Corona Virus COVID-19

Ja, die hatte ich auch gelesen. Aber ich versteh halt nicht, was die Regelung nun genau bedeuten soll.

Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch
des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings
ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des
eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf
Personen und

Also der letzte Teil.

Meh.

Im Artikel heißt es.

“Es gibt heute noch ein Nebeneinander unserer Allgemeinverfügung und der des Freistaates Sachsen”, so Pressesprecher Kai Schulz. “Inhaltlich gleichen sich die darin getroffenen Regelungen in weiten Teilen.” Doch es gibt kleine Unterschiede. So dürfen heute noch Gruppen von bis zu fünf Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, draußen unterwegs sein. Ab Mitternacht geht das maximal zu zweit.

…“Dann ist alleiniger Bewertungsmaßstab die Allgemeinverfügung des Freistaates.”

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Klingt nach Winterschlaf…

Wie viele Graphen gibt es eigentlich?

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Danke dir! Ist ja echt cool, dass er das in einem sz-Interview hinter einer Paywall sagt, aber das mit den “maximal zu zweit” taucht überhaupt nicht in der Verfügung auf).

Besonders weil auf anderen Seiten dann sowas steht:

Sie dürfen draußen spazieren gehen
oder Sport machen.
Das sollte in der Nähe Ihrer Wohnung sein.
Sie dürfen in Ihren Klein-Garten gehen.
Dabei dürfen Sie nur mit Menschen zusammen
sein, die mit Ihnen zusammen leben.
Höchstens 5 Personen dürfen zusammen sein.

@Herzer will doch nächste Woche über den Berliner Ring fahren, da kannst Du ihm ein Paket von der Autobahnbrücke schmeißen, wenn er vorbeifährt. So ist auch der Abstand bei Übergabe gewahrt. :eddyclown:

Ist ein ssRNA Virus, theoretisch hoch anfällig für Mutationen. Habe aber im Hinterkopf, dass SARS-CoV-2 im Gegensatz zu Influenza 'nen Reperaturmechanismus haben soll :thinking:

Es ist auf jeden Fall echt verwirrend.

Fast jedes Bundesland hat eine andere Verfügung.

Bei der von Sachsen möchte ich fast glauben dass es eine ältere Version ist, wenn da steht 5 Personen. Aber ich habe nichts neueres gefunden.

In der von Bremen steht gar nichts von Sport und auch nichts vom Garten.

Die von Niedersachsen ist überhaupt keine des Landes sondern des Bundes. Da steht was von Sport aber nichts vom Kleingarten

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Und richtig lustig wird es wenn der Mann Recht bekommt.

Der Kläger greift die Vorgabe an, dass Menschen sich in Gruppen mit mehr als zwei Personen nicht in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Das OVG will in der nächsten Woche entscheiden.

Wenn er wenigstens schon corona gehabt haette und damit argumentiert, dass nun vorerst sicher ist bzw keine Gefahr von ihn ausgehen kann…

Könnte mir gut vorstellen, dass er Recht bekommt, wenn er sich bis ganz nach oben klagt.

Hoffentlich bekommt er dann von irgendwem mal in der Freizeit eine eingeschenkt :slight_smile:

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Hatte jetzt die Schnauze voll und hab im Rathaus angerufen:

Man darf sich noch mit einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Diese „maximal 5 Personen“ bezieht sich auf Umzüge (die man ja schwer allein machen kann) oder ähnliches.

Die Frau am Telefon war auch super nett und hatte auch total Verständnis für meine Frage. :sweat_smile:

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Es ist auf jeden Fall ein leichter Ansatzpunkt für alle Kläger warum die Allgemeinverfügungen nicht von Parlamenten beschlossen wurden, sondern von der Exekutive

Von dem infektionsschutzgesetz hat der wohl noch nichts gehört. Die Klage hätte er sich schenken können, er wird nicht recht bekommen.

Nope, ist vom infektionsschutzgesetz genau so vorgesehen.

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Es geht weniger um die Maßnahmen sondern den Weg den diese genommen haben

In Bayern wird auch geklagt

Wie gesagt, laut infektionsschutzgesetz sind die Behörden zuständig, nicht die Parlamente.

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Bei uns in Hessen gibt es diese Ausnahme gar nicht.

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Und in den spezifischen Ausnahmen steht auch nix.
Aber Hessen war ja auch schon früher und strenger mit den Verordnungen.

Laut informationen der BILD soll sich auch Till Lindemann von Rammstein angesteckt haben.
“Laut der Angaben im Video bestand zwischenzeitlich sogar Lebensgefahr, welche Lindemann mittlerweile aber wieder hinter sich lassen konnte.”
(Den Bildartikel dazu verlinke ich nicht, da es ein BildPlus-Artikel ist, den eh nicht jeder lesen kann.)