Corona Virus COVID-19

Karma again, bzw woher hat er es :smiley:

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An alle Berliner

Und mit welcher Begründung? Wollen die dann denn Namen aufschreiben und im Laden fragen ob die Person da war, wenn man angibt man geht einkaufen.

Es gibt ja die Anweisung am nächst möglichen Supermarkt einzukaufen. Wenn man in einem ganz anderen Bezirk ist könnte man Probleme bekommen, ansonsten dürfte nichts passieren

Man sollte sich eben nicht als Süddeutscher in Berlin erwischen lassen, ohne dort ne Wohnung zu haben oder geschäftlich dort zu sein.

Es geht darum den Wohnort feststellen zu können, um festzustellen, ob der angegebene Grund dann so stimmen kann.

Es herrscht doch sowieso Ausweispflicht, grundsätzlich brauchen sie erstmal keine Begründung. Oder gibts das nicht mehr?

Und wenn man aber zu Unterstützung von Verwandten nach Berlin gegangen ist, dort nun für eine Zeit lebt und dort für diese Einkauft.

Nope, es gibt zwar die Pflicht gemeldet zu sein, aber nicht dich ohne triftigen Grund Ausweisen zu müssen.

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Doch die gibt es weiter (es gibt keine Mitführpflicht) aber das sind Feinheiten

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Ach ja, Mitführungspflicht meinte ich genau.

Ich denke das ist unproblematisch, weil es ja überprüfbar ist.

So eine Anweisung ist mir nicht bekannt. Ich war gestern in 7 Märkten, weil ich schon seit einer Woche Seife gesucht habe. Dazu musste ich sogar ins Nachbarbundesland (nur ein paar Meter bis zur Grenze von mir), weil einfach nichts zu bekommen war und ich nun wirklich nichts mehr hatte.

Wie @Vincent_Malloy schon richtig vermutet, ist man dazu grundsätzlich verpflichtet, sich ausweisen zu können. Es ist also eine Erinnerung, die Begründung ist das Gesetz. Und was die machen wollen, wenn nicht… Keine Ahnung, hoffen wir mal, dass die Leute es der Polizei nicht noch unnötig schwer machen. Die haben sicher auch kein Bock auf die Arbeit.

zudem ist es wie immer im Leben denke ich. Solange man solche Einzelfälle plausibel erklären kann wird die Polizei auch Verständnis zeigen. Wenn man eine unglaubwürdige Geschichte erzählt bekommt man Probleme

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Genau so schätze ich das auch ein. Die werden besseres zu tun haben, als jede einzelne Begründung in Gestapomanier zu überprüfen. Im Zweifelsfall tuts ein kurzer Anruf bei den Verwandten, die das bestätigen und gut ist.

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Das stand glaube ich in der Allgemeinverfügung von Bayern.

Dasselbe gilt auch fürs Spazieren gehen (in der von Sachsen die ich gesehen habe - das müsste identisch mit den anderen sein). In der steht dass man dies in der Nähe seines Wohnorts ausüben soll.

Umfeld des Wohnbereichs

Im Grunde soll halt nur verhindert werden dass man Unnötig weiten Aktionsradius hat oder aus Spaß einen Shoppingtag macht.
Solange man bestimmte Fälle erklären kann ist es ok.

Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrauten Stellen sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
…Ausweis, Bescheinigungen. …

Das Gesetz sagt nicht dass du einen Ausweis mitführen musst, außer du arbeitest in bestimmten Branchen (zb auf dem Bau). Es ist also nicht nur eine Erinnerung.

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Oder das mit dem Gesetz aufzuzeigen

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

Nein, aber trotzdem musst du dich ja auf Verlangen ausweisen und das wird ab morgen vermehrt passieren. Deshalb sollst du den Ausweis morgen nicht vergessen und sich im Vorfeld dafür bedankt.
Aber natürlich darf jeder auch morgen mit Absicht seinen Ausweis zu Hause liegen lassen, schließlich kann dich niemand dazu zwingen oder rechtlich dafür belangen.

Die Polizei bittet in diesem Tweet darum seinen Ausweis mitzuführen und hier wurde gesagt das wäre mit einem Gesetz begründet. Nur dem habe ich widersprochen. Dass es in der aktuellen Situation dämlich wäre den Ausweis nicht dabeizuhaben ist auch ohne Gesetz klar, aber darum ging’s ja nicht.

Dann ist die Pedanten-Begründung eben, dass es aus aktuellem Anlass für alle Seiten eine Erleichterung wäre, wenn er mitgeführt würde, da man letztlich ja sowieso gesetzlich dazu verpflichtet ist, ihn vorzuzeigen.