Der Auskotzthread 3

Nachvollziehbar, wenn das „brot“ damals genau son quatschbrot war, wie heutzutage in Kirchen. :eddy:

1 „Gefällt mir“

und der eklige sauhund hat dann den quatsch unter seinen armen verteilt :face_vomiting:

1 „Gefällt mir“

Dann ist er aber nicht koscher :eddyclown:

Quatschbrot? Das ist das Gesangsbuch, du Trottel. Wie oft soll ich dir noch sagen, dass man die nicht essen kann! :colinmcrage:

1 „Gefällt mir“

Btw: ich würde gern einen Rochen erben… einen Erbrochen. :eddyclown:
Knaller, ich weiß. Ich geh pokemon spielen.
:running_woman:

4 „Gefällt mir“

Würde ich mal von ner Eidechse prüfen lassen. Die gelten da als recht zuverlässig, weil sie unter Eid stehen. :nun:

3 „Gefällt mir“

wow
:astonished:

7:10 eingestochen, 19:00 ausgestochen, 20 Uhr zu Hause und vor dem PC, ca um 23 Uhr pennen. So habe ich mir mein Leben vorgestellt.

Hast du zufällig eine 2h Mittagspause?

Nein, da sind eine ca 15m Kaffeepause (die mir durch die Blume missgönnt wird!) und eine 30m Mittagspause mit drin.
Ich versaue das ein oder andere weil ich unkonzentriert bin, aber die Workloads da sind trotzdem zu hoch. Diesen Monat kommt Weihnachtsgeld. Vielleicht reicht es mit Rücklagen die 3 Monate Sperre vom Amt zu überbrücken…

Wenn ich Arbeitsrecht gerade noch richtig im Kopf habe, solltest du nach 10h pro Tag nicht mehr arbeiten dürfen

2 „Gefällt mir“

Interessant. :thinking:

Wie immer gilt: Es kommt drauf an :smiley:

Dies macht auch § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ArbZG deutlich, wonach zwar abweichend von § 3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich verlängert werden kann, dies jedoch nur dann, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Fehlt es an einer solchen Kollektivvereinbarung, sind Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden nur in den in § 14 ArbZG geregelten außergewöhnlichen Fällen möglich; auch in diesem Fall ist aber erforderlich, dass die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreitet.

Am Ende gibt es also einige Sondervorschriften / Situationen unter denen auch mehr als 10 Stunden erlaubt wären. Mich da noch durchzuklicken war ich aber zu faul :smiley:

1 „Gefällt mir“

Ja solange man das im einem bestimmten Zeitraum wieder ausgleichen kann ist das erlaubt .

klebeband von innen und aussen drüber

wird doch wie in quasi jeder firma sein.

nach 10 arbeitsstunden wirst du automatisch vom system ausgestempelt und ob du aber weiterarbeitest, prüft keine sau.

Und solange alle anderen es auch so machen, wird der der zuerst aufmuckt gekickt.

Nee, ist es “grds.” laut dem Artikel zumindest nicht. Da für das Überschreiten der 10 Stunden entweder bestimmte Vereinbarung da sein müssen (z.B. wegen Bereitschaftsdiensten o.Ä.) oder eben die “außergewöhnlichen Fälle” aus dem angeführten Paragraphen da. So verstehe ich das zumindest.

(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.
(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
1.
wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
2.
bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,
wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.
(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Ist der Paragraph 14 von dem da gesprochen wird. “Einfach so” dürfte ich als AG das eigentlich nicht verlangen, so wie ich den Artikel verstehe.

Aber Tische umschmeißen ist auch voll ok mit ihm.

5 „Gefällt mir“

Ich kann um 07:00 Uhr anfangen und um 19:00 Uhr Feierabend machen.
Nichts mit automatisch vom System ausgestempelt werden.

1 „Gefällt mir“

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

4 „Gefällt mir“