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Nicht wundern. Empören ;D

Es wird doch angewendet. Das Vermummungsverbot gibt es, aber halt nicht im allgemeinen Lebensalltag. Nur halt bei Versammlungen.

Naja, die Katholische Kita ist da ja wie ein Verein. Die haben da ihre Regeln. Dass jemand aufgrund von gegensätzlicher, sagen wir mal, Firmenpolitik nicht eingestellt oder gar entlassen wird, dürfte ja nicht so extrem selten vorkommen. Ich denke, da gibt es schon genügend andere Beispiele.
Vor nem Jahr oder so hat der Vatikan auch einem schwulen Priester nach dessen öffentlichen Coming Out höflich den Ausgang gezeigt, um es mal so zu formulieren.

Wobei ich jetzt so auf der Straße halt auch sollten vermummte Leute rumlaufen sehe.

@crying_devil Ne Kita ist kein Verein sondern ein Arbeitgeber für den die gleichen Gesetze gelten sollten wie für jeden anderen Arbeitgeber auch. Die Erzieher dort arbeiten ja nicht Ehrenamtlich.

Ja das Problem ist aber, dass der Staat dem Verein Geld gibt für die Betreuung der Kindergärten etc… Zum Glück gibt es das Problem ja eigentlich nur im Westen.

Ja, das sollte dann aber eher ausgeweitet werden und angewendet werden, anstatt ein neues Gesetz zu schaffen, das darauf abzielt eine kleine Gruppe religiöser zu treffen.

Die Damen können sich ja immernoch als Gespenst verkleiden xD

also ich bin mir recht sicher wenn du vollvermummt durch die stadt ohne burka läufst wird dir das untersagt

ok vergesst es
Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken

was heißt nicht angewandt, es gibt ja genug andere Situationen wo man Gesicht zeigen muss, ausweis kontrolle zb

und auch die rechten dürfen sich nicht vermummen, wie es der recht schwarze block gerne tut

Möglich, aber ich bin mir sicher, dass das dann rechtswidrig wäre. Was sich öffentlichen Gebäuden abspielt (Hausrecht und so) ist ja dann wieder eine andere Sache.

habs oben editiert

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Nur bei jedem anderen Verein dürfen seine Satzungen kein Gesetz brechen, die Kirche darf das schon

In dem Ort, in dem ich damals zur Schule gegangen bin, gabs auch mal so einen Fall.
(Diakonie im Ort, das Gymansium eine private, christlich-soziale Schule, alle Kindergärten und Förderzentren ebenfalls christlich.)
Da gab es eine Erzieherin, die in ihrer Freizeit gerne Pornos gedreht hat. Das kam dann eines Tages ans Licht und ihr wurde gekündigt. Das Gericht hat ihre Klage allerdings abgewiesen.
( Falls dich da ein Urteilsspruch noch genauer interessieren sollte: Diakonie durfte Porno-drehender Erzieherin kündigen - München - SZ.de)

Ich finds auch nicht toll, dass ein Arbeitgeber so etwas macht bzw. anscheinend machen kann, aber ich find es dennoch wesentlich schlimmer, dass Eltern gegen so etwas protestieren. Das eine ist Druck durch den Arbeitgeber. Da würde ich sagen: Gibt noch genügend andere Arbeitgeber.
Das andere ist Druck durch die Gesellschaft. Ich meine, klar kann man da mit Aufkärungsarbeit dagegen anarbeiten. Aber für mich wäre es in dem Fall schlimmer, wenn die Leute, wie in dem Falle die Eltern von außen, mich wie einen Aussätzigen behandeln und gegen mich vorgehen, als wenn der Chef zu mir herkommt und sagt: Hey, das mit uns wird nichts.

@Leelo Meinst du damit das Grundgesetz? Soviel ich weiß, steht kein Grundgesetz über einem anderen, sondern sie sind alle gleichwertig. Dass es da durchaus Reibungen geben kann zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung/keine Benachteiligung, wird kaum zu vermeiden sein. Ich glaube, da würde evtl. ein Gericht sagen, dass aufgrund der Tatsache, dass es noch genügend andere Einrichtungen gibt, der Arbeitnehmer sich nach einem für ihn besseren Arbeitgeber umschauen sollte. Wobei ja auch noch die Frage im Raum steht, inwiefern so etwas im Arbeitsvertrag als Ausschlusskriterium für die Stelle gehandelt wird und inwiefern so etwas dann zulässig ist. Irgendwelche Anwälte oder Richter hier vertreten, die Aufklärung geben können?^^

jeder darf in seiner Freizeit rumlaufen wie er will, einzige Ausnahme sind verfassungswidrige symbole

auch Nackheit (ohne sexuellen kontext) ist nur Belästigung der Allgemeinheit und muss im einzelfall geprüft werden und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, auf oder im eigenen besitz ist es nicht mal das

anders rum darf sich auch jeder so viel anziehen wie er möchte, er muss dann nur eben damit klar kommen das Hausverbote gegen ihn ausgesprochen werden dürfen

und wie gesagt IN DER FREIZEIT

nein ich meinte zb https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen und das streik recht

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Kommt auf den Job an den du hast. Im Westen sollen ja die meisten Sozialeinrichtungen von der Kirche betrieben sein* und das schränkt einen dann schon ziemlich ein.

*Da ich selbst nur 3 Jahre im Westen gewohnt habe, beschränkt sich mein Wissen auf Hörensagen von einer Freundin aus NRW

Beim Burkaverbot versteh ich halt nicht wie es wirken soll. Dann dürfen halt die Frauen gar nicht mehr raus, oder denken die Leute wirklich, dass die betroffenen ab dann nicht verschleiert rausgehen?

Das ganze Verbot soll denke ich auch nicht für die Frauen sein, was halt immer wieder gesagt wird, sondern für die Leute, die sich an diese Anblick stören. Dann gilt: Aus den Augen aus dem Sinn

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Wow. Und das Recht sich ein eigenes Arbeitsrecht zu erlassen steht auch noch im Grundgesetz?

Habt ihr eigentlich das mit PietSmiet, der ZAK und der Rundfunklizenz mitbekommen? Ich meine, RBTV hat ja schon eine. Aber was der Typ am Ende noch erzählt mit einer evtl. anstehenden EU-Verordnung, die nicht nur Live-Streaming, sondern auch nicht-lineare Angebote (wie z.B. Youtube-Videos/VoDs) regulieren will und das für die Deutschen hier mehr oder minder bedeutet, dass der Rundfunkstaatsvertrag noch mehr ausgeweitet und härter ausgelegt wird… Wow, das wäre schon ein ziemlich heftiger Schritt. Bin mal gespannt, wie sich das alles entwickelt.