Jede ist es ja nicht. In Wirklichkeit gibt es ja viel mehr solcher Fälle. Es werden nur immer einzelne an die Öffentlichkeit getragen.
Ist doch eine gängige Herangehensweise der Medien. Bei anderen Delikten machen die das doch genau so. Wenn sich die Story lohnt wird sie veröffentlicht.
Weiß jmd, ob es bei den Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch des Partners / der Partnerin geben wird?
Bei uns ist es aktuell so dass Paare als Haushalt gezählt werden. Deshalb könnte man eigentlich wieder mit dem Dating anfangen. Ich weiß nicht wie es bei dir ist.
Denke nicht, dass es da Ausnahmen gibt. Wer fährt denn auch mitten in der Nacht zum Partner/zur Partnerin?
Bis 24 Uhr gibts ja Ausnahmen zum spazieren, also zu Fuß könnte es noch klappen
Hatten wir den Artikel hier schon?
Wenn joggen erlaubt ist, kann man dann einfach nach Hause „joggen“ und fertig.
Also ich sag mal so, diese Regel ist nur wirksam, wenn sie auch genügend Leute abschreckt. Auf die „Kontrollen“ würde ich mich da nicht verlassen. Kenne so einige Leute bei Polizei/Ordnungsamt, die mir berichten, dass Coronaverstöße kaum noch verfolgt werden, außer die sind wirklich in nem besonders großem Maße.
Selbst wenn man sich mit 4 Leuten draußen trifft, sagen die Leute einfach „Ja ne wir sind zwei 2er Gruppen und haben hier nur kurz nach dem Weg gefragt“ und schon kann das Ordnungsamt nichts mehr machen.
Also in BW, wo die Ausgangssperre ab 21/22 Uhr die meiste Zeit seit Mitte Dezember schon besteht, gibts diese Ausnahme.
Für Leute, die Schichten arbeiten oder sonst von der Tagesplanung nur abends Zeit haben, kann das schon die einzige Chance sein, sich als Paar unter der Woche mal zu treffen.
Das ist ja gerade der Anfänger-Fehler: while-Schleife ohne Abbruchbedingung.
Weil man immer wieder von „9. Repeat“ zu „1. Schule schließen“ springt (genau das meint ja das „repeat“), kommt man nie bei „10. Profit“ an.
Man ja aber über die FDP zurecht meckern wie man möchte aber sollte das BVerfG genau diese Ausgangssperre kippen haben sie am Ende Recht behalten
Die GFF ist auch der Auffassung:
Die Ausgangssperre des § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und das Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit, das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit.
(Hervorhebung von mir)
Die Ausgangssperre soll ja auch nicht bis in den Sommer gehen. Die wird das erste sein, was gelockert wird.
Bis zum 30.6. mit Möglichkeit zur Verlängerung ist der Entwurf
Jeweils nur wenn die Inzidenz im Landkreis oder Stadt über 100 ist. Wenn die Inzidenzen bis in den Sommer so hoch bleiben haben wir ganz andere Probleme als eine Ausgangssperre.
Davon abgesehen glaube ich aber persönlich und ohne es auch nur ansatzweise juristisch beurteilen zu können, dass dieses Gesetz nicht lange bestehen wird, weil wie schon oben zitiert, das einfach kein Konzept hat außer „lassen wir die Leute halt mal nachts seltener raus“…das ist zu wenig und zu unspezifisch.
Klar, sie haben das recht zu klagen und sollen das meinetwegen auch machen.
Daran, dass die FDP selbst keine oder nur noch schlechtere Alternativlösungen vorschlägt, ändert sich nicht. Sie sind halt in der guten Lage, dass sie ihren Bullshit einfach in die Welt hauen können, ohne vom Verfassungsgericht bewertet zu werden.
Aber es gibt ja schon in vielen Städten und Kreisen Ausgangssperren. Und bisher wurde keine (aus nicht formalen Dingen) gekippt, oder?
Hmm das kann ich gar nicht sagen. Hier und da wurden ja wirklich schon welche einkassiert, aber jetzt da du es sagst könnte es tatsächlich so sein, dass da immer formale Dinge der Grund waren.
In BaWü wurde sie zwischenzeitlich gekippt, ich glaub das lag daran, weil die Inzidenz zu dem Zeitpunkt zu niedrig gewesen ist, um sie weiter zu rechtfertigen.
Genau hab ich es aber nicht mehr im Kopf.
Inzwischen gibts aber wieder eine.
Also in NRW wurden bereits in mehreren Landkreisen Ausgangssperren gekippt soweit ich weiß.
Daran sieht man mal wieder, Geldstrafen sollten sich ab einem bestimmten Einkommen, eben daran orientieren. Wer viel verdient, muss auch mehr blechen, damit es weh tut.
Das die FDP keine oder nur schlechtere Lösungen vorschlägt hindert die Regierungsfraktionen aber nicht daran „ordentliche“ Gesetze zu schreiben
Wenn das Gesetzt gekippt wird haben wir ja schließlich auch nix gewonnen