Das aktuelle Tagesgeschehen

Du versuchst immer wieder Straftaten zu rechtfertigen.
Wenn man gegen Gesetze verstößt, egal wie sehr ungerecht oder unliebsam sie dir erscheinen, musst du auch mit den Konsequenzen leben.

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Man darf trotzdem Gesetze grundsätzlich in Frage stellen. Oder findest du auch, dass Cannabis nicht erlaubt werden sollte, weil es eine illegale Droge ist?

Ich weiß nicht genau wie es zu dem Verbot kam, und natürlich kann man die Sinnhaftigkeit diskutieren. Direkt den Vergleich zu Korea zu ziehen, wo du im Zweifel einfach umgeschossen wirst (egal ob vermummt oder nicht), halt ich in der Argumentationskette allerdings für etwas hysterisch. Da kann ich auch genau das andere Argument bringen.

Wie ist es denn, wenn man das Vermummungsverbot im Lichte von Steineschmeißern und Molotov-Cocktailwerfern sieht? Ich will nicht, dass aus der Demonstration in der ich mitlaufe Sprengsätze fliegen.

So wie ich die Artikel die ich dazu gelesen verstanden habe, gab es zunächst nur eine Straftatverschärfungl sodass bspw. Sachbeschädigung vermummt begangen wurde, zu Landfriedensbruch wurde, bis es schlussendlich eine eigene Straftat wurde. Offenbar wurde die Gefahr, die von Vermummten Menschen ausgeht, entsprechend eingeschätzt, sodass dieses Gesetz zu Stande kam.

Wie gesagt, darüber diskutieren gerne. Ich sehe trotzdem nicht die Notwendigkeit, sich auf einer Demonstration zu vermummen. Sorry

@Marcey747

Klar kann man drüber diskutieren. Der Cannabis Vergleich zieht aber auch nur so halb, weil das ja nicht die offizielle Argumentation des BTM-Gesetzes ist. Der Satz kam halt von dem Volllauch Mortler.
Die Begründung die dem Gesetz zu Grunde liegt, ist mit Sicherheit eine andere.

Ebenso ist die Argumentation 1989 sicherlich nicht “Vermummen ist verboten, weil wir es verboten haben” gewesen.

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Natürlich darf man das. Man kann es sogar unterlassen sie zu befolgen, dennoch trage ich die Konsequenzen dafür.

Es soll die Strafverfolgung ermöglichen, eben wenn zu Strafen kommt.

Ja, das war imho die erste Version. Die zweite ab 1989 war dann, bereits die Vermummung an sich zu verbieten.

Aber da ich da noch nichtmal eingeschult war, weiß ich eben nicht in welchem gesellschaftlichem Kontext das damals relevant war.

Spätestens nach Hamburg hätten wir aber vermutlich so eine Gesetzesänderung gehabt, wenn es sie nicht schon gegeben hätte^^

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Ich finde, Grundrechte und Gesetze zur Demonstrationen, Versammlungsfreiheit, usw. sollten für das Worst Case-Szenario ausgelegt sein, also dann, wenn der Staat gerade an der Kippe zu einen Unrechtsstaat steht. Denn genau dafür sind sie geschrieben und hier werden sie am Dringendsten gebraucht.

Relevant wird das zum Beispiel, wenn der Staat anfängt, gezielt gegen Menschen einer politischen Meinung vorzugehen und diesen im Privatleben zu schaden.

Eine gescheite Lösung für Demos unter „normalen“ Umständen, fällt mir gerade aber auch nicht ein.

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Ich habe nie gesagt, dass man nicht mit den Konsequenzen leben müsste (wäre ja auch irgendwie ziemlich seltsam, wenn man sich durch einfaches „Nö, mach ich nicht“ dagegen wehren könnte). Aber trotzdem bleibt die Frage warum der Staat meine Freiheit einschränkt einzig und allein auf der Annahme, ich würde eine Straftat begehen und das finde ich halt nicht rechtens. Genauso halte ich es für maximalen Unsinn Dinge zu verbieten die niemanden Schaden aka Straftaten ohne Opfer.

Aber Vermummung ist eben nicht gleich Sprengsätze oder Gegenstände die fliegen, sondern einfach nur Vermummung.

Nö notwendig ist es nicht und ich halte persönlich auch wenig davon, aber wieso macht das es notwendig mir zu verbieten mich unkenntlich zu machen?

immernoch der gleiche Schmarn?

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/2905807-Emsdettener-kaempft-gegen-Tabakkonsum-Ein-Arzt-verhuellt-Zigarettenautomaten

bei mir inner City. Der soll sich mal zwischen mir und meine Tabbys stellen

Aus Wikipedia:

Harmlose Demonstranten, die ihre Identität aus anderen Gründen nicht offen preisgeben wollen (allgemeiner Wunsch nach Anonymität, Angst vor Diskriminierung beispielsweise durch den Arbeitgeber, Angst vor gewalttätigen Übergriffen von politischen Gegnern nach der Teilnahme an Demonstrationen) machen sich nach diesem Gesetz entweder strafbar oder werden vom Vermummungsverbot indirekt davon abgehalten, ihre Meinung im Rahmen einer Demonstration kundzutun.

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Richtig, und Deutschland ist nicht gleich Ägypten oder Nordkorea, deswegen fand ich das von dir gebrachte Zitat hysterisch.

@Marcey747

Im Idealfall, schützt unser Grundgesetz uns auch davor, dass wir ein Unrechtsstaat werden. Sollte es soweit kommen, glaube ich nicht, dass eine nicht strafbare Vermummung da weiterhilft. Bisher passt das BVerG noch ganz gut auf uns auf. Auch wenn wir gerade wieder in einer Zeit leben, in der die Gesetze eher konservativer werden.

@RockerkuddL

Ich habs mit dem Gewerkschaftsthema versucht, aber das hat scheinbar nicht genug abgelenkt^^

Es macht es notwendig mit der gleichen Argumentation wie du ja verlangst das sich Polizisten kennzeichnen müssten.
Nämlich der Strafverfolgung.

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Es ist ja nicht Sache der Polizei hier über Grundrechtsfragen zu entscheiden. Es ist sogar so, dass eine vornehme Aufgabe der Polizei die Sicherstellung sämtlicher Grundrechte ist.
Grundrechtsschranken (Einschränkung der Grundrechte) ist wiederum Sache der Judikative.

Der Schreiber hat schon zurecht seinen ursprünglichen Tweet gelöscht, weil selbst der Anschein (laut seinem Nachfolgetweet) dass er (oder für wen er spricht) nicht den Aufgaben der Polizei nachkommt bzw. diese ganz anders ausübt, nicht hinnehmbar ist

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Ja, der erste Tweet war Müll.

Nichts desto trotz muss natürlich auch die Polizei innerhalb von Einsätzen manchmal Grundrechte abwägen. Bspw. wenn sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit brechen, um was auch immer zu tun (im Idealfall Unschuldige beschützen oder größeren Schaden von der Allgemeinheit abwenden). Oder sie eben das Versammlungsrecht einschränken, weil sie der Meinung sind, die Versammlung erfüllt nicht die Auflagen.

Denn: Selbst wenn die Anordnung der Versammlungsauflösung nicht rechtmäßig ist, ist der Aufforderung dennoch folge zu leisten (war in einer der unzähligen Quellen der letzten Tage hier zu lesen).

Ich sage ja nicht, dass die Polizei permanent die Grundrechte gegeneinander abwägt. Aber für manche Einsätze müssen / dürfen sie das dennoch tun, da man da nunmal nicht immer auf eine richterliche Entscheidung warten kann. Das heißt mitnichten, dass die Polizisten immer die richtige Entscheidung bei der Abwägung treffen.

Polizisten bleiben mit Kennzeichnung aber im Gegensatz zu den Demonstranten trotzdem anonym, sie sind dann erstmal nur eine Zahl und die eigentliche Identität bleibt der Öffentlichkeit verborgen.

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Also wäre eine offen zu tragende, Identifikationsnummer für jeden der Demonstrieren will notwendig? :gunnar:

Wie gesagt, ich sehe ja die Argumente die dagegen sprechen. Für mich persönlich ist das Vermummungsverbot aber schlüssiger. Da muss man ja auch nicht unbedingt einer Meinung sein^^

Mir reicht es eigentlich schon, wenn du akzeptierst, dass es sehr gute Gründe geben kann, warum man anonym demonstrieren möchte :slight_smile:

Ich habe selbst auch keine abschließende Meinung zu dem Thema, ich finde beide Seiten nachvollziehbar.

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Das nennt man abwägen der Grundrechte. Und an diese Auslegung wirst du dich halten müssen.

Wat? :confused:
Das Vermummungsverbot hat nichts mit den Grundrechten zu tun. Sowohl ein Verbot als auch eine Erlaubnis wären vollkommen verfassungskonform.

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Polizisten sind Repräsentanten des Staates und deswegen wiegt Straftat von Polizisten deutlich schwieriger, da das unrecht vom Staat aus geht, genau genommen von jenen die den Bürger vor Unrecht bewahren sollen. Auf eine Einzelperson trifft das alles eben nicht zu.

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