Corona Virus COVID-19 - II

Man kann auch ohne Bus und Bahn pendeln.

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Ah, der Pendelverkehr war gemeint. Mein Fehler.

Aber wenn der das Problem ist, dann ist das ja nur noch mehr Grund Autos aus den Innenstädten zu verbannen und Alternativen zu schaffen.

Wenn man den Pendlerverkehr erheblich reduziert, braucht man eben nichts mehr zu verbannen. Alternativen braucht es dann auch nicht mehr, bzw. nur noch punktuell.
Ein stark reduzierter Pendlerverkehr in Kombination mit modernen Technologien, wie anderen Antriebsmöglichkeiten, reicht, um sehr viel Impact zu haben. Und mit weniger Autos hat man dann auch mehr Platz für Fahrräder, usw.
Allerdings sollte einem dann auch klar sein, dass der Einzelhandel in den Innenstädten in der jetzigen Form nicht weiter bestehen wird. Schließlich kommen weniger Leute in die Stadt, also gibt es auch weniger Kunden.

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Darum geht’s nicht vorrangig.

London will Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen, weil man aufgrund Corona möglichst wenig mit dem ÖPNV fahren soll.

Und die Reaktionen auf die Pläne in den sozialen Medien sind… Naja

Du pauschalisierst

Das Diskutieren von Regelungen Corona betreffend sind im Thread natürlich richtig, bitte schweift aber dabei nicht zu weit in Richtung allgemeiner Diskussionen um ÖPNV und ähnliches ab. Dafür gibt es z.B. den Mobilität - Auto, ÖPNV und andere Verkehrsmittel Thread. Danke euch!

Seit einiger Zeit nehmen im Ruhrgebiet Spuckattacken zu.

In London ist eine Frau gestorben, die angespuckt wurde.

Interessant dazu:

Wenn etwa eine Corona-Leugnerin auf einer Demo einen Polizisten anspuckt, dann will sie weder töten noch hält sie es überhaupt für möglich töten zu können. Weil sie das Virus bzw. seine Gefährlichkeit für “Fake News” hält, weiß sie noch nicht einmal um die Gefährlichkeit ihrer Handlung und verkennt so die Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören (§ 16 Abs. 1 StGB).

Wie würdet ihr reagieren, wenn euch jemand anspucken würde? Hinterherrennen?

Das als Mildernde Umstände gelten zu lassen finde ich nicht gut, ich würde es sogar härter bestrafen da die Tatsache der Gefährlichkeit herunterspielt.

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Also das mit dem Naidoo ist schon irgendwie schade.

Der Typ hat eine gute Stimme, hat einige gute Songs rausgehauen!

Wirkte auf mich dabei damals schon ein wenig merkwürdig aber nicht weiter schlimm, und hat mittlerweile anscheinend komplett den Verstand verloren.

Leider nicht überraschend, aber trotzdem irgendwie traurig.

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Ganz ehrlich… Sollte ich dran kommen ins Gesicht treten aus dem Stand!

In der Realität… Ich hab keine Ahnung :man_shrugging:

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Den Song fand ich damals ganz witzig, heute: Gute Reise! :wink:

Unwissenheit schützt vor strafe nicht.

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Das nicht, aber du brauchst Absicht und ist Teil des subjektiven Tatbestands.

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Aber sie wissen trotzdem, dass es als potentiell tödliche angesehen wird.

Es ist unehrheblich, was du denkst, wie andere einen Sachverhalt beurteilen. Es kommt bei der Strafe auf deine Annahme an, wobei ein gewisses Mindestmaß vorausgesetzt wird.

Dürfte doch schon genügend Urteile geben, wenn jemand verschwiegen hat dass er HIV hat und demnach One nights Stands mit anderen Personen hatte.

Würde ich als juristische halb Laie einfach umlegen.

Das anspucken war jedenfalls immer mit Vorsatz. Zumindest so wie ich den Fall mir vorstelle. Da es fiktiv ist, kann es sein dass hier jemand ein bisschen etwas anderes im Kopf hat. Die Übertragung von HIV mittels Geschlechtsverkehr ist ja auch mit Vorsatz.

Dann wäre es gefährliche Körperverletzung bzw. Totschlag.

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Wenn du jemanden aus versehen von einer Kante schubst, ist es für deine Strafe auch wichtig, dass es ein Versehen war. Wenn du jemanden absichtlich von einer Kante schubst, ist es mit Vorsatz. Da macht es also auch einen Unterschied, obwohl alle wissen, dass es potentiell tödlich sein kann.

Siehe Posting über dir

Ich habe damit noch ein greifbareres Beispiel hinzugefügt. In dem Fall oben ist ja niemand gestorben. Aber auch da gilt:

Eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung erfordert gemäß § 15 StGB, dass der Täter hinsichtlich des objektiven Tatbestands zumindest mit bedingtem Vorsatz handelt. Hierfür muss er die Tatumstände erkennen und die Verwirklichung des Tatbestands billigend in Kauf nehmen.

Wenn eine Corona-Leugnerin die Tatumstände nicht erkennt und nichts versteht und nur wirres Zeug redet, kann das nicht so einfach auf ihn angewendet werden.