dass diese Zeitangabe weniger gut oder zuversichtlich und ein Stück weit beruhigend ist.

Danke euch beiden sehr.
Hat mich schon sehr beruhigt und mir geholfen den Eindruck zu haben da gerade nicht ganz alleine recherchieren zu müssen.
Mein Kopf ist derzeit so matsche, da fühl ich mich dezent inkompetent bei solch wichtigen Themen.

Meinst du, das ist relevant wie lange und wie viel? Hmm.

Ich hätte da allg. nachgefragt und die Sachlage geschildert. :sweat_smile: Praktisch als Drittmeinung und weil es Rentenversicherungskram ist.

:beanhug:

Ich gucke, ob ich abends noch etwas recherchieren kann.

Achso , ja klar. Das wäre auch ein guter Grund die dazu zu ziehen.
Ich denke erstmal, für den Anfang quasi , bin ich mit Sozialamt und meinem Sachbearbeiter gut bedient und hoffentlich nicht zu überfordert.

Ich warte die beiden Rückmeldungen erstmal ab, ehe ich mir noch die Rentenversicherung dazu ziehe.

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Liebe @anon68164815 ,

wenn dein Sachbearbeiter dich dauerhaft nicht in Arbeit vermitteln kann, kann er von dir verlangen „vorrangige Leistungen“ zu beantragen. Das ist ein offizieller Wisch, mit dem du einen Antrag beim Sozialamt stellen kannst.
Das Jobcenter ist ja eigentlich nur für erwerbsfähige Menschen gedacht.
Ist man schon so lange krank und ist auf absehbare Zeit auch keine Besserung in Sicht, wären vorrangige Leistungen vom Sozialamt zu zahlen.
Das Jobcenter drückt damit quasi aus „wir zahlen für Frau Grimheart nicht mehr, denn sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Macht ihr mal!“ - entsprechend ist das Sozialamt verpflichtet deinen Anspruch zu prüfen.
Mit diesem Schreiben geht das also schneller und einfacher als wenn du selbst „einfach so“ einen Antrag stellst.

Vorrangige Leistungen sind dann entweder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.
Meiner Erfahrung nach eher zweiteres.

Denn wie schon richtig gesagt wurde, muss man für Grundsicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.
Hilfe zum Lebensunterhalt ist dagegen zunächst auf zwei Jahre begrenzt und wird dann neu geprüft.

Ich lebe zwar in Brandenburg, aber das Verfahren sollte ja grundlegend gleich sein.

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Es ist sehr verwirrend um ehrlich zu sein.

Eine Person, die ähnliche Eigenschaften wie ich aufweist sagt mir stehe Grundsicherung zu. Konkret stünde diesem jeder Person zu, die länger als 6 Monate au ist und bei der es auch mindestens so lange noch so sein wird.

Wenn ich Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt
google, finde ich das hier vor :

Wer bekommt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt? - die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil einer unverheirateten und erwerbsfähigen Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteiles.

Ich bin 31 Jahre alt und bereits seit 2021 arbeitsunfähig / krank (ungleich erwerbsunfähig?)

Da ich mein Jobcenter ganz gut mittlerweile kenne und deren Art zu arbeiten einschätzen kann, würde ich denen gerne zuvor kommen bzw hab ich mal wieder den Eindruck, dass ich das sogar muss, weil diese schon längst auf mich zugekommen sein müssten theoretisch.

Ich höre und lese überall etwas gegensätzliches. :eieiei:

Das klingt zwar ähnlich, ist aber nicht die Leistung, die gemeint war.
Schnell mal gegoogelt:

Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer hat Anspruch?

Zeitlich begrenzte Erwerbsunfähigkeit

Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich

  • für mehr als sechs Monate außerstande sind
  • mindestens drei Stunden täglich
  • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ das richtige Leistungssystem ist.
Quelle: Sozialamt Nürnberg

Aber woher hat diese Person die Info?
Das passt genau auf oben erwähnte Hilfe zum Lebensunterhalt, aber eben nicht auf die Grundsicherung. :sweat_smile:

Eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt danach vor, wenn das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung erheblich vermindert ist. Diese Minderung muss so erheblich sein, dass die Person auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Dauerhaft ist eine volle Erwerbsminderung dann, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.

Sorry, wollte nicht noch mehr Verwirrung stiften :beansweat:

Nee, sorg dich nicht darüber, bitte.
Ich bin leicht zu verwirren und die Begriffe in diesem System sind recht verwirrend, weil teilweise sehr ähnlich.

Das macht es jetzt wieder klarer für mich, danke, dass du dir da nochmal Zeit für mich genommen hast das zu erläutern.

Ich bin jetzt etwas zu müde, um die Person weiter zu beschreiben von der ich die Info hatte. Auch, kann es sein, dass ich ihre Infos aufgrund der Verwirrung (die ich schon ohne Einfluss von außen mitbringe) falsch wiedergegeben habe. Ich muss das morgen mit neuer Frische im Kopf nochmal alles in Ruhe durchlesen und aufdröseln.

Sorry :eieiei:

Ich würde, wenn das okay ist, dann morgen nochmal konkretere Fragen zu den Angaben deines Postings stellen, wenn das ok für dich ist?

Um mich abzusichern, dass ich sie wirklich verstanden habe.

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Klar, gerne. Wobei ich jetzt auch nicht die Expertin darin bin. Habe es nur kürzlich selbst durch, deshalb. :sweat_smile:

Vielleicht aber noch ein ganz wichtiger Tipp:
Ich glaube du musst dich gar nicht so genau mit den ganzen Einzelheiten, Gesetzestexten usw. herumschlagen.
Denn:
Der Antrag für Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt war (zumindest bei mir) der gleiche. Sieh es erst mal unter dem Oberbegriff „Sozialhilfe“.
Das Sozialamt wird ohnehin ein Gutachten in Auftrag geben. Und daraus resultiert dann eben, ob und welche Leistung dir zusteht.

Und das hier wäre in deinem Fall wohl wirklich das Beste. Quasi an der Quelle nachfragen.
Ich will nicht sagen, dass es überall so ist, aber in meinem Fall hatte das Jobcenter und speziell mein Sachbearbeiter überhaupt keine Ahnung von der Materie. :simonhahaa:

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Mal wieder eine (nicht so) tolle Geschichte aus dem Berufsleben:

Seit ca. einem Jahr betreuen wir in unserer Wohngruppe eine 59-jährige Dame mit Korsakow-Syndrom .

Sie erfährt bisher Tagesstruktur und Beschäftigung in unserer hausinternen Werkstatt, die für Menschen jenseits den Rentenalters und all jene ausgelegt ist, die es warum auch immer nicht schaffen, das Mindestpensum in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Sie will aber unbedingt mehr und komplexer arbeiten, weshalb wir Ende letzten Jahres alles in die Wege geleitet haben, damit sie in einer WfMmB beschäftigt werden kann.
Es begann ein Hin und Her, da ihre gesetzliche Betreuerin notwendige Unterlagen nicht zeitnah bearbeitet hatte, irgendwann klar war, dass nicht das Arbeitsamt sondern die Rentenversicherung da zustimmen muss etc.
Und zuletzt bekam sie dann die Ablehnung durch die Rentenversicherung zugeschickt. Die Begründung: der Sachbearbeiter der Rentenversicherung hat aufgrund ihrer Diagnose entschieden, dass die Frau nicht in der Lage sei, ihre Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt noch auszubauen oder zu erhalten.
Scheißegal, was sie früher mal gemacht hat (Elektro-Installateurin, generell viel im Handwerk unterwegs gewesen), scheißegal, dass sie unbedingt arbeiten will (ohne Witz, sie ist da in unserer Einrichtung eher die Ausnahme), scheißegal, dass sie noch eine schöne Jahre beschäftigt werden und so ihre Rente aufstocken könnte.
Nö, wird nicht beachtet, sie hat die und die Erkrankung, ist schon 59 und vor allem: So eine Beschäftigung in einer WfMmB kostet dann die Rentenversicherung wieder richtig Geld.

Es ist manchmal echt nur affig, wie mit Menschen mit Behinderung umgegangen wird. Inklusion am Allerwertesten.

Aber! Wir haben der Betreuerin auf die Finger geklopft, damit sie rechtzeitig Widerspruch einlegt, mit der WfMmB Rücksprache gehalten, damit sie mit unserer Hilfe den Widerspruch argumentativ unterfütten und gestern kam dann ein Schreiben, dass die Rentenversicherung einem ärztlichen Gutachten zugestimmt hat.
Am 21.11. begleite ich die Dame nun zu einem Arzt in der Nähe, der dann hoffentlich feststellt, dass sie ruhig noch arbeiten gehen soll.

Mal abgesehen von dem immateriellen Gewinn, den solch eine Beschäftigung für die Dame hätte: ich hab schon aus Spaß gesagt, dass ich einfach ein paar ihrer Mitbewohner mitnehme zum Arzt, da diese deutlich weniger bzw. gar keine Arbeitsleistung zeigen in der Werkstatt (was ein Fakt ist, aber niemanden stört es, da sie trotzdem beschäftigt werden, Spaß haben und schon sind alle Seiten zufrieden). Und jemandem, der trotz des Korsakow-Syndroms sicherlich noch mehr leisten kann, wird nicht einmal eine Chance gegeben - nicht mal sowas wie ein Praktikum ist möglich. Hop oder Top heißt es und irgendein Sesselpupser entscheidet solch eine krasse Entscheidung. Manchmal frage ich mit echt, welche Gruppe wirklich in welche integriert werden muss…

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Toll, dass ihr euch so für die Frau einsetzt! Ich drücke ihr die Daumen, dass jetzt alles glatt läuft.

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das macht mich immer wieder traurig und wütend, wenn ich erfahre, dass menschen institutionell/strukturell einen wert nur über den preis erhalten, den sie kosten oder den sie einbringen; anstatt von der im Art. 1 GG gewährleisteten unverhandelbaren, unvergleichbaren und unveräußerlichen würde asuzugehen.

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wäre zu begrüßen,

die meisten firmen zahlen ja momentan lieber die Strafe statt jemand einzustellen, obwohl in der Verwaltung man sicher irgendwo was finden würde.

Wobei man ehrlich sagen muss, dass die Arbeiten heute immer komplexer werden und routinearbeiten immer weniger.

wir hatten früher jemanden schwerbehindertes (geistig) in einer Abteilung der eben Ablage, sowie Poststelle gemacht hat.
Ablage gibts nicht mehr dank digitalisieren und Poststelle ist inzwischen vielen weiteren Aufgaben betraut die er leider nicht mehr geistig hingekriegt hat, da man zu flexibel sein musste und sich dauernd Dinge geändert haben.

Und wenn wir von nicht geistig behinderten Reden dann sowieso, wieso sollte jemand im Innendienst nicht im Rollstuhl sitzen können.

Aber die Firmen haben einfach keine Lust sich anzupassen.

Kommt sicher auch auf den Beruf an. Ich kenne einige, wo man jemanden alleine zum Einscannen von Dokumenten einstellen könnten.

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ja, wobei, ohne das böse zu meinen, aber da wirst du doch bekloppt.

Gab eben arbeiten, die hat diese Person zb gut gekonnt, weil es eben extrem stumpfe Arbeiten waren, aber er war einfach glücklich etwas zu tun.

Aber wie gesagt, da war eben auch eine geistige Beinträchtigung vorhanden.

Glaube als normaler Mensch wirst du da wahnsinnig, wenn du tagaus tagein nur einscannen würdest.

720€ pro Monat als Strafe für eine Firma die keine schwerbehinderten Einstellt ist eben auch ein Witz.

Das interessiert eine Firma mit 1000 Mitarbeitern doch so gar nicht.

Hä, du sprachst doch davon:

Und ich schrieb, dass es diese Tätigkeiten durchaus noch geben kann. :sweat_smile:

ja, meinte nur kommt eben drauf an, wieso jemand schwerbehindert ist.

jemand geistig fittes der einfach nur im rollstuhl ist, würde glaube ich bei sowas durchdrehen.

Du willst nicht wissen, wofür einige HiWis teilweise an der Uni bezahlt werden, da ist sowas bspw. deren Haupttätigkeit, Sachen aus Büchern zu kopieren oder einzuscannen und dann hochzuladen. (nur ein Beispiel, je nach Fach und Prof. usw. selbstverständlich komplett andere Dinge)

Aber wie gesagt, ging mir nur darum zu sagen, dass längst nicht alle Firrmen hochdigitalisiert sind.

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Ich hab mich damals im Niedriglohnsektor immer nach exakt so einem Job gesehnt. :sweat_smile:

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Hab nach dem Abi zehn Wochen in einer Poststelle gearbeitet und hab da Urlaubszeit war, hab ich immer ie vertreten, die gerade nicht da war. Hab also drei Wochen am Stück auch nur am Scanner gesessen und den gefüttert und kontrolliert. Später habe ich dann auch die Kollegin getroffen, die ich vertreten hatte. Und ich würde behaupten, dass sie die normalste in der Abteilung war und mir haben die drei Wochen auch nicht geschadet, auch wenn die Arbeit eintönig war.

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