Es besteht keine rechtliche Pflicht. ich glaube da war der Schaffner falsch informiert (sind die oft). Es gibt ne Empfehlung der Bahn, weil nicht immer alle Züge / bahnsteige barrierefrei sind und wenn man sich nicht anmeldet, hat man halt im Zweifel Pech, wenn einem keiner die Stufen zum ICE rauf oder vom Gleis runterhelfen kann.
Aber eine Pflicht besteht (ausdrücklich) nicht.
Die Bahn hat sogar online Empfehlungen für spontane Reisen ohne vorige Anmeldung
Das du verpflichtet bist dich anzumelden wäre mir neu. Es wird halt nur empfohlen damit die das koordinieren können und wenn du dich angemeldet hast ist die Bahn verpflichtet dich an dein Ziel zu bringen, wenn kein Zug mehr fährt halt mit Taxi oder sie müssen dir eine Übernachtung im Hotel bezahlen.
Warum er jetzt genau mit dem Schaffner diskutieren musste kann ich dir auch nicht genau sagen
Wobei das ja gewöhnliche Fahrgastrechte sind teilweise.
Wenn du Hamburg- Passau fährst, ein Ticket, und irgendwann gegen 22 Uhr in STraubing bist, kein Zug und nix mehr fährt, müssen sie dir auch Taxi oder Hotel zahlen, je nachdem
Ersatz von Kosten für Übernachtung (z.B. Hotel oder anderweitige Unterkunft) aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen oder Anschlussverlusten im Strandungsfall
Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder
ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar,
werden Ihnen Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt,
wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und
Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
Das Eisenbahnunternehmen kann Ihnen alternativ auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellen, sofern dies preisgünstiger ist. In diesem Fall werden Ihnen auch hier die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,
wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
Sie mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.
Sprich wenn du einfach in Straubing strandest, weil du da Umsteigen musst und dein Umsteigezug ausfällt und auch alle anderen Züge danach ausfallen (um es mal einfach zu sagen)
steht dir das Hotel zu, oder je nach Entfernung zum Ziel taxi.
Verpasst du aber zb deinen Anschlusszug (Bahnsteigwechsel nötig) nur, weil der Aufzug Kaputt ist, du auf dem Bahnsteig feststeckst und weil du keine Hilfe angefordert hast im Vorraus, auch niemand da ist, der dir Helfen kann, dann ist es dagegen dein „persönliches Pech“
Dachte du als alter Zugveteran würdest deine REchte am besten kennen
Und es ist ja auch gut das es diese Pflichten der Bahn gibt, ansonsten hättest du so fälle wo übertrieben gesagt „minus 20 Grad, letzter Zug ausgefallen, messe in der Stadt, billigstes Hotel 400€“ und die Bahn würde einfach mit der Schulter zucken
Ich kenne meine Sonderrechte. Das reicht. Ich krieg halt nur manchmal die Leute am Schalter mit die die Mitarbeiter aufs übelste beschimpfen weil die ihre Züge nicht kriegen.
Nachdem mich der gute @Rolly auf diesen Thread aufmerksam gemacht hat, möchte ich mich hier auch sehr gerne beteiligen.
Ich bin mit der gleichen Behinderung geboren worden und daher schon immer auf einen Rollstuhl angewiesen. Daneben kommt dann noch eine leichte Epilepsie und Lähmung der linken Hand.
Ich setze mich schon viele Jahre für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein (inzwischen auch beruflich). Meine Erfahrungen, die ich über die Jahre gesammelt habe, versuche ich so gut es geht weiterzugeben, um Andere zu unterstützen, zum Beispiel über meinen Blog https://wheel-blog.de.
Den Game Two Beitrag zum Thema „Gaming mit Behinderung“ musste ich natürlich auch teilen
Freut mich sehr, hier im Forum eine so offene Community gefunden zu haben
In dem Video werden einige unser Häuser mit dem neuen Konzept, dass jeder eine eigene Wohnung hat, gezeigt.
Wir haben aktuell über 170 Menschen auf der Warteliste für so eine Wohnung.
Heute endlich mal meinen Antrag auf SBA abgeschickt. Mal schauen, ob das alte Diagnoseschreiben von 2012 aureicht. Mit Autismus bekommt man wenn ja eh nur einen sehr geringen GDB zugesprochen, aber bei der Medizinischen Untersuchung letztes Jahr war mir nahegelegt worden mal einen Susweis zu beantragen
Schade, dass eine solche Technologie abhängig von privaten Investitionen ist. In einer idealen Welt würde das von der Gemeinschaft unterstützt und entwickelt werden.
Staatliche Investitionen. Es gibt Bundesländer denen gehören Teile an Firmen oder die Bundesrepublik beteiligt sich. Es müsste dann akzeptiert werden, dass auch Geld verloren geht.
Aber auf der anderen Seite könnte man solche Ideen unterstützen und es bestünde nicht der Druck der Gewinnmaximierung und Skalierbarkeit, damit private Investoren ihr Geld geben.
Es geht nicht nur um die Lautstärke, es wird auch das Licht gedimmt, keine Ware wir eingeräumt, die Mitarbeiter sollen sich ruhig verhalten. Ich glaube manche weißen auch die Kunden drauf hin das sie ruhiger und entspannter einkaufen sollen.
Eigentlich wollte ich das ganze hier gar nicht thematisieren. Aber wenn selbst Guildo dich nicht mehr lieb hat hast du echt verkackt. Vielleicht liegt’s daran das ich durch RBTV was missglückte Witze die Shitstorms auslösen gewöhnt bin aber ich find mal wieder das ganze zu sehr hoch gekocht wird. wirklich witzig fand ich es aber auch nicht. Der Gag hätte genau so auch von Eddy gemacht werden können